Frage des Tages: Verpackungslizenzierung bei Nutzung von "Fulfillment by Amazon" (FBA) nötig?

Frage des Tages: Verpackungslizenzierung bei Nutzung von "Fulfillment by Amazon" (FBA) nötig?
31.01.2022 | Lesezeit: 3 min

Viele Amazon-Händler greifen für den inländischen Versand auf die Amazon-eigene Fulfillment-Lösung „FBA“ zurück und stellen sich im Angesicht der grundsätzlich verpflichtenden Verpackungsregistrierung und -lizenzierung die Frage, ob sie auch das beim FBA-Versand anfallende Verpackungsmaterial lizenzieren müssen. Wir klären auf.

I. Aktuelle Rechtslage

Nach geltendem Verpackungsrecht müssen Händler solche Verpackungen als sog. „systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen“ lizenzieren, die sie mit Ware befüllen und an Endverbraucher abgeben.

Bedienen sich Händler für die Verpackung und den Versand eines Fulfillment-Dienstleisters, ergibt sich in Bezug auf das eingesetzte Versandverpackungsmaterial für die verpackungsrechtliche Verantwortlichkeit nach derzeitiger Rechtslage eine differenzierte Betrachtungsweise. Wen die verpackungsrechtliche Lizenzierungspflicht trifft, hängt maßgeblich davon ab, wer auf der Versandverpackung als Inverkehrbringer/Absender erkennbar ist:

Ist ausschließlich der Fulfillmentdienstleiter erkennbar oder sind der Fulfillment-Dienstleister und der Händler beide erkennbar, obliegt die Lizenzierungspflicht für die Verpackung derzeitig allein dem Fulfillmentdienstleister. Der Händler muss die über den Dienstleister in Verkehr gebrachte Verpackung nicht selbst lizenzieren.

Nur, wenn ausschließlich der Händler selbst auf der Verpackung als Inverkehrbringer/Absender erkennbar ist, obliegen die diesbezüglichen verpackungsrechtlichen Pflichten beim Händler und er muss die Lizenzierung selbst übernehmen.

In Bezug auf den Service von Amazon FBA, bei dem ausschließlich Amazon selbst auf dem eingesetzten Verpackungsmaterial als Absender erkennbar ist, bedeutet dies, dass Händler derzeit FBA-Versandverpackungen nicht selbst lizenzieren müssen. Vielmehr ist dafür allein Amazon verantwortlich.

Versendet ein Händler ausschließlich über FBA, ist er nach derzeitigem Recht weder zu einer verpackungsrechtlichen Registrierung noch zur Lizenzierung des FBA-Verpackungsmaterials verpflichtet.

Versendet ein Händler teils selbst und teils über FBA, muss er sich verpackungsrechtlich registrieren lassen, das auf Amazon FBA entfallende Verpackungsmaterial aber nicht und nur das von ihm selbst direkt in Verkehr gebrachte Verpackungsmaterial selbst lizenzieren.

Welche verpackungsrechtlichen Grundsätze nach derzeitigem Recht bei der Nutzung von Fulfillment-Diensten gelten und welche Pflichten Online-Händler hier ggf. treffen oder nicht treffen, stellen wir mit vielen Fallbeispielen veranschaulicht in diesem Beitrag dar.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

II. Rechtslage ab dem 01.07.2022

Die derzeitige Rechtslage wird sich zum 01.07.2022 grundlegend ändern. Ab diesem Zeitpunkt wird die Verantwortlichkeit von Fulfillment-Dienstleistern für die Lizenzierung des bei Verpackung und Versand anfallenden Verpackungsmaterials abgeschafft und auf die beauftragenden Händler übertragen.

Im Juli 2022 findet insofern eine gesetzlich vorgegebene Verlagerung der verpackungsrechtlichen Verantwortlichkeit für das Verpackungsmaterial bei Fulfillment-Leistungen statt.

Zum 01.07.2022 tritt nämlich ein neuer § 7 Abs. 7 VerpackG in Kraft, nach welchem gilt:

Sofern ein Fulfillment-Dienstleister das Verpacken von Waren in systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen übernimmt, ist nicht er, sondern der Vertreiber (der auftraggebende Händler) der verpackungsrechtlich verpflichtete Hersteller.

Händler, die für die Verpackung und den Versand ihrer Produkte Fulfillment-Services nutzen, sind ab diesem Zeitpunkt für das Versandverpackungsmaterial selbst verpackungsrechtlich verantwortlich und müssen dieses anstelle der Dienstleister selbst lizenzieren.

Darauf, wer auf der Verpackung erkennbar ist, wird es ausdrücklich nicht mehr ankommen.

Amazon-FBA-Händler werden ab dem 01.07.2022 folglich verpflichtet sein, das im Rahmen des Fulfillments anfallende Versandverpackungsmaterial selbst zu lizenzieren, und können diese Verpflichtung nicht mehr wie bisher auf Amazon abwälzen.

