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Leserkommentare zum Artikel

Verpackungsverordnung: Große FAQ-Sammlung zur Verpackungsverordnung (Update)

Gerade in den letzten Monaten haben uns wieder diverse Anfragen zum Thema "Verpackungsverordnung und Lizenzierungspflicht" erreicht. Viele Online-Händler beschäftigen sich aktuell wieder mit der Frage, ob der Anschluss an einen Entsorgungsdienstleister zwingend ist und welche Kosten dies verursacht. Die IT-Recht Kanzlei hat in Kooperation mit ihrem Kooperationspartner, Reclay activate – by Reclay, die wichtigsten und interessantesten Fragen zur Verpackungsverordnung (die 2019 durch das Verpackungsgesetz abgelöst wird) zusammengestellt und beantwortet.

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Verpackungsverordnung

Beitrag von Rolf
06.08.2019, 12:42 Uhr

Frage: Ich verwende Klebeband, manchmal auch einen Karton, der direkt mit dem grünen Punkt des dualen Systems gekennzeichnet ist. Also wurde für die Entsorgung bereits bezahlt. Muss ich es als Onlinehändler ein zweites Mal bezahlen?

Fragen und keine Antworten

Beitrag von Renate
22.11.2017, 18:57 Uhr

Wenn ich das richtig sehe, werden hier zwar Kommentare veröffentlicht, Fragen werden aber keine beantwortet.

Ich verstehe, dass hier keine weitergehenden juristischen Sachfragen erläutert werden, aber Fragen zu im Text nicht klar formulierten Aussagen hätten meiner Meinung nach schon eine Antwort verdient!

Ist eine Büchersendung als Brief anzusehen?

Beitrag von Renate
22.11.2017, 11:47 Uhr

Vielen Dank für die erhellenden Informationen! Sie schreiben, dass als "Brief" versendete Umschläge keine Lizensierung benötigen.

Nun meine Frage: Kann eine "Büchersendung" als "Brief" deklariert werden?

Verpackungsordnung für gebrauchte Kartons

Beitrag von Lily
13.10.2011, 08:14 Uhr

ich verschicke eine ganz kleine Menge(ca. 50) gebrauchter Kartons im Jahr. Muß ich mich da an der Verpackungsordnung beteiligen. LG Lily

Kleine Händler zusammenschliessen?

Beitrag von Daniel
01.12.2009, 18:00 Uhr

Gibt es die Möglichkeit, dass sich kleine Onlinehändler zusammenschliessen. Ich habe z.B. nur ca. 50 Kartons im Jahr zu verschicken. Könnte ich mich mit einem anderen Onlinehändler der ebenfalls nur kleine Kontingente benötigt zusammenschliessen? Einer von uns übernimmt die Abwicklung des kompletten Versand und tritt auch als Versender im Auftrag des Anderen auf. Damit erfolgt der Versand nur von einem Unternehmen. Diese Versandkooperation wird vertraglich geregelt und die Kosten geteilt. Wenn ich z.B. bei Landbell 75 Euro netto/Jahr zu zahlen habe und das bei 50 Kartons, sind das 1,50 netto pro Versand die ich die Versandkosten erhöhen müsste. Das ist ein klarer Wettbewerbsnachteil für kleine Händler. Ist so etwas legal machbar?

Ohne Titel

Beitrag von Viel Lärm um Nichts !
12.11.2009, 22:11 Uhr

Dies ist eine Verpackungsverordnung von Politikern erstellt und von Juristen kommentiert. Was kann dabei nur rauskommen ? - Viel Lärm um nichts Ich lasse es darauf ankommen und nutze das Verpackungsmaterial, dass für Lieferungen schon mal benutzt wurde, entweder an mich oder an den Wareneingang der Firma in der ich beschäftigt bin. Einer Abmahnung sehe ich ich sehr gelassen entgegen, denn dem Schwachsinn der Auslegung dieser Verpackungsverordnung steht doch das Abfall- / Kreislaufwirtschaftsgesetz entgegen: Gebrauchtes Verpackungsmaterial wiederzuwenden ist demnach ein höheres Gut als es zu entsorgen und neues, registriertes für den Versand zu verwenden. Nach den aktuellsten Ideen der EU zur Müllvermeidung ist eine Wiederverwendung besser als der Einsatz von neuen Produkten, um sie anschliessend zu entsorgen.

Wozu das ganze?

Beitrag von Unbekannt
10.06.2009, 16:48 Uhr

Wozu soll diese ganze Verpackungsverordnung eigentlich gut sein? Was ist Sinn und Zweck des ganzen? Müllvermeidung kann ich nicht erkennen.

mg

Det

Ohne Titel

Beitrag von Rainer
13.03.2009, 17:00 Uhr

Kann mir jemand sagen, wie ich Versandverpackungen behandeln soll oder muß, die ich aus einem Nicht-EG-Land bekomme, und hier weiter verschicke. Ich kenn doch gar nicht das Gewicht der Verpackung, geschweige denn die genaue Zusammensetzung.

Und wenn die Verpackung keine Verpackung ist?

Beitrag von Annamäusi
27.02.2009, 19:25 Uhr

Wie sieht es denn aus, wenn ich z.B. bei ebay verkaufe und meine Verpackung mit in mein Angebot setze: Verkaufe hübsches Set: Blumenvase, alte Zeitung und Pappkarton

Dann müsste die Zeitung, die ich benutze, um die Vase zu polstern sowie der Karton, in den ich beides packe, doch nicht als Verpackung sondern als Ware selbst gelten, und die fällt doch nicht unter die neue Regelung, oder?

REZY

Beitrag von McMuehl
07.02.2009, 10:52 Uhr

Hallo, laut Angabe von Interseroh:

Ebenso ist wichtig zu wissen, dass das Zeichen "RESY" keine Rücknahmelösung im Sinne der VerpackV für Verkaufsverpacklungen darstellt.

Somit gilt das RESY zeichen nicht als registriert. Es muss ein Vertrag mit den oben genannten Anbietern abgeschlossen werden.

Ich persönlich, finde das ganze auch ein Witz, aber es hilft uns alles nicht wenn wir uns darüber aufregen. Einfach anmelden und zahlen heißt es hier. Beschweren kann man sich zwar, aber 150 oder 200 EURO ist es wohl wert wenn man nicht abgemahnt werden will

Reine Abzoge

Beitrag von .Sch
20.01.2009, 23:49 Uhr

Hier ein Auszug von Resy

"Unser Karton-Hersteller ist Resy-Mitglied und damit ist die Ware litzenziert"

Altpapier ist ein wichtiger Rohstoff der papierorientierten Verpackungsindustrie. Deshalb werden seit Jahrzehnten gebrauchte "Transportverpackungen" aus Papier und Pappe gesammelt und stofflich wiederverwertet. Mit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung sahen alle am Papierkreislauf Beteiligten das bislang marktwirtschaftlich funktionierende Rücknahme- und Verwertungssystem für gebrauchte Transportverpackungen gefährdet: Sollten sich Rücknahmesysteme etablieren, die bereits von den Herstellern die Entsorgungskosten der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen einfordern, würden sich - rein rechnerisch - die Kosten für Verpackungen aus Altpapier nahezu verdreifachen. Daher wurde 1991 die RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH gegründet:

RESY garantiert die gesamthafte Entsorgung und stoffliche Wiederverwertung aller mit dem RESY-Symbol gekennzeichneten Transport- und Umverpackungen aus Papier und Pappe. Mit Aufbringen des RESY-Symbols werden die Vorgaben der Verpackungsverordnung für Transportverpackungen erfüllt.

Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine eigene Identifikationsnummer, die immer zusammen mit dem RESY-Zeichen auf den Verpackungen aufgebracht werden muss.

Gruß J.Sch

Alles nur Abzoge

Beitrag von J.Sch
20.01.2009, 23:40 Uhr

Laut unserem Karton Hersteller der die Ware zur Hestellung unsere Versandkarton schon registriert hat, ist es völliger Kramf das ganze nochmal zu registrieren.

