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von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Modernisierung des Vergaberechts - IT-Recht-Kanzlei bietet Synopse des GWB

News vom 18.06.2009, 17:20 Uhr | Keine Kommentare

Nach jahrelangen Debatten, in denen das ursprünglich ehrgeizige Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums, eine einheitliche und einfache Vergaberechtsreform zu schaffen, auf der Strecke blieb, trat am 20.04.2009 das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts in Kraft.

Die wichtigste Änderung aus Bietersicht ist die Verschärfung der Rügepflicht und die Einführung neuer Ausschlussfristen. Damit werden höhere Hürden für den Zugang zu den Vergabekammern aufgebaut. Dies sollten Bieter, die ihre Rechte wahren wollen, auf jeden Fall berücksichtigen.

Gestärkt wurden die Verdingungsverordnungen und das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Die VgV wird auf eine reine Scharnierverordnung reduziert. Das heißt, sie fungiert im Wesentlichen zur Einbeziehung der VOL/A oder VOB/A für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Zur besseren Orientierung bietet die  IT-Recht-Kanzlei eine Synopse über die Änderungen des GWB  an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Elisabeth Keller-Stoltenhoff Autor:
Elisabeth Keller-Stoltenhoff
Rechtsanwältin

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