FAQ zum EVB-IT Systemvertrag
EVB-IT Systemvertrag: Eine umfangreiche FAQ
Am 24.08.2007 wurde der neue EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht. Der Vertrag wurde zwar sehnsüchtig von der Beschafferseite erwartet, löste dann aber wegen seines Umfangs und seiner Komplexität , Verwirrung, Ratlosigkeit ja oft Mutlosigkeit aus. Damit die Nutzer zumindest bezüglich der häufigsten Fragen eine schnelle Antwort finden, hat die IT-Recht Kanzlei die Antworten auf diese Fragen in der folgenden FAQ-Liste aufgeführt:
Am 24.08.2007 wurde der neue EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht. Der Vertrag wurde zwar sehnsüchtig von der Beschafferseite erwartet, löste dann aber wegen seines Umfangs und seiner Komplexität , Verwirrung, Ratlosigkeit ja oft Mutlosigkeit aus. Damit die Nutzer zumindest bezüglich der häufigsten Fragen eine schnelle Antwort finden, hat die IT-Recht Kanzlei die Antworten auf diese Fragen in der folgenden FAQ-Liste aufgeführt:
Der IT Systemvertrag, Teil 7: Leistungsänderung
Das Change Request Management ist die wichtigste Aufgabe des Projektmanagements. Ein Projektmanager, der das Change Reqest Management beherrscht und diszipliniert durchführt, trägt einen erheblichen Teil zum Erfolg des Projektes mit und hat am Ende keinen Streit mit seinem Auftraggeber. Unser Beitrag führt aus, mit welchen Regelungen im IT-Systemvertrag sich die Parteien über das "wie" und "wann" des Änderungsverfahrens einigen sollen.
Das Change Request Management ist die wichtigste Aufgabe des Projektmanagements. Ein Projektmanager, der das Change Reqest Management beherrscht und diszipliniert durchführt, trägt einen erheblichen Teil zum Erfolg des Projektes mit und hat am Ende keinen Streit mit seinem Auftraggeber. Unser Beitrag führt aus, mit welchen Regelungen im IT-Systemvertrag sich die Parteien über das "wie" und "wann" des Änderungsverfahrens einigen sollen.
Der IT Systemvertrag, Teil 6: Die IT-Projektorganisation
Haben Auftraggeber und Auftragnehmer den Vertrag erfolgreich vertragstypologisch "sauber" gestaltet, dann wird oft in der Projektorganisation ein systematischer Fehler begangen. Hat der Auftraggeber also den Vertrag als Werkvertrag gestaltet und zum Ausdruck gebracht, dass der Auftragnehmer allein die Projekt- und Erfolgsverantwortung hat, dann muss er die Projektverantwortung in der Projektorganisation auch dem Auftragnehmer überlassen. Dies geschieht aber oft nicht. Der Vertrag wandelt sich dann möglicherweise in einen Dienstvertrag oder in ein Kooperationsmodellum.
Haben Auftraggeber und Auftragnehmer den Vertrag erfolgreich vertragstypologisch "sauber" gestaltet, dann wird oft in der Projektorganisation ein systematischer Fehler begangen. Hat der Auftraggeber also den Vertrag als Werkvertrag gestaltet und zum Ausdruck gebracht, dass der Auftragnehmer allein die Projekt- und Erfolgsverantwortung hat, dann muss er die Projektverantwortung in der Projektorganisation auch dem Auftragnehmer überlassen. Dies geschieht aber oft nicht. Der Vertrag wandelt sich dann möglicherweise in einen Dienstvertrag oder in ein Kooperationsmodellum.
Der IT Systemvertrag, Teil 5: Vertragsgestaltung
Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können...
Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können...
Der IT Systemvertrag, Teil 4: Der IT Systemvertrag als AGB oder Individualvertrag
Der IT-Systemvertrag kann als AGB oder als Individualvereinbarung gestaltet werden. Der Verwender von AGB kann auch im B2B-Bereich (Vertrag zwischen Unternehmen oder mit der öffentlichen Hand) nicht wesentlich von den Vorgaben des BGB und des HGB abweichen. Es ist aber nicht möglich, durch scheinbar listige AGB die Rechte des Vertragspartners des Verwenders wesentlich zu beschneiden...
Der IT-Systemvertrag kann als AGB oder als Individualvereinbarung gestaltet werden. Der Verwender von AGB kann auch im B2B-Bereich (Vertrag zwischen Unternehmen oder mit der öffentlichen Hand) nicht wesentlich von den Vorgaben des BGB und des HGB abweichen. Es ist aber nicht möglich, durch scheinbar listige AGB die Rechte des Vertragspartners des Verwenders wesentlich zu beschneiden...
Der IT-Systemvertrag, Teil 3: Vertragsanbahnung und vorvertragliche Regelungen
Liegt ein geeignetes Pflichtenheft, liegen die weiteren Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss eines IT-Projektes darin, vor Abschluss eines Systemvertrages einen geeigneten Anbieter zu finden, die vorvertraglichen Beratungs- und Aufklärungspflichten zu beachten und für vorvertraglichen Geheimhaltungs- und Knowhowschutz der Parteien zu sorgen ...
Liegt ein geeignetes Pflichtenheft, liegen die weiteren Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss eines IT-Projektes darin, vor Abschluss eines Systemvertrages einen geeigneten Anbieter zu finden, die vorvertraglichen Beratungs- und Aufklärungspflichten zu beachten und für vorvertraglichen Geheimhaltungs- und Knowhowschutz der Parteien zu sorgen ...
Der IT Systemvertrag, Teil 2: Planung bzw. Leistungsbeschreibung
Einen Systemvertrag sollte man nur schließen, wenn das Projektergebnis wenigstens als Konzept beschrieben werden kann. Optimal ist es, wenn die Leistungsbeschreibung im Vertrag festgelegt, also beim Vertragsabschluss vorhanden ist. Bei vielen Systemverträgen fehlt die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise. Dies geschieht oft aus Nachlässigkeit, aber in manchen Fällen ist es dem Auftraggeber nicht möglich...
Einen Systemvertrag sollte man nur schließen, wenn das Projektergebnis wenigstens als Konzept beschrieben werden kann. Optimal ist es, wenn die Leistungsbeschreibung im Vertrag festgelegt, also beim Vertragsabschluss vorhanden ist. Bei vielen Systemverträgen fehlt die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise. Dies geschieht oft aus Nachlässigkeit, aber in manchen Fällen ist es dem Auftraggeber nicht möglich...
Der IT Systemvertrag, Teil 1: Vertragstypologische Einordnung
Der komplexe Systemvertrag birgt eine Reihe von juristischen Problemen und wirft manche offene Frage auf. Der folgende Beitrag will zunächst Klärung hinsichtlich der vertragstypologische Einordnung des Systemvertrages verschaffen...
Der komplexe Systemvertrag birgt eine Reihe von juristischen Problemen und wirft manche offene Frage auf. Der folgende Beitrag will zunächst Klärung hinsichtlich der vertragstypologische Einordnung des Systemvertrages verschaffen...
Ihre Ansprechpartnerin im Vergaberecht
Unsere Leistungen im Vergaberecht
Wir beraten Auftraggeber bei der Erstellung von rechtsicheren Vergabeunterlagen und Bieter bei der Abgabe optimal gestalteter Angebote
Im Einzelnen unterstützen wir Auftraggeber u.a. bei:
-
Vorbereitung der Vergabe
- Anlegen der Vergabeakte
- Aktenvermerke
- Wahl der Vergabeart
- Zeitplan
- Rollenfestlegung
-
Vertragsunterlagen
- Leistungsbeschreibung
- Preisblatt
- Vertragsbedingungen
-
Erstellung der Vergabeunterlagen
- Festlegung der Eignungskriterien
- Bekanntmachung
- Anschreiben,
- Bewerbungsbedingungen, einschließlich der Angabe der Zuschlagskriterien
- Auswertung der Angebote
- Durchführung eines Verhandlungsverfahren
- Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber bei Vergabeüberprüfungen (Rügen, Nachprüfungsverfahren
Handbuch für die IT-Beschaffung
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke "Handbuch für die IT-Beschaffung".
Das Loseblattwerk im Ordner wird ca. 1 mal im Jahr aktualisiert und ist zum Preis von € 98,00 beim Rehm Verlag erhältlich.
Kommende Seminare
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Workshop – Einbeziehung der EVB-IT Verträge in die Vergabeunterlagen
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EVB-IT Erstellungsvertrag in Theorie und Praxis
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EVB-IT Systemvertrag in Theorie und Praxis
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Vertragsrecht für Nicht-Jurist*Innen – Ein Kompakt-Seminar
12.07.2024 -
Crashkurs: EVB-IT in Theorie und Praxis für Rechtsanwält*Innen, Behörden- oder Firmenjurist*Innen
17.05.2024
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