Auserdem ist es keine Verkaufverpackung sonder eine "Versandverpackung" diese sind laut Resy Auskunft nicht registrierungs pflichtig.

Schönen Gruß J.Sch

Musiker

Beitrag von Unbekannt
18.01.2009, 23:52 Uhr

Wie ist das wenn ich als Musiker meine CD's, an Fan's, verschicke die ich in einem Olineshop auf meiner Interntseite anbiete. Fall ich dann auch unter die Verpackungsverordnung???? Oder werde ich, da das Musikmachen als Nebengewerbe angemeldet ist als Privatperson behandelt????

Punkt 4

Beitrag von Bergmann
15.01.2009, 12:52 Uhr

zu Punkt 4 (und 8): Mein Händler, über den ich die Kartons und das Füllmaterial beziehe, schreibt mir:

"Versandhändler müssen für Versandverpackungen ihre Beteiligungspflicht an einem Rücknahmesystem selbst erfüllen und können dies nicht von den vorgelagerten Handelsstufen verlangen. Nach der ab dem 01.01.2009 geltenden fünften Fassung der Verpackungsverordnung sind alle gewerblichen Online-Verkäufer verpflichtet, sich für die von ihnen mit Ware befüllten Verpackungsmaterialien (insbesondere Versandverpackungen) und das verwendete Füllmaterial an einem Rücknahmesystem selbst zu beteiligen. Entgegen früheren anders lautenden Äußerungen kann diese Beteiligungspflicht auch nicht durch die Verwendung von "vorlizenzierten" Versandverpackungen umgangen werden."

Von ihm bekomme ich keine Stellungnahme, ob er die Kartons und die Füllmaterialien, die er verkauft, bereits lizensiert sind.

Verpackungsverordnung

Beitrag von Unbekannt
13.01.2009, 21:50 Uhr

Ich finde es nicht richtig das private Verkäufe , bei ebay sich nicht an die Verpackungsordnung halten müßen, das es private Verkäufer gibt die sehr viel verkaufen, was bei über 25.000 Bewertungspunkten man wohl viel nennen kann und nicht mehr privat ist(Quelle: http://wortfilter.de/News/news3091.html)

Da frage ich mich warum ich als ganz kleiner gewerblicher Verkäufer, mich bei einem Entsorger anmelden muß, obwohl ich zu 99% nur in Briefumschlägen versende, die jeder Endverbraucher in die Papiertonne erntsorgt. Die paar Artikel die als Paket im Karton versendet(in gebrauchten), da die Pappkartons ebenfalls in der Papiertonne entsorgt oder nochmals verwendet werden können.

Naja, die Welt ist halt ungerecht, es trifft immer nur die kleinen, gottsei dank gibt es auch solche Anbieter wie die: Bähr Verpackungsmittel(http://www.baehr-verpackung.de/cgi-bin/shop/front/shop_main.cgi?nocache=1231878496) wo man sich ab 20,- Euro plus Mst. anmelden kann. Bei dem Preis kann die Lanbell AG natürlich nicht mithalten, da kostet es ab 140/150 Euro.

Es ist sowieso nur Geldmacherei, da man beim Kauf von Briefumschlägen eh schon dafür mitbezahlt.

Rückerstattung von Doppelzahlungen?

Beitrag von René
13.01.2009, 09:23 Uhr

Wir verwenden pro Jahr an die 500 von RESY lizenzierten Kartons in festgelegten Größen für das Tagesgeschäft. Leider kommt es aber vor, dass auch zwei Dutzend andere Verpackungen bzw. Kartongrößen für Sonderversände verwendet werden müssen, die es nicht lizenziert gibt (z. B. Sondergrößen oder gebrauchte Kartons für Einzelanfertigungen). Dafür muss ich nun einen Vertrag mit einem dualen System abschließen. Kann ich denn wenigstens die bereits indirekt an RESY bezahlten Lizenzgebühren von den Forderungen des Dualen Systems in Anrechnung bzw. Abzug bringen und gibt es dafür irgendwelche Erfahrungswerte? Alle bisher angesprochenen dualen Systeme stellten sich stur und wollen nicht einen Cent für die große Masse der anderweitig lizenzierten Kartons nachlassen. Der RESY-Kartonhersteller gibt auch keinen Nachlass, wenn er auf die Lizenzierung verzichten soll. Kann man da gar nichts machen? René

