FAQ zur Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen
Beim Vertrieb von Getränken in "nicht ökologisch vorteilhaften" Einweggetränkeverpackungen (mit Füllvolumen von 0,1 – 3 Liter) sind Online-Händler gemäß § 9 Verpackungsverordnung verpflichtet, ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Verpackung zu erheben. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet in ihrem aktuellen Beitrag die wichtigsten Fragen zum Thema Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen.
Woher bekommt man denn die Pfandaufkleber z.B. für der Verkauf von ausländische Dosen in Deutschland?
Beitrag von Ann
22.04.2017, 10:21 Uhr
Wenn man als Onlinehändler ausländische Getränke in Dosen (Beispiel: Dr. Pepper) verkaufen möchte. Wie führt man dann das Pfand bei sich ein? Woher bekommt man rechtsgültige Aufkleber.
Seltsam...
Beitrag von Tiefenforscher
01.04.2015, 23:24 Uhr
Frage von 1913, noch keine Antwort 1915?
Onlinehändler aus dem Ausland
Beitrag von Thorsten
09.01.2013, 15:18 Uhr
Wie sieht es eigentlich aus, wenn Einwegverpackungen online im Ausland bei einem Händler gekauft werden? Ist das gleichzusetzen mit dem Einkauf dieser Artikel _im_ Ausland (also im stationären Geschäft)? Sind diese Einwegverpackungen somit auch pfandfrei?
Im Netz konnte ich bisher noch nichts zu dieser Fragestellung finden! Wäre ja vielleicht auch noch ein interessanter Punkt für die FAQ.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben