Vergaberecht: Hilfe bei der produktneutralen Beschaffung von Notebooks durch neuen Leitfaden
Die Forderung des Vergaberechts nach produktneutraler Ausschreibung macht es der öffentlichen Hand, insbesondere beim Einkauf von Informationstechnik auf Grund deren Komplexität nicht leicht. Gemäß 8 Nr. 3 Abs. 5 VOL/ A darf nur ausnahmeweise und nur mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" ein Markenname genannt werden.
Mit dieser Einschränkung soll verhindert werden, dass bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen und damit diskriminiert werden. So kann die Vergabestelle beim Einkauf von Computern nicht einfach die Intelprozessorengröße angeben, sondern muss die Leistungsfähigkeit des Computers aufgrund anderer Kriterien festlegen. Dies macht selbst die Formulierung von ansonsten simplen Ausschreibungsunterlagen zu einer nicht leicht zu erfüllenden Aufgabe.
Um den Vergabestellen bei der Eeine Hilfestellung zu geben, haben die öffentliche Hand und die Industrie Projektgruppen zur Erstellung von Leitfaden gebildet. Federführend sind hier das Beschaffungssamt des Bundesministeriums des Innern und der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM). Diese Leitfaden sollen die öffentlichen Auftraggeber dabei unterstützen, Ausschreibungskriterien für die IT-Beschaffung
- produktneutral , d.h. ohne Verwendung geschützter Markennamen oder Nennung eines bestimmten Herstellers,
- unter B*eachtung aller zwingenden gesetzlichen Produktanforderungen*
- und unter Gesichtspunkten einer nachhaltigen Beschaffun g
zu formulieren.
Neben dem bereits verfügbaren Leitfaden für die Beschaffung von PC und Desktops liegt nun ein neuer Leitfaden für die Beschaffung von Notebooks vor.
Die Leitfaden finden sich auf der Homepage http://www.itk-beschaffung.de/ unter dem Menüpunkt "Download Leitfäden" Hier finden sich auch weitere Leitfaden mit Empfehlungen zur umweltfreundlichen Beschaffung. Alle Leitfaden stehen als PDF-Version zum kostenfreien Download zur Verfügung. Zur Komplettierung der Produktgruppe Desktop/PC kann des Weiteren ein Leitfaden heruntergeladen werden, der alle gesetzlichen Anforderungen, die der Hersteller beim Inverkehrbringen von Desktops und PC einhalten muss, zusammenfasst.
Ein Leitfaden für die Beschaffung von Servern ist in Planung.
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Petra Dietz
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