selbstgebastelte Umschläge

Beitrag von no
11.01.2009, 11:19 Uhr

Ich verstehe ein Gros dieser Verordnung, aber z.B. nicht, was passiert, wenn ich selbst (Brief-)Umschläge bastele, aus gebrauchten Zeitungen, Zeitschriften etc.: darf ich gewerblich also nie mehr solche Umschläge benutzen, weil ich sie nicht registrieren lassen kann? Oder darf ich sie nur selbst basteln, wenn ich mich bei einem Entsorger registriert habe?

Verkauf von Buchobjekten via Internet

Beitrag von Buchkünstler
07.01.2009, 17:25 Uhr

Als Buchkünstler habe ich auch einen kleinen Internet-Shop in einer Verkaufsplattform für Handgemachtes, über den ich meine Bücher und Buch-Objekte (Unikate und Mini-Editionen) anbiete. Meine freiberufliche künstlerische Tätigkeit ist vom Finanzamt als solche anerkannt; ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.

Ist ein Künstler, weil er über das Internet verkauft, ein Händler?

Sind meine Kunstbücher damit dann "Ware"?

Also, kurzum, falle ich unter die Verpackungsverordnung?

Noch vorhandene Kartonage

Beitrag von PCW
07.01.2009, 10:13 Uhr

Wie müssen Kartonagen behandelt werden, die wir noch 2008/2007 gekauft haben, aber 2009 an Endkunden versenden ? Und weiter ... ... ein Verpackungsversender (nicht Hersteller) bietet lizensierte Kartonagen an. Wenn ich diese verwende, bin ich dann vor Abmahnungen geschützt bzw. erfülle ich damit die Auflagen ? Danke.

Verpackungsverordnung

Beitrag von nordlicht
02.01.2009, 14:57 Uhr

Sehr aufschlußreiche Webseite. Meine Schlußfolgerung ist dadurch jetzt klar: -ich werde mich nicht bei einem Entsorgungsunternehmen registrieren und weiterhin meine Waren in gebrauchten Verpackungen verschicken,da diese alle mit dem grünen Punkt versehen sind,also schon zertifiziert wurden.

Was tun mit dem alten Hinweis in der Übergangszeit??

Beitrag von KleinerEbayer
28.12.2008, 20:59 Uhr

Bin Kleinunternehmer und biete meinen Kunden noch bis Jahresende die Rücknahme meiner Verpackungen an, sowohl auf der Ebay-Seite als auch als Beilage zur Ware. WAS ist mit Waren die ich jetzt kurz vor Jahresende verkaufe (noch mit dem entsprechenden alten Hinweis zur Verpackungsrücknahme in der Artikelbeschreibung) aber erst im neuen Jahr versende??? Ab 1.1.2009 bin ich beim DSD registriert. In der Übergangsphase versende ich Artikel für die ich auf Ebay die Rücknahme der Verpackungen anbot, wenn dann der Artikel jedoch beim Kunden ankommt, fehlt dann der Hinweis, weil er 2009 nicht mehr gilt. Das ist doch hochgradig abmahnfähig! Wie soll man dieses Problem lösen?

Ohne Titel

Beitrag von Jens
23.12.2008, 12:46 Uhr

@ Pegam Ätherische Öle Wie weiter oben bereits aufgeführt, muss zum Beispiel bei eBay überhaupt kein Hinweis auf diese sowieso überflüssige Novelle erfolgen. Im Gegenteil: Mit der Verwendung des Logos kannst du wiederum wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten abgemahnt werden. Der Abwahnwahn in DE kennt keine Grenzen, wir können nur hoffen, das die Zypries bald abgelöst wird und jemand mit Durchblick den gut bezahlten Posten bekommt ...

Wenn ich nicht selbst, sondern eine Druckerei in meinem Auftrag versendet?

