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Kanzleiservice - Kanzleimitteilungen

Hinweisgebersystem mit Ombudsperson einführen

Unternehmen mit 50 Beschäftigten oder mehr sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, interne Meldekanäle einzurichten (für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gilt diese Vorgabe schon seit dem 2.7.2023).

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Muster-Nachweisschreiben über wesentliche Arbeitsbedingungen

Das NachwG verlangt neue schriftliche Informationspflichten zu Arbeitsbedingungen. Wir stellen in unserer Muster- und Formularsammlung zum Arbeitsrecht ab sofort ein rechtskonformes Muster-Nachweisschreiben bereit, mit dem Arbeitgeber alle Pflichtinformationen erteilen können.

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Zum 01.08.2022: Neue Pflichtinformationen in Arbeitsverhältnissen!

Zum 01.08.2022 werden Arbeitgebern im Zuge der Umsetzung von EU-Recht diverse neue Informationspflichten über die wesentlichen Bedingungen von Arbeitsverhältnissen auferlegt. So sind Arbeitnehmer zukünftig detailliert und in Schriftform etwa über den Arbeitsort, die Probezeit, vereinbarte Ruhepausen sowie die betriebliche Altersvorsorge, aber auch über das einzuhaltende Kündigungsverfahren zu informieren.

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