Endlich! EVB-IT liegen in englischer Übersetzung vor, nun auch für die EVB-IT Cloud

Endlich! EVB-IT liegen in englischer Übersetzung vor, nun auch für die EVB-IT Cloud
05.04.2022 | Lesezeit: 3 min

Auch wenn die EVB-IT bei europaweiten Ausschreibungen im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union bekanntgegeben werden und sich damit an alle europäischen Anbieter richten, werden sie stets lediglich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Wegen der großen Nachfrage hat sich die IT-Recht Kanzlei nunmehr dazu entschieden, bei einem renommierten Übersetzungsbüro, das sich auf Übersetzungen von deutschen Verträgen spezialisiert hat, die Übersetzung von neun der aktuellsten EVB-IT in Auftrag zu geben.

1. Bisher keine Englische Fassung der EVB-IT

Die Beschaffung von IT-Leistungen erfolgt durch öffentliche Auftraggeber in der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig auf der Grundlage der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen(EVB-IT).

Diese Verträge stehen über die Webseite des CIO des Bundes www.cio.bund.de allen Interessierten zum freien Download zur Verfügung.

Auch wenn die EVB-IT bei europaweiten Ausschreibungen im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union bekanntgegeben werden und sich damit an alle europäischen Anbieter richten, werden sie stets lediglich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Dies stellt ein nicht unbeträchtliches Hindernis für Anbieter mit Niederlassungen im nicht deutschsprachigen Raum dar.

Die IT-Recht Kanzlei wurde daher in den letzten Jahren immer wieder mit Fragen nach englischen Übersetzungen konfrontiert. Mit Bedauern musste aber stets die Auskunft erteilt werden, dass keine Kenntnis bestehe, wo und zu welchen Konditionen Übersetzungen zu erhalten seien. Bekannt seien lediglich Übersetzungen von Musterverträge, die bis 2003 veröffentlicht worden seien. Diese seien aber zum größten Teil leider schon veraltet und daher nicht mehr aktuell.

Wegen der großen Nachfrage hat sich die IT-Recht Kanzlei nunmehr dazu entschieden, bei einem renommierten Übersetzungsbüro, das sich auf Übersetzungen von deutschen Verträgen spezialisiert hat, die Übersetzung von neun der aktuellsten EVB-IT in Auftrag zu geben.

2. Übersetzung von hoher Qualität

Die Übersetzung der EVB-IT erfolgte durch ein britisches Unternehmen, das auf juristische Übersetzungen spezialisiert ist. Die Übersetzungsfirma arbeitet für Anwälte in mehr als 800 Unternehmen und Anwaltskanzleien. Auf Grund ihrer Expertise gewährleisten die Übersetzer eine überdurchschnittliche Übersetzungsqualität. Nach Fertigstellung wurde die englische Fassung der EVB-IT von Frau RAin Keller-Stoltenhoff auf ihre Übereinstimmung mit der deutschen Fassung und juristische Richtigkeit überprüft.

Frau RAin Keller-Stoltenhoff ist seit 2004 Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der IT-Beschaffungsbedingungen der öffentlichen Hand in Deutschland (EVB-IT) unter Leitung des BMI. Sie gibt Seminare zu den EVB-IT und unterstützt namhafte Auftraggeber und Auftragnehmer bei öffentlichen Ausschreibungen zur Nutzung und Einbeziehung der EVB-IT Verträge in die Vergabeunterlagen.

Die Übersetzungen der EVB-IT sind somit von Fachleuten erstellt, geprüft und von hoher Qualität.

Welche Verträge wurden übersetzt?

Die IT-Recht-Kanzlei bietet die englische Fassung folgender EVB-IT (jeweils: AGB, Vertrag und Muster) an:

Die IT-Recht-Kanzlei bietet darüber hinaus die englische Fassung der Handreichung „technischen no-spy-Klausel“ in manchen EVB-IT an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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2 Kommentare

P
Petra Müller 21.09.2023, 14:42 Uhr
Rechtsanwältin
Guten Tag,

es gibt die englischen Versionen hier kostenfrei:

https://www.uni-bonn.de/de/universitaet/medien-universitaet/medien-organisation-und-einrichtungen/medien-dezernat-5/evb-it_system_agb_en.pdf

https://www.uni-bonn.de/de/universitaet/medien-universitaet/medien-organisation-und-einrichtungen/medien-dezernat-5/evb-it_dienstleistungs-agb_v2-1_en.pdf

Viele Grüße
Petra Müller
M
Max Müller 08.07.2018, 16:47 Uhr
Etwas ungünstige Nutzungsbestimmungen
Mir scheinen Ihre Nutzungsbestimmungen zu den Übersetzungen wohl nur zum Lesen nicht aber zu Nutzen gedacht zu sein. Schade.

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