Markenanmeldung: Wenn nicht jetzt - wann dann?

Markenanmeldung: Wenn nicht jetzt - wann dann?
18.04.2023 | Lesezeit: 5 min

ChatGPT ist derzeit in aller Munde - und auch in Sachen Markenanmeldung kann man hier durchaus sinnvolle Antworten bekommen. Allerdings waren die Betreiber von ChatGPT, die OpenAI LP, selbst in Sachen Marken- und Domainregistrierung nicht allzu gut beraten: So läuft derzeit ein Rechtsstreit um die Domain chatgpt.com - und auch in Sachen Markenanmeldung hat es wohl Versäumnisse gegeben: Es gibt zahlreiche CHATGPT-Markenanmeldungen und teilweise waren auch Dritte schneller mit der Anmeldung als der Betreiber selbst. Schnelligkeit ist bei Marken und Domains das A und O. Grund genug für uns, die wichtigsten Gründe für eine Markenanmeldung noch einmal zusammenzufassen.

Zunächst einmal kurz zum Begriff Marke: Eine Marke dient der Kennzeichnung und dem Schutz von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Die Schutzfähigkeit ist gegeben, wenn das Zeichen geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar von denen anderer Unternehmen zu machen. Die Anmeldung Ihrer Marke kann auf nationaler Ebene erfolgen, aber auch ein europaweiter Schutz als Unionsmarke oder ein internationaler Schutz kommt in Betracht.

Ohne Markenanmeldung kein Schutz - deshalb finden Sie hier 6 gute Gründe, warum eine Markenanmeldung wichtig für ein erfolgreiches Unternehmen ist.

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1. Nur eine Markenanmeldung schafft Rechtssicherheit und vermeidet Probleme

Wenn Sie ein Zeichen als Marke zur Kennzeichnung Ihrer Waren oder Dienstleistungen verwenden, welches nicht von Ihnen eingetragen und recherchiert wurde, laufen Sie Gefahr, Schutzrechte Dritter zu verletzten. Die Markenrecherche im Rahmen des Anmeldeprozesses gibt hier eine gewisses Sicherheit.
Und auch wenn das von Ihnen verwendete Zeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sein sollte, besteht immer die Gefahr, dass sich ein Konkurrent die Rechte an diesem Zeichen - vor Ihnen - sichert und Sie damit von der Nutzung aussperrt. Auch das will natürlich verhindert werden.

2. Der Wert einer Marke steigert den Unternehmenswert!

Der Unternehmenswert lässt sich durch die Anmeldung einer Marke enorm steigern. Denn Unternehmen bestehen v.a. im Internetzeitalter nicht nur aus Umsatz und Know-how, sondern auch aus ihrem Markenwert.

3. Markenschutz für Inhaber von Domains

Bereits der Kampf um die favorisierte Domain ist ein harter Kampf - wenn Sie diesen gewonnen haben, sollten den Domainnamen ggf. als Marke schützen lassen, um den Schutz des Zeichens möglichst abzurunden. Denn kommen Ihnen Dritte hier zuvor, kann ggf. der Domainname streitig gemacht werden.

4. Mit Marken kann man sich absetzen!

Marken drücken Individualität aus und diese ist im hart umkämpften Handel unerlässlich, um langfristig erfolgreich zu sein. Seien es ungewöhnliche Wortzeichen (Wörter), einprägsame Bildzeichen („Logos“) oder auffallende Farbkombinationen („Ferrari-Rot“) - jeder Verbraucher ordnet bestimme Wörter, Logos oder Farben bewusst oder unterbewusst automatisch den richtigen Adressdaten (Markeninhaber!) zu.

Insbesondere in Branchen, in denen die Produkte sehr ähnlich sind und sich Konkurrenten nur schwer durch ihr Angebot abheben können, kann eine Marke einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen!

5. Eine Markenanmeldung: Eigentlich erschwinglich - gerade jetzt!

Das gilt letztlich v.a. für Unionsmarken wie für deutsche Marken. Und auch wenn die Unionsmarke vergleichsweise teuer ist, so bekommt man doch einen weiten Schutzbereich für wiederum vergleichsweise wenig Geld. Wir meinen: Gut investiertes Geld, das sich langfristig auszahlt. Und wer 2023 eine Marke anmelden will, hat sogar besonderes Glück: Auch in 2023 existiert ein Förderprogramm der Europäischen Union bei u.a. Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen. Damit soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa der Zugang zu ihren Rechten des geistigen Eigentums erleichtert werden. Markenanmeldungen werden dabei mit bis zu 75 % der Anmeldegebühren unterstützt - bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR. Dies alles betrifft übrigens nicht nur die Anmeldung von Unionsmarken - auch nationale Markenanmeldungen sind davon umfasst.

6. Amazon: Brand Registry

Last but not least: Amazon ist als Vertriebsplattform, ob man will oder nicht, für viele Händler alternativlos. Und da Amazon seit einiger Zeit über das Brand Registry-Verfahren Markeninhabern Privilegien zu Gute kommen lässt, ist auch das ein Grund für eine Markenanmeldung. Zumindest konnten wir in der Vergangenheit einen regelrechten Run auf die amtlichen Markenanmeldungen iVm,. der Amazon-Markeneintragung feststellen.

Marke anmelden? Wenn nicht jetzt - wann dann!

Durch die EU-Förderung von Markenanmeldungen ist gerade in der Tat ein guter Zeitpunkt eine Marke anzumelden. Und wer sicher und sogar kostenfrei eine Marke anmelden will und bereits Mandant bzgl. unserer Schutzpakete ist oder werden will, für den haben wir folgendes Angebot:

Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:

- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.

- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis. Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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