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Preis- und Rabattwerbung

Top-Themen

BGH zur Verlängerung von befristeten Preisrabattaktionen

Der BGH sieht eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß in der nicht angekündigten Verlängerung einer Rabattaktion, wenn das „Ob“ der Verlängerung von Anfang an nur vom wirtschaftlichen Erfolg der Aktion abhängig gemacht werde.

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Werbung "ohne 19 % Mehrwertsteuer", die nur für einen Tag gültig ist, ist unlauter

Das OLG Stuttgart entschied, dass eine Zeitungswerbung eines Elektrogroßmarktes "ohne 19 % Mehrwertsteuer", die nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag gilt, als unlauter einzustufen ist. Sie sei i. S. d. § 4 Nr. 1 UWG geeignet, die Entscheidungsfreiheit unangemessen unsachlich zu beeinflussen, da sie einen erheblichen Teil von Adressaten der Wahrnehmung von Vergleichsmöglichkeiten für Preis- und/oder Qualität beraube.

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Rabattaktionen dürfen nicht irreführend sein

OLG Stuttgart: Es verstößt gegen das Transparenzgebot und ist zur Irreführung geeignet, wenn ein Elektro-Discounter in der Werbung für eine auf 1 Tag befristete Rabattaktion für Fotogeräte nicht bekannt gibt, dass der Rabatt nur für an diesem Tag vorrätige, nicht aber für zu bestellende Geräte gewährt wird.

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