Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

OLG Bremen: Umweltbezogene Werbeaussagen „nachhaltig“ und „ressourcenfreundlich“ lösen erweiterte Aufklärungspflichten aus

26.07.2023, 10:22 Uhr | Lesezeit: 4 min
OLG Bremen: Umweltbezogene Werbeaussagen „nachhaltig“ und „ressourcenfreundlich“ lösen erweiterte Aufklärungspflichten aus

Im Angesicht des Klimawandels richten viele Verbraucher ihre Kaufentscheidung zunehmend auch nach dem ökologischen Fußabdruck von Anbietern aus und bevorzugen solche mit Umweltschutzkonzepten. Als Reaktion darauf greifen Unternehmen vermehrt zu klimaschutzbezogenen Werbeaussagen, um für ihre Produkte den Eindruck einer besonderen Umweltschonung zu erwecken. Dass Anpreisungen wie „nachhaltig“ oder „ressourcenfreundlich“ aber nicht einfach behauptet werden dürfen, sondern für ihre Zulässigkeit weitere aufklärende Informationen voraussetzen, entschied das OLG Bremen. Lesen Sie mehr zum Urteil.

I. Der Sachverhalt

Die Beklagte, ein Handelsunternehmen für biologische Lebensmittel, hatte in der „Lebensmittel Zeitung (LZ)“ eine Werbeanzeige für biologische Teesorten geschaltet und für zwei Tees unter die Attribute „nachhaltig“ und „ressourcenfreundlich“ hervorgetan, ohne dies weiter zu substantiieren.

Der Kläger, ein Wettbewerbsverband, sah in diesen Pauschalbehauptungen irreführende Werbeaussagen.

Die Werbeaussagen seien bewusst unscharf formuliert und appellierten generell an das Umweltbewusstsein von Verbrauchern und anderen Marktteilnehmern, ohne aber konkret darüber aufzuklären, aus welchen Umständen sich die ausgelobte Umweltschonung ergebe.

Verbraucher und andere Marktteilnehmer würden so dazu verleitet, von besonderen Umweltmaßnahmen bei der Produktion auszugehen, ohne dass solche tatsächlich beschrieben worden wären.

Die Beklagte hielt der klägerischen Auffassung entgegen, die Werbebegriffe knüpften allein an die ebenfalls ausgelobte Bioqualität der Tees und mithin an deren ökologische Produktion an. Dieser Sachzusammenhang sei durch das ebenfalls erfolgten Abdrucken des DE-Bio-Siegels für Betrachter widerspruchsfrei herzustellen.

Nachdem das Landgericht Bremen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung abgewiesen hatte, verfolgte der Kläger mit einer Berufung zum OLG Bremen sein Rechtsschutzziel weiter.

1

II. Die Entscheidung

Das OLG Bremen gab mit Urteil vom 23.12.2022 (Az. 2 U 103/22) der Berufung in Punkt auf die beiden streitgegenständlichen Werbeaussagen statt und erließ insoweit die einstweilige Verfügung.

Umweltbezogene Werbeaussagen seien zwar grundsätzlich zulässig, aber – ähnlich wie die Gesundheitswerbung – nach strengen Zulässigkeitsmaßstäben zu beurteilen.

Umweltbezogene Werbung sei nämlich geeignet, auf besonders emotionale Weise Bedürfnisse und Sorgen im Menschen anzusprechen und geschäftliche Entscheidungen dadurch stark zu beeinflussen, dass suggeriert werde, mit ihnen gesteigerte Umweltverantwortung übernehmen zu können.

Diesem Umweltbewusstsein stünden aber Interpretations- und Verständnisdefizite in Bezug auf konkrete klimaschutzbezogene Schlagworte entgegen, deren Bedeutung und Tragweite im Einzelnen nicht zur Gänze erfasst würden.

Die emotionale Zielrichtung und das Nebeneinander diverser, inhaltlich schwer voneinander abgrenzbarer Werbeschlagworte schaffe einen besonderen Irreführungscharakter für umweltbezogene Werbung, dem mit gesteigerten Aufklärungspflichten über die tatsächlich ergriffenen und die Werbebehauptung tragenden Maßnahmen einhergehen müsse.

