Vergaberecht: Neue verfassungsrechtlich abgesicherten Möglichkeiten für Bund und Ländern bei der Festlegung gemeinsamer Standards für IT-Systeme
Am 1. August 2009 ist das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 29.07.2009 (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) in Kraft getreten. Mit den Änderungen des Grundgesetzes ist der wohl wichtigste Teil der Föderalismusreform II in Kraft getreten. Hatten auch sämtliche bisherigen Verfassungsänderungen keinerlei Auswirkungen auf die IT- Beschaffungen und IT-Beschaffer der öffentlichen Hand – mit der aktuellen Änderung sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass sich dies in absehbarer Zukunft ändern dürfte.