Achtung: Mangelnde Gesamtpreisangabe bei Multirabatt-Artikeln auf eBay wird abgemahnt
Nach § 1 Abs. 1 PAngV sind Online-Händler verpflichtet, den sog. Gesamtpreis anzugeben. Dieser muss spätestens dann angezeigt werden, wenn die Waren entweder in den virtuellen Warenkorb gelegt oder der Bestellvorgang gestartet werden kann. Auf eBay besteht leider das Problem, dass in technischer Hinsicht der Gesamtpreis bei sog. Multirabattartikeln nicht angezeigt werden kann. Wir klären in unserem Beitrag auf, welche gesetzlichen Vorgaben existieren, was konkret das Problem bei eBay ist und geben Lösungsvorschläge.
Aktueller Stand?
Beitrag von Moerp
18.10.2023, 13:27 Uhr
Liegen inzwischen weitere Abmahnungen vor? Und wie ist das Verfahren von LG (welches im Bericht erwähnt wird) ausgegangen? Gibt es seitens Ebay eine Stellungnahme?
Update?
Beitrag von Marc
24.07.2023, 12:10 Uhr
3 Jahre später... besteht das Problem immer noch, oder gab es mittlerweile eine händlerfreundlichere Rechtsprechung?
Update
Beitrag von Sabine
16.08.2022, 15:38 Uhr
Gibt es hierzu immer noch das gleiche Problem??? Oder kann man als gewerblich Handelnder jetzt unbedenklich die Multi Rabatt Aktion von Ebay nutzen? VG Sabine
Update
Beitrag von asport
24.08.2021, 14:29 Uhr
Ist dieses Thema rechtlich erklärt? Oder ist die Option noch riskant? Viele Händler nutzen diese kostengünstige Werbeform, die messbar hohe Gewinne bringt.
Update verfügbar?
Beitrag von Sascha Ballweg
26.11.2020, 10:59 Uhr
Hallo. Gibt es inzwischen einen neuen Stand in der Rechtsprechung? Oder wird diesbezüglich nicht mehr abgemehnt?
Multi Rabatt ...
Beitrag von Sandra
19.02.2020, 20:44 Uhr
Guten Tag, also gilt dieses auch bei der Rabatt Aktion (unter anderem) 2 kaufen = 4 erhalten? Das ist ja toll, dann müsste ich demnach VIELE Angebote ändern und total ändern. Viele meiner Angebot sind so aufgebaut, dass die Leute sich die Artikel selbst zusammenstellen und dann dafür einen Set Preis erhalten. Einfach unfassbar. Hat eBay sich dahingehend schon geäußert? Oder träume ich gerade, dass man diese eh technisch nicht umsetzen kann ??? Wie immer
Ergänzung/Anmerkung
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
19.02.2020, 12:14 Uhr
Wir danken unseren Lesern für die Kommentare bzw. Fragen und dürfen mitteilen, dass die Angelegenheit bislang noch nicht letztverbindlich durch die Gerichte entschieden worden ist.
Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Rechtsprechung in dieser Sache positionieren wird. Allerdings ist die Argumentation der abmahnenden Kanzlei nicht gänzlich von der Hand zu weisen. Ob der Gesamtpreis bei Auswahl mehrerer Einzelartikel vor dem Einlegen in den Warenkorb angezeigt werden muss, halten wir zwar für diskutabel, das diesbezügliche Risiko schätzen wir momentan als (noch) gering ein.
Im Unterschied hierzu werden Multirabatt-Angebote augenfällig beworben und von vornherein mit einer bestimmten Stückzahl und einer entsprechenden Rabattierung beworben, ohne (!) hierbei den Gesamtpreis für die fix vorgegebene, gesamte (mehrteilige) Ware sogleich anzugeben. Diesen Umstand halten wir augenblicklich für problematisch. Auch hatte der BGH (Urteil vom 04.10.2007, Az.: I ZR 143/04) geurteilt, dass die neben (!) dem Gesamtpreis zusätzlich zu tätigenden Angaben (Hinweis auf die enthaltene Umsatzsteuer und etwaig anfallende Versandkosten) noch vor dem Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb bzw. vor dem Einleiten des Bestellvorgangs zu tätigen sind. Daher muss der Gesamtpreis erst recht vor dem Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb bzw. vor dem Einleiten des Bestellvorgangs mitgeteilt werden. Eine Anzeige erst im Warenkorb dürfte daher zu spät sein.
nicht nachvollziehbar
Beitrag von Anonym
19.02.2020, 01:15 Uhr
Für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar. Ich muss mich voll und ganz dem vorherigen Kommentar anschließen. Es ist in jedem Onlineshop so und auch bei EBay Artikeln die keinen Multirabatt aufweisen. Genauso wie in jedem Einzelhandelsgeschäft. Dort erfährt man auch erst an der Kasse wieviel man gesamt zu zahlen hat.
Nicht nachvollziehbar
Beitrag von Gerd W.
18.02.2020, 15:06 Uhr
Der Gesamtpreis wird doch in so ziemlich jedem Shop erst im Warenkorb angezeigt. Der Preis pro Stück ist transparent. Die Gesamtkosten werden in der Regel, so auch bei eBay, immer erst im Warenkorb ermittelt, auch bei anderen Online-Shops, weil sich durch Mengen und Gewichte unterschiedliche Versandkosten ergeben könnten diverse Rabatte o.ä.. Also ich kann das Problem nicht nachvollziehen, da dies aus meiner Sicht auch dann ein Problem wäre, wenn der Kunde bei einem normalen Artikel mehr als 1 Stück in den Warenkorb legen will, da wird nie ein Gesamtpreis ermittelt, auch bei Amazon ist dies nicht so! Wieso soll dies nun bei eBay ein konkretes Problem sein?
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