Modernisierung des Vergaberechts - IT-Recht-Kanzlei bietet Synopse des GWB
Nach jahrelangen Debatten, in denen das ursprünglich ehrgeizige Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums, eine einheitliche und einfache Vergaberechtsreform zu schaffen, auf der Strecke blieb, trat am 20.04.2009 das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Kraft.
Die wichtigste Änderung aus Bietersicht ist die Verschärfung der Rügepflicht und die Einführung neuer Ausschlussfristen. Damit werden höhere Hürden für den Zugang zu den Vergabekammern aufgebaut. Dies sollten Bieter, die ihre Rechte wahren wollen, auf jeden Fall berücksichtigen.
Gestärkt wurden die Verdingungsverordnungen und das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Die VgV wird auf eine reine Scharnierverordnung reduziert. Das heißt, sie fungiert im Wesentlichen zur Einbeziehung der VOL/A oder VOB/A für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Zur besseren Orientierung bietet die IT-Recht-Kanzlei eine Synopse über die Änderungen des GWB an.
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