Beitrag von Fiona
15.12.2008, 22:26 Uhr

Wie sieht es aus, wenn ich nicht selbst versende, sondern drucken und versenden lasse? Beispiel Bilder eines Fotografen, die von einer Spezialdruckerei auf Leinwand / Fotopapier / Stoff u.ä. gedruckt und direkt an den Besteller versendet wird. Muss der Fotograf dann ebenfalls Verpackungsmaterial lizenzieren lassen? Auch wenn er die Menge kaum abschätzen kann und er auch keinen Einfluss auf die Wahl der Kartonagen hat?

Danke vorab.

Ohne Titel

Beitrag von Yvonne Kaiser
12.12.2008, 18:32 Uhr

Verpackungschips "Flo-Pak"

Kann jemand sagen unter welcher Kategorie die Styropor-Verpackungschips "Flo-Pak" fallen. Zählen diese als Kunststoff-Abfall?

Wo finde ich einen entsprechenden Text für meine Artikel nach Anbindung an ein Entsorgungsunternehmen?

Beitrag von Pegam Ätherische Öle
11.12.2008, 13:21 Uhr

So, nun habe ich meinen Versandhandel an ein Entsorgungsunternehmen angeschlossen.

Noch immer ist allerdings der alte "Hinweis zur Verpackungsverordnung" mit Rücknahme der Verpackung in meinen Artikeln enthalten.

Wo finde ich einen entsprechenden Gesetzestext, der vor spitzfindigen Abmahnungen schützt?

Oder kann ich stattdessen das mir zur Verfügung gestellte Logo mit einem Vermerk des "Entsorgungspartners" einfügen, wenn ja wo?

Vielen Dank für eine schnelle Antwort!

Viele Grüße CP

verkaufsagent für private kunden

Beitrag von ts-konzept
11.12.2008, 09:38 Uhr

was ist denn, wenn - wie in unserem falle - waren von privatleuten an privatleute verkauft werden. unsere funktion als verkaufsagent beschränkt sich ja auf das einstellen und die abwicklung. wir verkaufen keine eigene ware und nutzen auch keine eigenen verpackungen - die sachen werden von unseren kunden, die entweder selbst keinen ebay-account haben oder sich einfach nicht um die abwicklung kümmern möchten, bereits verpackt angeliefert. Wir treten zur Zeit zwar als versender auf, damit der empfänger weiß, was er da überhaupt bekommt und um einen ansprechpartner für reklamationen, rücksendungen o.ä. zu haben - aber das könnte man ja insofern ändern, dass wir als absender unseren privaten kunden aufführen. z. B. xxx-ebay verkaufsagent im auftrage von max mustermann ...

Pflicht jemandem anderen aufdrücken und: nur teilweise regitrieren lassen?

Beitrag von Johannes
09.12.2008, 18:10 Uhr

Das heißt, man kann als Importeur die Registrierungspflicht für ein duales System aufdrücken unter der Maßgabe, dass man sonst nix mehr bestellt?

Oben im Text steht des weiteren: "Es können für die gleiche Verpackung also unterschiedliche Vorschriften gelten, je nach Anfallstelle." Wenn man jetzt teilweise im Laden verkauft (ohne Verpackung, da sie so besser präsentiert werden) und teilweise über Versand (dann natürlich mit Verpackung, zum Versenden), kann man dann nur letzteren Teil der Verpackung registrieren lassen?

@aleni Hinweise Ebay / Amazon

Beitrag von Unbekannt
09.12.2008, 13:57 Uhr

http://wortfilter.de/News/news3073.html Zitat: Sie machen gar keine Angaben zur Verpackungsverordnung: Wenn Sie in Ihren Angeboten drauf hinweisen, dass Sie Ihren Pflichten aus der Verpackungsverordnung nachkommen, dann besteht die Gefahr, dass Sie wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten abgemahnt werden. Es gibt ausserdem keinerlei Verpflichtung, irgendwelche Angaben zu machen, ob und ggf. bei welchem Anbieter sie registriert sind.

