Leserkommentare zum Artikel

Versandhandel mit Lebensmitteln: In Produktbeschreibung müssen Zusatzstoffe genannt sein!

In der sog. ZZulV geht bereits aus dem Wortlaut des § 9 Abs. 6 Nr. 4 hervor, dass die genannten Stoffe schon im Online-Angebot einsehbar sein müssen.

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Süßungsmittel...

Beitrag von Einsteiger
15.04.2013, 21:06 Uhr

Verstehe ich das richtig, dass ich Süßungsmittel (jetzt mal von Zucker oder Honig abgesehen!) in jedem Fall mit kennzeichnen muss?

Ich meine, Zucker oder Honig werden ja ohnehin als Inhaltsstoffe verbucht und damit angeführt.

Hinweis auf Zusatzstoffe

Beitrag von Einkäufer
09.11.2009, 08:35 Uhr

Bin mal gespannt, was sich die ein oder andere gewitzte Marketingabteilung einfallen lässt, damit das Produkt trotz Zusatzstoff-Palette noch das Käuferinteresse weckt. Schließlich sind wir uns einig, dass uns Käufer niemand mehr dazu bewegen kann, ein Produkt zu kaufen, in dem es von "Chemie" nur so wimmelt. Die Regelung ist zwar schlecht für's Business, aber gut für uns!

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