Lizenzierungen von Verpackungen für 2025: bis zu 33 % Rabatt

Lizenzierungen von Verpackungen für 2025: bis zu 33 % Rabatt
30.09.2024 | Lesezeit: 2 min

Auch im Jahr 2025 sind Online-Händler verpflichtet, ihre Verpackungen kostenpflichtig bei einem sog. dualen System anzumelden. Ohne diese Anmeldung dürfen die Verpackungen nicht weiter in den Verkehr gebracht werden, was einem Vertriebsverbot gleichkommt. Unsere Mandanten und Leser profitieren von exklusiven Konditionen bei unserem Kooperationspartner “activate – by Reclay”.

Rabattierte Lizenzierung

Für das Jahr 2025 konnten wir erneut einen Rabatt in Höhe von 8 % für unsere Mandanten mit Reclay aushandeln. Der entsprechende Gutschein-Code steht Ihnen hier zur Verfügung.

Leser unserer Kanzlei-Beiträge erhalten einen Rabatt i.H.v. 5%, wenn sie den folgenden Gutscheincode verwenden: 2025IRK5LES oder direkt über diesen Link aktivieren.

Zusätzlich bietet activate - by Reclay folgende attraktive Rabattstufen für Frühlizenzierer an.

Einkauf bis

  • Quartal 1 (Q1) 2025 –> 25 % Rabatt
  • Quartal 2 (Q2) 2025 –> 20 % Rabatt
  • Quartal 3 (Q3) 2025 –> 10 % Rabatt

Warum „activate-by Reclay“?

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt aus folgenden Gründen das Online-Portal "activate – by Reclay"

  • Bei Reclay gibt es keine Pauschalen. Sie zahlen also nur für die Verpackungen, die Sie auch tatsächlich in Verkehr bringen.
  • Das Mindest-Systembeteiligungsentgelt wurde für 2024 auf 10 Euro gesenkt. Die Systemkosten betragen weiterhin 4,95 €. Die Systembeteiligung für 2024 ist daher ab 14,95 € netto möglich.
  • Gerade für sehr kleine Online-/Versandhändler ist Reclay eine wirtschaftlich zumutbare Lösung. Die Lizenzierung von kleinsten Verpackungsmengen kann bereits mit wenigen Euros erledigt werden.
  • Kein fester Vertrag für eine bestimmte Laufzeit: Sie lizenzieren Ihre Mengen, ohne einen Vertrag über eine feste Laufzeit abschließen zu müssen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
oatawa

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?
(31.01.2024, 08:46 Uhr)
Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?
Verpackungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei Fulfillment und Dropshipping
(31.01.2024, 08:41 Uhr)
Verpackungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei Fulfillment und Dropshipping
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
(20.10.2023, 14:44 Uhr)
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
(29.09.2023, 07:54 Uhr)
Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
(13.06.2023, 15:24 Uhr)
FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
Österr. Verpackungsnovelle: Bevollmächtigte für ausländische Online-Händler ab 2023 erforderlich
(06.12.2022, 11:55 Uhr)
Österr. Verpackungsnovelle: Bevollmächtigte für ausländische Online-Händler ab 2023 erforderlich
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei