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Vergabeleitfaden (UfAB): für IT-Leistungen erneuert

Vergabeleitfaden (UfAB): für IT-Leistungen erneuert

Der vor allem den Bundesbehörden dienende Leitfaden für IT-Beschaffungen wurde als UfAB V (Version 2.0) vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) am 12. August 2010 neu herausgegeben.

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Vergabeleitfaden für IT-Leistungen erneuert

Vergabeleitfaden für IT-Leistungen erneuert

Der vor allem den Bundesbehörden dienende Leitfaden für IT-Beschaffungen wurde als [UfAB V, Version 1.0,|http://www.cio.bund.de/cln_103/DE/IT-Angebot/IT-Beschaffung/UfAB/ufab_node.html] vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BMI) am 9. September 2009 neu herausgegeben.  

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Vergaberecht: Neue verfassungsrechtlich abgesicherten Möglichkeiten für  Bund und Ländern bei der Festlegung gemeinsamer Standards für  IT-Systeme

Vergaberecht: Neue verfassungsrechtlich abgesicherten Möglichkeiten für Bund und Ländern bei der Festlegung gemeinsamer Standards für IT-Systeme

Am 1. August 2009 ist das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 29.07.2009 (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d) in Kraft getreten. Mit den Änderungen des Grundgesetzes ist der wohl wichtigste Teil der Föderalismusreform II in Kraft getreten. Hatten auch sämtliche bisherigen Verfassungsänderungen keinerlei Auswirkungen auf die IT- Beschaffungen und IT-Beschaffer der öffentlichen Hand – mit der aktuellen Änderung sind die Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass sich dies in absehbarer Zukunft ändern dürfte.

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Vergaberecht: Vertragliche Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen

Vergaberecht: Vertragliche Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von IT-Leistungen

Der Beschaffer von Informationstechnologie hat in den Verdingungsunterlagen nicht nur präzise vorzugeben, was er erwerben will. Er muss auch die vertraglichen Randbedingungen konkret vorgeben. Wie dies zu geschehen hat, ist in § 9 der VOL/A festgelegt. Nach dieser Vorschrift sind in den Verdingungsunterlagen die technischen Beschreibungen sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Vertragsbedingungen festzulegen.

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Umweltaspekte: Im Rahmen von IT-Beschaffungen (Green IT)

Umweltaspekte: Im Rahmen von IT-Beschaffungen (Green IT)

Im Rahmen der Reform des GWB war einer der umstrittensten Punkte die Frage, ob die öffentliche Beschaffung auch zur Durchsetzung politischer Ziele wie z.B. einer umweltfreundlichen Beschaffung dienen sollte. Der neue § 97 IV GWB sieht nun vor, dass Beschaffer für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer stellen können, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen. Nachfolgend wird dargestellt, wie Umweltaspekte bei IT-Beschaffungen Berücksichtigung finden können.

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Vergaberecht: Hilfe bei der produktneutralen Beschaffung von Notebooks durch neuen Leitfaden

Vergaberecht: Hilfe bei der produktneutralen Beschaffung von Notebooks durch neuen Leitfaden

Die Forderung des Vergaberechts nach produktneutraler Ausschreibung macht es der öffentlichen Hand, insbesondere beim Einkauf von Informationstechnik auf Grund deren Komplexität nicht leicht. Auch bei der IT-Vergabe gilt der Grundsatz: Gemäß 8 Nr. 3 Abs. 5 VOL/ A darf nur ausnahmeweise und nur mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" ein Markenname genannt werden.

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Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen mit EVB-IT und BVB

Einkauf der öffentlichen Hand von IT-Leistungen mit EVB-IT und BVB

Der Beschaffer von Informations-technologie (IT) wird durch Vertragsmuster unterstützt, die die Besonderheiten des Einkaufes von Informationstechnologie regeln. Zur Zeit liegt die beachtliche Anzahl von 12 dieser Vertragstypen vor. Es handelt sich dabei um sechs Vertragstypen der EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) und sechs Vertragstypen der BVB (Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung DV-technischer Anlagen und Geräte)....

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