Hinweise ebay/Amazon

Beitrag von Aleni
08.12.2008, 11:35 Uhr

Hallo,

wir sind ein kleiner Onlinehändler für Heintextilien. Wir haben uns mittlerweile einem Dualen System angeschlossen. Jettz stellt sich uns die Frage, in den Anzeigen bei ebay und Amazon ein Hinweis erfolgen muss, dass man sich einem dualen System agneschlossen hat. Ich hoffe Sie können uns da weiterhelfen.

MfG

wirklich alle ?

Beitrag von micha
03.12.2008, 23:38 Uhr

Wie sieht es denn mit all den pizza und dönerschleudern aus, und muss mcdonalds nun auch für mitnehmware die pappschachteln registrieren lassen.. im cafe der kuchen zum mitnehmen, und beim marktkauf gibts papiertüten..... wenn die sich auch registrieren müssen, wird ja alles teurer..... da legt man na klar alles auf den vk-preis um..... na schönen dank micha

Verpackung für Ersatzteile

Beitrag von Corrado
03.12.2008, 15:29 Uhr

Welche Verpackungsart ist die Verpackung für ein Ersatzteil, welches an einen Service-Techniker geliefert wird, der damit bei einem Kunden (Endverbraucher oder privater Endverbraucher - kann ich nicht feststellen) eine Reparatur durchführt?

Der Techniker nimmt in der Regeln das ausgebaute Teil, z.B. eine Harddisk, in der Verpackung, die er mit gebracht hat, auch wieder mit zurück um das Teil später entweder zu verschrotten oder einem Reparaturkreislauf zuzuführen.

Ich persönlich tendiere dazu, dass es eigentlich eine Transportverpackung ist, dies entspricht aber leider nicht den Definitionen.

Was tun sprach Zeus...

???

Beitrag von H.J.S.
03.12.2008, 14:07 Uhr

Verstehe ich das jetzt richtig:

Wenn ich mich einem Entsorger anschließe, kann ich jede Verpackung versenden. Sie muß nicht registriert sein?

mfg H.J.S.

Was sagt eigentlich diese Verpackungsordnung über Holzwolle?

Beitrag von Puccini
26.11.2008, 09:51 Uhr

Außer gebrauchten Kartons verwende ich umweltfreundliche Holzwolle aus einem Holzwollewerk. Muss diese auch wie Zeitungspapier registriert werden obwohl sie nach Verwendung als Dämmung für das Versandgut noch als Wärmedämmung oder zum Anheizen eingesetzt werden könnte? Wenn doch, wer muss die Holzwolle registrieren?

Warum nur schafft man die Kennzeichnungspflicht von Verpackungen ab?? Es wäre dann doch viel übersichtlicher und einfacherer. Doch vielleicht soll es das gar nicht sein. Das ganze ist für mich mal wieder typisch "Deutsch".

Verpackung

Beitrag von julbern
22.11.2008, 23:10 Uhr

Was wäre denn, falls der Vorgang getrennt würde. Ein gewerblicher ebay-Verkäufer verkauft die nackte Ware(mit oder ohne Service-Verpackung z.B. Blister) aber ohne Versand-Verpackung.Hierauf wird auf der ebay-Seite ausdrücklich hingewiesen. Der Versand erfolgt dann seitens eines privaten Versenders, der die dazu erforderliche Verpackung kostenfrei zur Verfügung stellt.

Erst die WEEE, jetzt die Verpackungsverordnung

Beitrag von J.
19.11.2008, 03:03 Uhr

Ja, ja, erst kam die WEEE und die Zwangsregistrierung zwecks WEEE bei der EAR in Nürnberg, jetzt hat die Obrigkeit wieder eine Möglichkeit gefunden, uns kleinen Händlern das Leben noch schwerer zu machen. Langsam hängt es mir zum Halse heraus: Wir Deutschen sind die Deppen, und alle andere Konkurrenz, die über eBay z. B. verkauft, dreht uns eine lange Nase. Die scheren sich einen Dreck um unsere Gesetze. Klar werden meine Produkte wieder ein Stück teurer, klar wandern wieder Kunden ab zu den ausländischen Anbietern. Nichts gegen ausländische Anbieter, aber dann bitte gleiches Recht für alle, und dann muss eben der Kunde, der direkt importiert, beim Zoll die WEEE- und Verpackungsverordnungsgebühren bezahlen!!!

