Der April macht was er will: Die fehlende Registrierung im Sinne des Verpackungsgesetzes und Abmahnungen von Werbung Produktkennzeichnungen dominieren auch diesen Monat im Wettbewerbsrecht. Die Anzahl der Marken- und Urheberrechtsabmahnungen bleibt auf einem gewohnt hohen Niveau.
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:
- Privatverkauf: Irreführung über Verkäuferstatus
- Profi-Corona-Schnelltest: Verkauf an Privatpersonen
- Datenschutz: Fehlerhafte Nutzung Google Analytics u.a.
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Desinfektionsmittel: Fehlende Registrierung Versandhandelsregister/ fehlende Verwendung Versandhandelslogo
- Lebensmittel: Anforderungen an Inhaltsstoffangaben und Werbung mit Wirkweisen
- Filz: Fehlerhafte Textilkennzeichnung
Weitere Infos zu dem vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier.
- Biozid-Produkte: Fehlender Warnhinweis
- Kaffee: Werbung mit "verträglich", "magenschonend"
- Unzulässige E-Mail-Werbung
- Futtermittel: Irreführende Werbung mit Heilversprechen
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wurde in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
- Stan Lee
Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier.
- SCHMUDDELWEDDA
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marke finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau.
Weitere Infos hierzu finden Sie hier und hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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