Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
eBay-Kleinanzeigen
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Idealo-Direktkauf
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Vergaberecht: Schadensersatz bei Unterlassung der Unterrichtung der Bieter über eine Vergaberüge

News vom 18.05.2009, 18:12 Uhr | Keine Kommentare

In EU-Vergabeverfahren kommt es in vielen Fällen zu Rügen von Bietern, die sich in ihren Rechten verletzt sehen. Der BGH entschied nun am 03.03.2009 - X ZR 22/08, dass zumindest bei offenkundig berechtigten Rügen alle Bieter wegen der drohenden Aufhebung eines Vergabeverfahrens informiert werden müssen und ihnen für den Fall der Unterlassung ein Aufwendungsersatzanspruch zusteht. Der BGH bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil des OLG Dresden.

Inhaltsverzeichnis

Zum Sachverhalt

Die Stadt Dresden schrieb Architektenleistungen für einen Klinikneubau europaweit im Verhandlungsverfahren nach VOF aus. Die Eignung der Bieter wurde in einem vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb ermittelt.

Noch während der Teilnehmerwettbewerb lief, entschied die Vergabestelle, dass die geeigneten Bieter einen in der Ausschreibung nicht angekündigten Planungswettbewerb zur Erlangung von Vorentwürfen durchzuführen haben. Vor Aushändigung der Unterlagen für den Planungswettbewerb hatte bereits ein Bieter, der durch den Teilnehmerwettbewerb ausgeschlossen worden war, die geforderten Eignungskriterien als vergaberechtswidrig gerügt und noch ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet.

Hierüber informierte die Vergabestelle die restlichen Bieter nicht. Diese gingen daher nach wie vor davon aus, dass der Planungswettbewerb durchgeführt werden sollte und erarbeiteten entsprechende Entwürfe. Das Nachprüfungsverfahren führte aber dazu, dass der Planungswettbewerb aufgehoben wurde. Ein Bieter, der im Folgenden nicht mehr berücksichtigt wurde, klagte auf Ersatz von vergeblichen Planungskosten in Höhe von rund 200.000 Euro.

Das Landgericht wies die Klage zunächst bis auf die in den Verdingungsunterlagen benannte Aufwandsentschädigung von 8.100 Euro ab.

Das OLG Dresden kassierte das landgerichtliche Urteil mit Urteil vom 10.02.2004 und bestätigte den Schadenersatzanspruch dem Grunde nach. Der BGH hob das OLG-Urteil am 27.06.2007 auf und verwies den Rechtsstreit  zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an das OLG Dresden zurück. Das OLG entschied und gab der Klage erneut mit Urteil vom 10.01.2008 statt.

Der BGH hatte sich aber bereits zuvor in seinem Urteil vom 27.06.2007 rechtlich festgelegt. Er entschied, die Vergabestelle sei bei offenkundiger Begründetheit einer Vergaberüge und absehbaren Aufhebung des Vergabeverfahrens im Nachprüfungsverfahren verpflichtet, eine entsprechende Hinweispflicht an die übrigen Bieter zu erfüllen. Unterlässt sie einen solchen Hinweis pflichtwidrig, dann stehe dem nicht informierten Bieter grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dieser ergebe sich zu einen aus dem Vergaberecht wegen Verletzung des Vertrauens in einen vergaberechtskonformen Verlauf des Vergabeverfahrens. Zum anderen ergebe er sich aus dem Zivilrecht wegen Verletzung von Hinweispflichten.

Das OLG Dresden hatte entschieden, dass das pflichtwidrige Verschweigen der Vergabestelle kausal für den geltend gemachten Schaden gewesen war.

Banner Premium Paket

Fazit

Die vom BGH und vom OLG Dresden aufgestellten Grundsätze gelten für alle Vergabeverfahren, nicht nur für Verfahren nach der VOF. Es unterstreicht, dass Bieter neben dem Primärschutz (Verhinderung des Zuschlags) auch Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie sich z.B. bei rechtzeitiger Benachrichtigung durch die Vergabestelle über die Vorlagen einer wohl berechtigten Rüge eines Mitbieters die oft nicht unerheblichen Aufwendungen bei der Gestaltung ihres Angebotes sparen könnten.

Es ist allen Vergabestellen daher zu raten, bei nicht ganz aussichtslosen Rügen alle Ausschreibungsteilnehmer zu informieren.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Elisabeth Keller-Stoltenhoff Autor:
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin

Besucherkommentare

Bisher existieren keine Kommentare.

Vielleicht möchten Sie der Erste sein?

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller