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von RA Phil Salewski

Frage des Tages: Verpackungslizenzierung bei Nutzung von "Fulfillment by Amazon" (FBA) nötig?

News vom 31.01.2022, 12:45 Uhr | 3 Kommentare 

Viele Amazon-Händler greifen für den inländischen Versand auf die Amazon-eigene Fulfillment-Lösung „FBA“ zurück und stellen sich im Angesicht der grundsätzlich verpflichtenden Verpackungsregistrierung und -lizenzierung die Frage, ob sie auch das beim FBA-Versand anfallende Verpackungsmaterial lizenzieren müssen. Wir klären auf.

I. Aktuelle Rechtslage

Nach geltendem Verpackungsrecht müssen Händler solche Verpackungen als sog. „systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen“ lizenzieren, die sie mit Ware befüllen und an Endverbraucher abgeben.

Bedienen sich Händler für die Verpackung und den Versand eines Fulfillment-Dienstleisters, ergibt sich in Bezug auf das eingesetzte Versandverpackungsmaterial für die verpackungsrechtliche Verantwortlichkeit nach derzeitiger Rechtslage eine differenzierte Betrachtungsweise. Wen die verpackungsrechtliche Lizenzierungspflicht trifft, hängt maßgeblich davon ab, wer auf der Versandverpackung als Inverkehrbringer/Absender erkennbar ist:

Ist ausschließlich der Fulfillmentdienstleiter erkennbar oder sind der Fulfillment-Dienstleister und der Händler beide erkennbar, obliegt die Lizenzierungspflicht für die Verpackung derzeitig allein dem Fulfillmentdienstleister. Der Händler muss die über den Dienstleister in Verkehr gebrachte Verpackung nicht selbst lizenzieren.

Nur, wenn ausschließlich der Händler selbst auf der Verpackung als Inverkehrbringer/Absender erkennbar ist, obliegen die diesbezüglichen verpackungsrechtlichen Pflichten beim Händler und er muss die Lizenzierung selbst übernehmen.

In Bezug auf den Service von Amazon FBA, bei dem ausschließlich Amazon selbst auf dem eingesetzten Verpackungsmaterial als Absender erkennbar ist, bedeutet dies, dass Händler derzeit FBA-Versandverpackungen nicht selbst lizenzieren müssen. Vielmehr ist dafür allein Amazon verantwortlich.

Versendet ein Händler ausschließlich über FBA, ist er nach derzeitigem Recht weder zu einer verpackungsrechtlichen Registrierung noch zur Lizenzierung des FBA-Verpackungsmaterials verpflichtet.

Versendet ein Händler teils selbst und teils über FBA, muss er sich verpackungsrechtlich registrieren lassen, das auf Amazon FBA entfallende Verpackungsmaterial aber nicht und nur das von ihm selbst direkt in Verkehr gebrachte Verpackungsmaterial selbst lizenzieren.

Welche verpackungsrechtlichen Grundsätze nach derzeitigem Recht bei der Nutzung von Fulfillment-Diensten gelten und welche Pflichten Online-Händler hier ggf. treffen oder nicht treffen, stellen wir mit vielen Fallbeispielen veranschaulicht in diesem Beitrag dar.

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II. Rechtslage ab dem 01.07.2022

Die derzeitige Rechtslage wird sich zum 01.07.2022 grundlegend ändern. Ab diesem Zeitpunkt wird die Verantwortlichkeit von Fulfillment-Dienstleistern für die Lizenzierung des bei Verpackung und Versand anfallenden Verpackungsmaterials abgeschafft und auf die beauftragenden Händler übertragen.

Im Juli 2022 findet insofern eine gesetzlich vorgegebene Verlagerung der verpackungsrechtlichen Verantwortlichkeit für das Verpackungsmaterial bei Fulfillment-Leistungen statt.

Zum 01.07.2022 tritt nämlich ein neuer § 7 Abs. 7 VerpackG in Kraft, nach welchem gilt:

Sofern ein Fulfillment-Dienstleister das Verpacken von Waren in systembeteiligungspflichtige Versandverpackungen übernimmt, ist nicht er, sondern der Vertreiber (der auftraggebende Händler) der verpackungsrechtlich verpflichtete Hersteller.

Händler, die für die Verpackung und den Versand ihrer Produkte Fulfillment-Services nutzen, sind ab diesem Zeitpunkt für das Versandverpackungsmaterial selbst verpackungsrechtlich verantwortlich und müssen dieses anstelle der Dienstleister selbst lizenzieren.

Darauf, wer auf der Verpackung erkennbar ist, wird es ausdrücklich nicht mehr ankommen.

Amazon-FBA-Händler werden ab dem 01.07.2022 folglich verpflichtet sein, das im Rahmen des Fulfillments anfallende Versandverpackungsmaterial selbst zu lizenzieren, und können diese Verpflichtung nicht mehr wie bisher auf Amazon abwälzen.

III. Fazit

Händler, die für die Verpackung und den Versand im Inland das „Fulfillment by Amazon“ (FBA) nutzen, sind nach derzeitiger Rechtslage für das Versandverpackungsmaterial nach VerpackG nicht lizenzierungspflichtig. Vielmehr muss Amazon dieses Material selbst an einem Dualen System beteiligen.

Zum 01.07.2022 ändert sich dies durch eine gesetzliche Anordnung, nach der für Versandverpackungsmaterial nicht mehr die Fulfillment-Dienstleister, sondern die auftraggebenden Händler als verpackungsrechtliche Verantwortliche gelten werden.

Ab dem 01.07.2022 müssen Händler Versandverpackungsmaterial, das bei Nutzung von FBA anfällt, daher selbst lizenzieren.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Phil Salewski Autor:
Phil Salewski
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

Verschiedene Fälle für Verpackungen

21.02.2022, 11:42 Uhr

Kommentar von Tobias Bungers

Danke für diesen Artikel, der meine Fragen allerdings nur teilweise beantwortet hat. Daher und für die Community als Ergänzung die Bitte, ob ihr noch ein paar Details zu folgenden Punkten geben...

Verpackungslizenzierung

03.02.2022, 20:35 Uhr

Kommentar von Alex

Guten Abend, das ist eine gute Frage von "Geyer", sehe ich genau so. Wie ist es mit FBA ins EU Ausland? z.B. Frankreich, muss ich mich hierfür im Ausland registrieren? Viele Grüße Alex

Herr

01.02.2022, 12:26 Uhr

Kommentar von Geyer

Hallo, danke für den informativen Artikel. Verkaufe über ausschließlich über FBA. Wird es eine Möglichkeit geben, von Amazon zu erfahren, wie viel Verpackung sie tatsächlich für mich in Umlauf...

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