GPSR: Praxislösungen und Umsetzungshinweise
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "EU-Produktsicherheitsverordnung: Wir bieten Beratung an!"
Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) stellt Online-Händler vor zahlreiche Herausforderungen. Um unsere Leser bestmöglich zu unterstützen, haben wir ein umfangreiches Informationsangebot zusammengestellt. Darüber hinaus beantwortet Rechtsanwalt Nagel in diesem You-Tube Interview zahlreiche Fragen zur Produktsicherheitsverordnung.
Inhaltsverzeichnis
- Umfangreiche FAQ und Umsetzungsaufwand
- 1. Umsetzung der GPSR: Aufwand und Konsequenzen?
- 2. Umfangreiche FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und Händlerpflichten
- 3. Wichtige Hinweise für DIY-Händler auf Etsy & Co.
- Anwendungsbereiche der GPSR
- 1. Gilt die GPSR auch für digitale Produkte?
- 2. Gilt die GPSR auch bei B2B-Geschäften?
- 3. Anforderungen an Websites ohne Shopfunktion?
- 4. Gebrauchte und beschädigte Produkte: Was gilt?
- 5. Übergangsregelungen: Was gilt vor dem 13.12.2024?
- Rollen und Verantwortlichkeiten
- 1. Wer zählt als Hersteller oder verantwortliche Person?
- 2. EU-Verantwortlicher: Wann ist er zu nennen?
- 3. Wer ist Hersteller bei bedruckten T-Shirts?
- Kennzeichnungspflichten und Lösungen für Händler
- 1. Informationsbereitstellung über QR-Codes oder Links
- 2. Artikelnummern in Online-Angeboten: Pflicht oder nicht?
- 3. Richtige Angabe von Warn- und Sicherheitshinweisen
- 4. Bezugsquellen schützen: Selbst als Hersteller auftreten?
Unsere Informationsangebote zur Produktsicherheitsverordnung auf einen Blick:
Umfangreiche FAQ und Umsetzungsaufwand
1. Umsetzung der GPSR: Aufwand und Konsequenzen?
Ist der Umsetzungsaufwand für viele Online-Händler tatsächlich so umfangreich und komplex, wie es auf den ersten Blick erscheint? Und welche ernsthaften Konsequenzen drohen, wenn die GPSR-Vorgaben nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden?
Hier geht es zu unserer Einschätzung.
2. Umfangreiche FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und Händlerpflichten
Wir beantworten 40 häufig gestellte Fragen zum Anwendungsbereich der Verordnung, den neuen Händlerpflichten und den Übergangsvorschriften.
Hier geht es zu unseren umfangreichen FAQ zur Produktsicherheitsverordnung.
3. Wichtige Hinweise für DIY-Händler auf Etsy & Co.
Die Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung kann auf den ersten Blick nervig und zeitintensiv erscheinen. Für DIY-Händler, die ihre Produkte selbst herstellen, ist sie jedoch oft weniger aufwendig als gedacht. Wir stellen praxisgerechte Lösungen inklusive Musterbeispielen vor.
Hier geht es zu den FAQ für DIY-Händler auf Etsy & Co.
Anwendungsbereiche der GPSR
YouTube-Interview: Produktsicherheitsverordnung einfach erklärt
Rechtsanwalt Nagel beantwortet in diesem YouTube-Video häufig gestellte Fragen zur GPSR und gibt praxisnahe Tipps.
1. Gilt die GPSR auch für digitale Produkte?
Wer physische Produkte anbietet, kommt in der Regel nicht um die neuen Informationspflichten nach der GPSR herum. Doch wie sieht es beim Verkauf digitaler Inhalte aus?
Hierzu finden Sie unsere Einschätzung.
2. Gilt die GPSR auch bei B2B-Geschäften?
Die Produktsicherheitsverordnung fokussiert sich auf die Sicherheit von Verbraucherprodukten. Das bedeutet jedoch nicht, dass die GPSR für B2B-Geschäfte irrelevant ist – im Gegenteil.
Wir klären den vermeintlichen Widerspruch hier auf.
3. Anforderungen an Websites ohne Shopfunktion?
Reicht eine Website ohne Shopfunktion aus, um unter die Vorgaben der Produktsicherheitsverordnung zu fallen?
Wir beleuchten die Anforderungen an bloße Online-Werbung hier.
4. Gebrauchte und beschädigte Produkte: Was gilt?
Die Produktsicherheitsverordnung gilt ausdrücklich auch für gebrauchte Produkte – allerdings nicht für alle. Bei beschädigten Produkten sind weitere Voraussetzungen zu beachten.
Wir bringen in diesem Beitrag Licht ins Dunkel.
5. Übergangsregelungen: Was gilt vor dem 13.12.2024?
Die neuen Kennzeichnungspflichten gelten ab dem 13.12.2024. Viele Händler fragen sich, ob ein Produkt von diesen neuen Anforderungen ausgenommen ist, wenn es bereits vor diesem Datum verkauft wurde.
Gerne hierzu unsere Einschätzung.
Rollen und Verantwortlichkeiten
1. Wer zählt als Hersteller oder verantwortliche Person?
Die Produktsicherheitsverordnung beschäftigt Händler nicht nur im Hinblick auf die neuen produktsicherheitsrechtlichen Informationspflichten im Fernabsatz. Auch die Bestimmung der einzelnen Wirtschaftsakteure kann kompliziert sein.
Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick darüber, welche Akteure Hersteller und verantwortliche Personen im Sinne der GPSR gelten und daher von Händlern auch als solche in Produktangeboten angegeben werden müssen.
2. EU-Verantwortlicher: Wann ist er zu nennen?
Viele Händler fragen uns, ob immer ein EU-Verantwortlicher angegeben werden muss.
Damit befassen wir uns in diesem Beitrag.
3. Wer ist Hersteller bei bedruckten T-Shirts?
Der Hersteller eines Produkts i.S.d. GPSR ist nicht immer eindeutig, z.B. bei bedruckten T-Shirts: GPSR-Hersteller könnten der Designer, die Druckerei oder der Hersteller des unbedruckten T-Shirts sein.
Mehr dazu finden Sie hier.
Kennzeichnungspflichten und Lösungen für Händler
1. Informationsbereitstellung über QR-Codes oder Links
Ist eine Bereitstellung der Informationen auch durch QR-Codes oder Links möglich?
Auf diese Frage gehen wir hier ein.
2. Artikelnummern in Online-Angeboten: Pflicht oder nicht?
Müssen in Online-Produktangeboten die Artikelnummern der Produkte zwingend angegeben werden?
Wir geben in diesem Beitrag Antworten.
3. Richtige Angabe von Warn- und Sicherheitshinweisen
Bei der Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung im Online-Shop kämpfen Händler häufig mit der Angabe von Warn- und Sicherheitshinweisen im Produktangebot.
Wir geben Antworten zu den häufigsten Fragen.
4. Bezugsquellen schützen: Selbst als Hersteller auftreten?
Ein großes Problem der neuen GPSR für Händler ist der Umstand, dass im Rahmen der neuen Kennzeichnungspflichten Bezugsquellen offen zu legen sind.
Wie ein praktikabler Workaround aussehen kann, lesen Sie hier.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
T. Schneider / shutterstock.com
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