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Entwarnung in Sachen „eBay-Garantieverlängerung“ – eBay hat reagiert

01.03.2019, 16:56 Uhr | Lesezeit: 2 min
Entwarnung in Sachen „eBay-Garantieverlängerung“ – eBay hat reagiert

Bereits mehrfach hatte die IT-Recht Kanzlei über die rechtliche Problematik einer von eBay in Zusammenarbeit mit der Allianz angebotene „Garantieverlängerung“ berichtet. Nun wurde nachgebessert und die Problematik behoben.

Worum geht es?

Für viele Waren aus den Sortimenten Grills, Haushaltsgeräte, Heimwerken, Kinderwagen, Schmuck, Uhren und Weiße Ware bietet eBay in Zusammenarbeit mit der Allianz ein Versicherungsprodukt an, was bislang unter der Bezeichnung „Garantieverlängerung“ beworben wurde.

Diese Bezeichnung war juristisch nicht unbedenklich und führte bereits zu Abmahnungen. Die Bezeichnung als „Garantieverlängerung“ impliziert, dass für das so beworbene Produkt eine (Hersteller)Garantie bestehe und kann als Garantiewerbung (an die hohe formale Anforderungen gestellt werden) aufgefasst werden.

Händler konnten das Problem nicht ohne weiteres lösen, da diese Werbung nicht auf Wunsch des Verkäufers dargestellt wurde, sondern von eBay automatisiert in das Angebot des Händlers eingeblendet wurde.

Weitere Details zur Problematik können Sie gerne hier und hier nachlesen:

Banner Unlimited Paket

Von der „Garantieverlängerung“ zum „AllianzSchutz“

Inzwischen hat man bei eBay nachgebessert und das Produkt wurde zu „AllianzSchutz“ umbenannt. Von einer „Garantieverlängerung“ ist keine Rede mehr, vgl.:

ebay


Damit ist die Abmahngefahr beseitigt!

Schön, dass eBay hier nun reagiert hat.

„Workaround“ durch entsprechenden Hinweis in der Artikelbeschreibung ist nun entbehrlich

Damit ist nun auch der „Workaround“ des Einfügens eines distanzierenden Disclaimers in die eBay-Artikelbeschreibungen entbehrlich und der entsprechende Hinweis sollte wieder entfernt werden.

Wir hatten den „Workaround“ hier beschrieben.

Sie möchten sich rechtssicher im Ecommerce bewegen und Abmahnungen vermeiden: Sichern Sie sich mit unseren Schutzpaketen ab.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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