Vergaberecht: Subunternehmer müssen spätestens bis zur Zuschlagserteilung genannt werden
Seit der BGH-Entscheidung vom 10.6.2008 ist die Verunsicherung der Vergabestellen groß. Der BGH hatte die bis dahin herrschende Meinung in Frage gestellt dass die Vergabestellen berechtigt sind, bereits mit dem Angebot die Nennung von Nachunternehmern zu fordern. Nun entschied das OLG München mit Beschluss vom 22.1.2009, Verg 26/08), dass die Namen der Nachunternehmer bis spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen müssen, in welchem die Vergabestelle ihre Zuschlagserteilung treffen wolle.