III. Fazit

Händler, die für die Verpackung und den Versand im Inland das „Fulfillment by Amazon“ (FBA) nutzen, sind nach derzeitiger Rechtslage für das Versandverpackungsmaterial nach VerpackG nicht lizenzierungspflichtig. Vielmehr muss Amazon dieses Material selbst an einem Dualen System beteiligen.

Zum 01.07.2022 ändert sich dies durch eine gesetzliche Anordnung, nach der für Versandverpackungsmaterial nicht mehr die Fulfillment-Dienstleister, sondern die auftraggebenden Händler als verpackungsrechtliche Verantwortliche gelten werden.

Ab dem 01.07.2022 müssen Händler Versandverpackungsmaterial, das bei Nutzung von FBA anfällt, daher selbst lizenzieren.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

3 Kommentare

T
Tobias Bungers 21.02.2022, 11:42 Uhr
Verschiedene Fälle für Verpackungen
Danke für diesen Artikel, der meine Fragen allerdings nur teilweise beantwortet hat. Daher und für die Community als Ergänzung die Bitte, ob ihr noch ein paar Details zu folgenden Punkten geben könnt:

1.) Wann genau muss die Verpackung lizenziert werden? Muss die Lizenzierung bspw. für GJ 2022 auch in 2022 eingereicht werden, oder kann "nachlizenzierst" werden? Gibt es einen Stichtag für die Lizenzierung?

2.) Am Beispiel der Prozesse eines FBA-Händlers:
- Die Ware kommt vom Lieferanten teilweise schon eingepackt (z.B. in verschweißten Plastiktüten) an ODER die Ware wird vom FBA-Händler in Produktverpackungen verpackt.
- Die einzelnen Einheiten werden dann von Amazon teilweise in zusätzlichen Kartons, teilweise auch ohne Zusatzverpackung an Kunden geschitk verschickt (das hängt bspw. davon ab, ob der Kunde noch etwas anderes bestellt hat oder welcher Versanddienstleister verwendet wird).
Anders formuliert: Die Verpackung, die der Kunde nach Erhalt des Produktes wegschmeißen muss, kommt...
A) teilweise von dem Lieferant (z.B. verschweißte Plastiktüte),
B) teilweise vom FBA-Händler (z.B. bunte Produktverpackung),
C) teilweise von Amazon (z.B. brauner Karton)
Welche Verpackung muss aktuell ein FBA-Händler lizenzieren? Nur A + B (weil diese ja vom FBA-Händler bekannt sind)?
Wie ich es verstanden hab, muss ab 1.7.2022 vom FBA-Händler alles lizenziert werden (also A + B + C), richtig?

3.) Der FBA-Händler schickt seine Produkte in großen Umkartons (z.B. 100 Einheiten in einem Karton) an das Lager von Amazon. Muss dieser Umkarton aktuell (und in Zukunft) lizenziert werden?

Danke vorab und viele Grüße,
Tobias
A
Alex 03.02.2022, 20:35 Uhr
Verpackungslizenzierung
Guten Abend,

das ist eine gute Frage von "Geyer", sehe ich genau so.

Wie ist es mit FBA ins EU Ausland? z.B. Frankreich, muss ich mich hierfür im Ausland registrieren?


Viele Grüße

Alex
G
Geyer 01.02.2022, 12:26 Uhr
Herr
Hallo,

danke für den informativen Artikel. Verkaufe über ausschließlich über FBA.
Wird es eine Möglichkeit geben, von Amazon zu erfahren, wie viel Verpackung sie tatsächlich für mich in Umlauf gebracht haben? Die Info brauche ich ja, um die Lizenzierung abwickeln zu können.

Beste Grüße
Geyer

Weitere News

Lizenzierungen von Verpackungen für 2025: bis zu 33 % Rabatt
(30.09.2024, 12:27 Uhr)
Lizenzierungen von Verpackungen für 2025: bis zu 33 % Rabatt
Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?
(31.01.2024, 08:46 Uhr)
Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2024 meine Verpflichtungen?
Verpackungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei Fulfillment und Dropshipping
(31.01.2024, 08:41 Uhr)
Verpackungsrechtliche Verantwortlichkeiten bei Fulfillment und Dropshipping
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
(20.10.2023, 14:44 Uhr)
LG Berlin: Unterlassene Pfanderhebung auf Einwegflaschen ist Wettbewerbsverstoß
Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
(29.09.2023, 07:54 Uhr)
Frage des Tages: Entbindung von verpackungsrechtlichen Pflichten im Ausland durch Paketweiterleitungsdienste?
FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
(13.06.2023, 15:24 Uhr)
FAQ zur Verpackungslizenzierung in Österreich
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei