Die neuen EVB-IT 2026 liegen nun auch in englischer Übersetzung vor
Von Fachleuten erstellt, von Anwälten geprüft.
Auch wenn die EVB-IT bei europaweiten Ausschreibungen im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union bekanntgegeben werden und sich damit an alle europäischen Anbieter richten, werden sie stets lediglich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
Wegen der großen Nachfrage hatte sich die IT-Recht Kanzlei 2018 dazu entschieden, bei einem renommierten Übersetzungsbüro, das sich auf Übersetzungen von deutschen Verträgen spezialisiert hat, die Übersetzung von zehn der damals aktuellsten EVB-IT in Auftrag zu geben.
Die EVB-IT wurden nun zum 01.03.2026 grundlegend überarbeitet.Die bisherigen EVB-IT wurden durch neue EVB-IT ersetzt beziehungsweise modernisiert. Damit stehen öffentliche Auftraggeber und Anbieter vor der Aufgabe, sich auf neue Vertragsmuster, neue Begriffe, aktualisierte Regelungen und teilweise neue Strukturen einzustellen.
Die IT-Recht Kanzlei bietet nun auch die englischen Übersetzungen der neuen -EVB-IT 2026 an. Bei dieser Gelegenheit wurde auch die formal neugefasste aber inhaltlich nicht überarbeiteten EVB-IT Überlassung (Typ B) übersetzt.
Die Übersetzungen sollen insbesondere internationalen Anbietern, Konzernunternehmen mit nicht deutschsprachigen Rechts- oder Vertriebsabteilungen sowie öffentlichen Auftraggebern bei europaweiten IT-Vergaben die Arbeit mit den deutschen EVB-IT erleichtern.
1. Warum englische Übersetzungen der EVB-IT benötigt werden
Die Beschaffung von IT-Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland erfolgt regelmäßig auf der Grundlage der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT). Die EVB-IT werden über die Webseite des Bundes zur Verfügung gestellt und finden in IT-Vergabeverfahren der öffentlichen Hand breite Anwendung.
Auch bei europaweiten Ausschreibungen richten sich diese Vertragsbedingungen nicht nur an deutsche, sondern auch an ausländische Anbieter. Gleichwohl werden die EVB-IT offiziell grundsätzlich nur in deutscher Sprache bereitgestellt. Für Anbieter mit Sitz im nicht deutschsprachigen Ausland oder für internationale Rechts-, Compliance- und Vertriebsteams stellt dies weiterhin ein erhebliches praktisches Hindernis dar.
Die IT-Recht Kanzlei wurde deshalb immer wieder nach englischen Fassungen der EVB-IT gefragt. Gerade bei europaweiten IT-Vergabeverfahren besteht ein erhebliches Bedürfnis nach verlässlichen englischen Arbeitsübersetzungen, damit Anbieter die rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen besser verstehen und intern prüfen können.
2. Die neuen EVB-IT 2026
Mit der Neufassung zum 01.03.2026 wurden die EVB-IT umfassend modernisiert. Die neuen Basis-EVB-IT enthalten aktualisierte Vertragsmuster, überarbeitete AGB und zahlreiche neue oder angepasste Regelungen. Neu aufgenommen beziehungsweise deutlich stärker berücksichtigt wurden insbesondere Themen wie Cloud-Leistungen, Open Source Software, Software Bill of Materials (SBOM), IT-Sicherheit, Datenschutz, technische Schutzmechanismen, automatisierte Verfahren, No-Spy-Regelungen und aktuelle Anforderungen an digitale Beschaffungen.
Auch die Struktur wurde bereinigt. Die bisherigen Vertragsmuster wurden stärker vereinheitlicht; Begriffe, Verweise und Regelungstechniken wurden überarbeitet. Gleichzeitig enthalten die neuen Fassungen weiterhin viele EVB-IT-typische Besonderheiten, etwa differenzierte Regelungen zu Nutzungsrechten, Pflege- und Instandhaltungsleistungen, Störungsklassen, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, Vergütung nach Aufwand, Pauschalfestpreisen und Haftungsbegrenzungen.
Gerade deshalb ist eine bloß wörtliche Übersetzung nicht ausreichend. Die englische Fassung muss die juristische Bedeutung der deutschen Regelungen möglichst präzise wiedergeben und zugleich für englischsprachige Leser verständlich sein.
3. Übersetzung und rechtliche Prüfung
Die englischen Fassungen wurden von englischen Juristen auf der Grundlage der neuen deutschen Basis-EVB-IT 2026 erstellt und anschließend von Frau RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff rechtlich und terminologisch überprüft. Besonderes Augenmerk lag dabei auf einer einheitlichen Übersetzung der zentralen zum Teil sehr speziellen EVB-IT-Begriffe, der definierten Begriffe sowie der Verweise innerhalb der Verträge und AGB.
Frau RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff war von 2004 bis 2022 Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der IT-Beschaffungsbedingungen der öffentlichen Hand in Deutschland (EVB-IT) unter Leitung des BMI. Sie gibt seit vielen Jahren Seminare zu den EVB-IT und unterstützt öffentliche Auftraggeber und Unternehmen bei der Einbeziehung, Anpassung und Anwendung der EVB-IT in IT-Vergabeverfahren.
Die Übersetzungen der EVB-IT wurden daher nicht nur sprachlich, sondern auch mit viel Hintergrundwissen geprüft.
4. Welche EVB-IT wurden bereits übersetzt?
Die IT-Recht Kanzlei bietet englische Fassungen der folgenden neuen Basis-EVB-IT 2026 an, jeweils einschließlich der zugehörigen Vertragsmuster, AGB und Muster, soweit vorhanden:
- EVB-IT Kauf
- EVB-IT Überlassung Typ A
- EVB-IT Überlassung Typ B
- EVB-IT Pflege S
- EVB-IT Instandhaltung
- EVB-IT Dienstleistung
- EVB-IT Cloud
- EVB-IT System
- EVB-IT Erstellung
- EVB-IT Systemlieferung
- EVB-IT Service
Damit liegen die zentralen neuen Basis-EVB-IT für die wichtigsten Beschaffungsgegenstände nun auch in englischer Übersetzung vor. Die Übersetzungen der Systemverträge ist in Arbeit.
5. Hinweis zum Charakter der Übersetzungen
Bei den englischen Fassungen handelt es sich um Arbeitsübersetzungen der deutschen EVB-IT. Maßgeblich bleibt im Zweifel die deutsche Originalfassung. Die Übersetzungen dienen dazu, englischsprachigen Beteiligten ein besseres Verständnis der deutschen Vertragsbedingungen zu ermöglichen und die interne rechtliche, technische und kaufmännische Prüfung zu erleichtern.
Gerade bei europaweiten Ausschreibungen können sie damit einen wichtigen Beitrag zur Transparenz und besseren Verständlichkeit der Vergabeunterlagen leisten.
Die IT-Recht-Kanzlei bietet darüber hinaus die englische Fassung der Handreichung „technischen no-spy-Klausel“ in manchen EVB-IT an.
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2 Kommentare
es gibt die englischen Versionen hier kostenfrei:
https://www.uni-bonn.de/de/universitaet/medien-universitaet/medien-organisation-und-einrichtungen/medien-dezernat-5/evb-it_system_agb_en.pdf
https://www.uni-bonn.de/de/universitaet/medien-universitaet/medien-organisation-und-einrichtungen/medien-dezernat-5/evb-it_dienstleistungs-agb_v2-1_en.pdf
Viele Grüße
Petra Müller