Bin wirklich sauer. J.

Händler aus dem Ausland sind wohl auch betroffen

Beitrag von my-meerkat
02.11.2008, 20:04 Uhr

Hallo,

auf die Frage, ob sich die Novelle nur auf HändlerInnen aus D bezieht, oder auch Versender aus dem Ausland betroffen sind, möchte ich ein Zitit aus der Seite shopanbieter.de einstellen, dort gab es eine Fragerunde bzgl. der Novelle.

Wenn das der Fall sein sollte, wird dem Wirtschaftsstandort D aufgrund dieser Novelle ganz massiv Schaden zugefügt.

Zitat___________ FRAGE: hallo frau stangl,

als wie sieht das mit unternehmen im ausland aus? muss ein österreichischer versandhändler, der nach BRD liefert, ebenfalls an der dt. verpackungsverordnung teilnehmen oder reicht eine registrierung in österreich bei der ARA?

falls ja, bräuchte der unternehmer dann zusätzlich einen steuerberater in deutschland, um die VE zu erstellen?

ANTWORT: Stangl: Unternehmen, die aus dem Ausland nach Deutschland versenden, unterliegen mit diesen Verpackungen der Verordnung in D.

Es gibt zwischen den einzelnen Grüne Punkt-Systemen im EU-Ausland keinen Ausgleich, so dass die Anmeldung bei der ARA nicht für Deutschland ausreicht; hier würde ggf. doppelt bezahlt, wenn diese Verpackungen auch bei der ARA angemeldet sind.

Die VE ist von einem Steuerberater, WP oder unabhängigen Sachverständigen zu bescheinigen und bei der IHK mit einer elektronischen Signatur nach § 2 Signaturgesetz (des deutschen !) zu versehen. Wenn Ihr Steuerberater eine solche hat, sollte es hier kein Problem geben.

Versand aus dem Ausland

Beitrag von UK-Verkäufer
28.10.2008, 20:55 Uhr

So wie ich es verstehe, gilt diese Verordnung nur für Händler, die ihren Sitz in Deutschland haben. Sofern man aus dem Ausland an deutsche Käufer versendet, dürfte damit die Verpackungsverordnung egal sein, oder...?

Beitrag von Thomas Friedrich
26.10.2008, 09:41 Uhr

Wie ist das jetzt zu verstehen? Fährt jeder dieser Dienstleister dann sämtliche Haushalte an oder wie wollen sie die Verpackungen wieder einsammeln?

Ohne Titel

Beitrag von gabriele
24.10.2008, 11:03 Uhr

Meiner Meinung nach ist derjenige der zum ersten Mal Verpackungen und Material in Verkehr bringt der Hersteller der sich registrieren lassen sollte. Unnötiger Schwachsinn und Geldmacherei das sich jeder Händler nun bei einem Entsorgungsunternehmen anmelden soll. Das haben wieder Leute erfunden die von nichts eine Ahnung haben.

Petition gegen die Verpackungsnovelle

Beitrag von my-meerkat
21.10.2008, 19:52 Uhr

Hallo zusammen,

als Internethändlerin auf der Plattform Dawanda habe ich stellvertretend für uns alle eine Petition gegen die Verpackungsnovelle verfasst.

Wir brauchen noch Mitzeichnende, damit die Petition im Deutschen Bundestag gehört wird.

Weitere Informationen findet Ihr im Forum von Dawanda unter "Mitteilungen" sowie in meinem Shop (Nutzername siehe oben -ich weiß nicht, ob man hier Links posten darf, deshalb lasse ich es gleich sein). Nein - as keine Werbung für meinen Shop ;-)

Unter der Webseite des Deutschen Bundestages - E-Petitionen - findet Ihr die Petition unter "Abfallwirtschaft - Kleine und mittlere Gewerbe nicht benachteiligen".

Vielen Dank für Eure Mitzeichnung und Unterstützung! D. Ernsting

Wo muß z.b bei Ebay der Hinsweis stehen das man einen Versorger angeschlossen ist ?

Beitrag von Bernd
20.10.2008, 17:45 Uhr

direktverkauf?

Beitrag von wolf
18.10.2008, 09:00 Uhr

das gestz betrifft aber nur den vesandhanedel oder? plastiktüten und verpackungen beim direktverkauf sind nicht betroffen? danke

Wer erstattet dem Händler die Kosten

Beitrag von Jürgen Zimmermann
27.09.2008, 14:37 Uhr

Hallo zusammen, eine doch recht wichtige Frage habe ich bezüglich der Kosten. Wir verwenden bislang aus Kosten und Umweltschutzgründen soweit es geht gebrauchte Versandverpackungen. Dadurch werden die Kosten für unsere Kunden reduziert und durch die Wiederverwendung von gebrauchten Kartonagen die Umwelt geschont. Wer zahlt denn ab Januar 2009 letzendlich die anfallenden Kosten? Das bleibt dann wohl wieder am Kunden hängen. Da Rohstoffe wie Papier im Moment aber einen sehr hohen Marktpreis haben, wäre es doch auch mal wichtig eine Erstattung an die Versender als Regelung zu schaffen. Dadurch könnten dann wiederum die Kosten für die Verpackungsverordnung durch die Erlöse aus den wiederverwendeten Rohstoffen (Papier, Pappe) finanziert werden. Daher nun meine Frage. Welcher Wiederverwerter berücksichtigt diese Tatsache bei der Kostenkalkulation und bietet dem Händler der sich registriert mindestens eine kostenlose Registrierung?

Altpapier kommt in keiner Stadt in die Müllverbrennung, sondern wird entweder schon beim Privathaushalt in BLAUEN Tonnen oder auch an Sammelstellen zur weiteren Verwertugn gesammelt.

Sollen die Versandhändler nun per Gesetz dazu gezwungen werden den Verwertern noch ein Wenig zusätzlichen Gewinn einzuspielen?

Viele Grüße

Jürgen

Endverbraucher

Beitrag von Sokrates
27.08.2008, 09:37 Uhr

Ich zitiere: "...Zum Vorsteuerabzug sind nur Unternehmen berechtigt, nicht dagegen

* private ENDVERBRAUCHER, * die öffentliche Hand (Bund, Länder und Gemeinden) soweit sie hoheitlich handeln und * Kleinunternehmer, bei denen die Umsatzsteuer nicht erhoben wird..."

Ist dann jeder "Endverbraucher" nach der Verpackungsverordnung nicht mehr vorsteuerabzugsberechtigt?

lol Sokrates

Schlupplöscher ????

Beitrag von uschi
23.08.2008, 08:12 Uhr

Was ist, wenn ich als Verkäufer (ebay) auschließlich an Wiederverkäufer verkaufe. Oder, wenn ausschließlich ins Ausland verkaufe. Tritt dann diese Pflicht der Verpackungsordnung auch in Kraft.

Kein Problem

Beitrag von Detlef
20.08.2008, 12:51 Uhr

Ich habe einfach einen Vertrag (150 Euro im Jahr) abgeschlossen.Punkt. Jetzt darf ich 400 Kg unter die Menschheit bringen. Habe also noch ca. 350 Kg Reserve. Und damit Abmahnung ade.

Detlef

eigentlich richtig

Beitrag von Basti
11.08.2008, 09:27 Uhr

Eigentlich liegst du damit richtig. Du musst jedoch sehen, dass die Zeitung als Packhilfsmittel eingesetzt wird und somit die ursprüngliche Funktion der Zeitung entfällt. Ich würde es dennoch übertrieben finden, Zeitungen wegen der Verpackungsverordnung registrieren zu müssen.

Zeitungspapier fällt wohl kaum unter die Verpackungsverordnung

Beitrag von Jury
25.07.2008, 11:59 Uhr

Die Verpackungsverordnung gilt doch für Verpackungen die neu in Umlauf gebracht werden. Zeitungen sind aber keine Verpackungen sondern eben Zeitungen. Zeitungen werden sowieso zum Altpapier gegeben, egal ob sie zuvor noch als Verpackung missbraucht wurden, oder nicht.

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