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von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Konjunkturpaket II und seine Auswirkungen auf das Vergaberecht

News vom 30.01.2009, 18:08 Uhr | Keine Kommentare

Am 13.01.2009 einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf das Konjunkturpaket II. Weniger bekannt ist, dass das Paket auch Auswirkungen auf das Vergaberecht hat, um die beschleunigten Umsetzung von Investitionen zu erleichtern. Dies betrifft auch IT-Anbieter, die sich um staatliche Aufträge bemühen.

Der Bundestag will sich Ende Januar mit dem 50-Milliarden-Paket beschäftigen und Mitte Februar einen Beschluss fassen. Anschließend muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Einzelnen Punkte des Konjunkturpaketes werden zur Zeit von allen betroffenen Interessenvertretern und Parteien heiß diskutiert.

1. Auswirkungen auf das Vergaberecht

Weniger bekannt ist, dass das Konjunkturpaket II auch Auswirkungen auf das Vergaberecht haben wird. So sieht eine der beschlossenen Maßnahmen die “Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts” vor. Der Grund ist ersichtlich: Die vergaberechtlichen Hürden sollen gesenkt werden, damit die konjunkturfördernden Maßnahmen schneller durchgeführt werden können.
Zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen wird eine erleichterte Vergabe nach folgenden Kriterien beschlossen:

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1.1 Senkung der Schwellenwerte

Befristet auf zwei Jahre werden Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) mit folgender Höhe eingeführt.
Für Bauleistungen:

- Beschränkte Ausschreibung: 1 Mio. €

- Freihändige Vergabe: 100 000 €

Für Dienst- und Lieferleistungen:

- Freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung: 100 000 €.

Unterhalb dieser Schwellenwerte kann die Vergabestelle ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes „Beschränkte Ausschreibungen“ oder „Freihändige Vergaben“ durchführen. Die Länder und Kommunen sind aufgefordert, ihre Vergabeverfahren ebenfalls durch Anhebung der Schwellenwerte zu erleichtern.

Diese Erleichterungen werden die Vergabe von Leistungen auch an IT-Unternehmen sicherlich erleichtern und beschleunigen. Bieter, die bei der öffentlichen Hand bekannt und beliebt sind, werden hiervon profitieren. Es werden aber die Bieter benachteiligt werden, die sich neu um öffentliche Aufträge bemühen wollen, da Ihnen der Weg über die öffentliche Ausschreibung, an denen sich alle Bieterbeter beteiligen können, bei niedrigen Schwellenwerte abgeschnitten wird.

Die Kostengrenzen für „kleine Baumaßnahmen“ des Bundes sowie Zuwendungsbaumaßnahmen, unterhalb derer ein vereinfachtes Verfahren möglich ist, werden für zwei Jahre von 1 Mio. € auf 5 Mio. € angehoben.

1.2 Aufgaben an die Ministerien: Verkürzung der Vergabefristen, Beseitigung von Planungskapazitäten

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) werden aufgefordert, befristet auf zwei Jahre für die VOL und die VOB klarzustellen, dass entsprechend der Mitteilung der Europäischen Kommission angesichts der drohenden konjunkturellen Lage von einer Dringlichkeit auszugehen ist, die es rechtfertigt, die Vergabefristen nach den Vorschriften der VOL und VOB zu verkürzen.
BMVBS und BMF werden des Weiteren aufgefordert, durch geeignete haushalterische Maßnahmen Engpässe bei Planungskapazitäten im Bundesbereich zu beseitigen.

2. Fazit

Von der Merheit der Bevölkerung unbemerkt, enthält das Konjunkturpaket II auch Maßnahmen zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen. Dies betrifft auch alle die IT-Anbieter, die sich um staatliche Aufträge bemühen. Die Senkung der Schwellenwerte und die Erleichterung der Vergabeart, „Freihändige Vergabe“ wird die Vergabe von IT-Leistungen durch die öffentliche Hand erleichtern. Glück für die Bieter, die von dieser Vergabeart profitieren. Pech für die Bieter, die sich nicht an einer Ausschreibung beteiligen können.

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Elisabeth Keller-Stoltenhoff Autor:
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin

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