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Markenabmahnung

Markenabmahnung: Ein teures Vergnügen!

Markenabmahnung: Ein teures Vergnügen!
4 min
Beitrag vom: 06.10.2025

Markenabmahnungen sind teuer. Neben hohen Anwaltskosten drohen oft empfindliche Schadensersatzforderungen. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Kosten entstehen und wie Sie im Ernstfall reagieren können.

Abmahnung und einstweilige Verfügung

Eine Abmahnung ist meist der erste Schritt, mit dem Markeninhaber gegen eine vermeintliche Verletzung ihrer Rechte vorgehen. Sie fordert die Unterlassung bestimmter Handlungen und gibt dem Abgemahnten Gelegenheit, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

In der Regel wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt, die innerhalb kurzer Frist abzugeben ist. Solche Fristen sind oft sehr knapp bemessen – wenige Tage bis eine Woche. Wer sie ignoriert, riskiert ein Eilverfahren.

Reagiert der Abgemahnte nicht oder nicht wie gewünscht folgt meist eine gerichtliche Durchsetzung - sofern die Sache einbedürftig ist, dann geschieht dies innerhalb weniger Tage im einstweiligen Rechtsschutz.

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Kosten einer Markenabmahnung

Wer berechtigt abgemahnt wird, muss nach § 14 Abs. 6 MarkenG die Anwaltskosten des Markeninhabers ersetzen. Die Höhe hängt vom Streitwert ab – und der ist im Markenrecht meist hoch angesetzt.

Bei einem üblichen 50.000 EUR Gegenstandswert kommt man auf etwa 2.000 € Anwaltskosten allein für die Abmahnung.

Zusätzlich können Kosten für Testkäufe, Dokumentationsdienstleister oder Ermittlungen anfallen.Dokumentationskosten bei Markenabmahnungen sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn sie notwendig und angemessen sind, um die Rechtsverletzung nachzuweisen. Dazu zählen etwa Testkäufe, Screenshots, Archivierungen oder Gutachten zur Beweissicherung. Die Kosten müssen kausal durch die Markenverletzung verursacht sein und dürfen nicht überhöht sein. Gerichte prüfen streng, ob die Aufwendungen erforderlich waren. Unnötige oder übertriebene Maßnahmen werden hingegen nicht ersetzt.

Kosten einer einstweiligen Verfügung

Reagiert der Abgemahnte nicht oder verweigert er die Unterlassungserklärung, kann der Markeninhaber eine einstweilige Verfügung beantragen. Dieses Eilverfahren ist mit weiteren Kosten verbunden:

  • Gerichtskosten: Abhängig vom Streitwert. Bei 50.000 € Streitwert rund 800–1.000 €, bei 100.000 € Streitwert rund 1.500 €.
  • Anwaltskosten des Gegners: Bei einem Gegenstandswert von 50.000 € etwa 3.000 €.
  • Eigene Anwaltskosten: Der Abgemahnte muss auch seinen eigenen Anwalt bezahlen – meist in vergleichbarer Höhe.

Verliert der Abgemahnte das Verfahren, muss er sämtliche Kosten übernehmen (Gericht, gegnerischer Anwalt und eigener Anwalt). Das summiert sich leicht auf mehrere Tausend Euro.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, nicht sofort eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sondern eine gerichtliche Entscheidung abzuwarten. Der Grund: Bei einer Unterlassungserklärung fließt eine Vertragsstrafe bei Verstößen direkt an den Abmahner. Das gibt ihm einen starken finanziellen Anreiz, Verstöße aktiv zu überwachen und zu verfolgen. Bei einem gerichtlichen Unterlassungstitel dagegen wird ein Ordnungsgeld vom Gericht verhängt – dieses geht an die Staatskasse und nicht an den Rechteinhaber. Dadurch ist dessen Motivation, Verstöße zu ahnden, oft deutlich geringer. Wenn das Risiko besteht, versehentlich erneut gegen das Verbot zu verstoßen, kann ein gerichtlicher Titel daher im Einzelfall finanziell günstiger sein.

Schadensersatz bei Markenverletzungen

Neben Anwalts- und Gerichtskosten ist der Schadensersatz oft der größte Posten. Wer eine Marke ohne Erlaubnis nutzt, muss so gestellt werden, als hätte der Rechteinhaber seine Marke ordnungsgemäß lizenziert.

Die wichtigsten Modelle:

  • Lizenzanalogie: Berechnung der Lizenzgebühr, die für eine rechtmäßige Nutzung fällig gewesen wäre.
  • Gewinnabschöpfung: Herausgabe des erzielten Gewinns.
  • Konkreter Schaden: Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens.

Je nach Bekanntheit und Wert der Marke können diese Beträge erheblich ausfallen. Gerade Premiummarken haben hohe Lizenzgebühren.

Kostenfallen vermeiden – Tipps für Abgemahnte

  • Fristen unbedingt beachten: Eine Abmahnung ist ein rechtlich wirksames Schreiben und setzt häufig sehr kurze Fristen. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert ein Eilverfahren, das zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten auslöst. Notieren Sie sofort nach Erhalt der Abmahnung die Frist und sorgen Sie dafür, dass rechtzeitig ein Anwalt eingeschaltet wird. Selbst wenn Sie unsicher sind, ob die Abmahnung berechtigt ist, sollten Sie sie nicht ignorieren.
  • Keine vorschnellen Erklärungen unterschreiben: Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist oft sehr weit gefasst und kann Sie langfristig binden. Eine vorschnelle Unterschrift kann dazu führen, dass Sie sich zu hohen Vertragsstrafen verpflichten oder Rechte aufgeben, die Sie gar nicht verletzen. Unterzeichnen Sie daher nichts, ohne die Erklärung anwaltlich prüfen zu lassen.
  • Rechtliche Beratung einholen: Ein im Markenrecht erfahrener Rechtsanwalt kann einschätzen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob der Streitwert angemessen angesetzt wurde und welche Risiken bestehen. Diese Beratung kann zwar selbst Geld kosten, spart aber im Ernstfall oft ein Vielfaches an Folgekosten.
  • Strategie und Alternativen prüfen: Nicht immer ist die vollständige Unterlassungserklärung oder ein Prozess der beste Weg. Häufig lässt sich durch eine modifizierte Unterlassungserklärung, einen Vergleich oder eine Lizenzvereinbarung ein kostspieliges Verfahren vermeiden. Ihr Anwalt kann hier verschiedene Optionen ausloten.
  • Beweise sichern und Unterlagen sammeln: Wenn Sie glauben, dass die Abmahnung unberechtigt ist, sichern Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise (z. B. Rechnungen, Screenshots, Kommunikationsverläufe), die Ihre Rechtsposition stärken.

Fazit: Markenabmahnungen sind teuer - so oder so

Eine Markenabmahnung ist kein Bagatellverstoß. Neben anwaltlichen Gebühren können vor allem Schadensersatzforderungen und zusätzliche Kosten aus einem Eilverfahren für erhebliche finanzielle Belastungen sorgen. Wer professionell und rechtzeitig reagiert, kann die Gesamtkosten jedoch häufig zumindest etwas begrenzen.

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Bildquelle: 3rdtimeluckystudio / shutterstock.com

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