Weil dem Begriff „nachhaltig“ nicht nur ein ökologischer, sondern auch ein ökonomischer oder gar sozialer Kontext innewohnen könnten, sei dessen Bedeutungsgehalt fließend und ließe gerade keine konkreten Rückschlüsse auf die Maßnahmen zur Umsetzung der insoweit behaupteten Umweltsensibilität zu.

Ähnlich wie bei der Werbeaussage „umweltfreundlich“ müsse daher, um irreführende Eindrücke des angesprochenen Verkehrs zu vermeiden und ein Verständnis der Reichweite der Auslobung zu ermöglichen, darüber aufgeklärt werden, aus welchen konkreten Maßnahmen die Nachhaltigkeit abgeleitet werde.

Eine erweitere Aufklärungspflicht lasse sich inhaltsgleich auch für die Anpreisung „ressourcenfreundlich“ annehmen, weil diese Pauschalbehauptung unzutreffende Vorstellungen über die Bedeutung und Reichweite des produktbezogenen Umweltschutzes provoziere. Um dem Informationsbedürfnis des angesprochenen Verkehrs gerecht zu werden, hätte darüber informiert werden müssen, aus welchen konkreten Vorzügen und Mitteln sich die Ressourcenfreundlichkeit ergebe.

Indem die Beklagte die umweltbezogenen Attribute generell behauptete, ohne sie durch Informationen zu den konkret ergriffenen Maßnahmen näher zu substantiieren, habe sie gegen die ihr obliegenden Aufklärungspflichten verstoßen und mithin in irreführender Weise mit Umweltaussagen geworben.

III. Fazit

Begrifflichkeiten und Werbeaussagen, die eine Nachhaltigkeit oder Ressourcenfreundlichkeit behaupten, dürfen nicht pauschal aufgestellt werden.

Weil der angesprochene Verkehr aus derartigen Behauptungen die Reichweite und den Inhalt konkret umweltschonenden Verhaltens nicht herauszulesen vermag, ist in unmittelbarem Zusammenhang auch mit weiteren Informationen darüber aufzuklären, aus welchen Maßnahmen und oder Eigenschaften sich die behauptete Umweltwirkung ableitet.

Wer mit der Anpreisung von Nachhaltigkeit oder Ressourcenfreundlichkeit ohne weitere Aufklärung wirbt, begeht eine wettbewerbsrechtliche Irreführung.

Weiterführender Hinweis:

Als umweltbezogene Werbung ebenfalls beliebt ist der Verweis auf „Klimaneutralität“.

Welche aufklärerischen Anforderungen dort zu beachten sind, zeigen wir in diesem Beitrag.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

BGH klärt Frage zum Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr
(03.04.2024, 15:44 Uhr)
BGH klärt Frage zum Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Praxisratgeber Affiliate Marketing: Rechtliche Hürden meistern und durchstarten!
(21.03.2024, 15:35 Uhr)
Praxisratgeber Affiliate Marketing: Rechtliche Hürden meistern und durchstarten!
Abmahnung droht - wenn die Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele nicht klar und eindeutig sind!
(14.03.2024, 07:41 Uhr)
Abmahnung droht - wenn die Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele nicht klar und eindeutig sind!
Irreführende Werbung durch Angabe der Herstelleradresse?
(13.02.2024, 11:33 Uhr)
Irreführende Werbung durch Angabe der Herstelleradresse?
LG Darmstadt: Aktuell beworbenes Produkt muss lieferbar sein
(18.01.2024, 07:49 Uhr)
LG Darmstadt: Aktuell beworbenes Produkt muss lieferbar sein
OLG Köln: UVP-Werbung bei Alleinvertrieb unzulässig
(10.01.2024, 11:20 Uhr)
OLG Köln: UVP-Werbung bei Alleinvertrieb unzulässig
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei