Abmahnradar April: Verpackungsgesetz, Werbung und Marken

Abmahnradar April: Verpackungsgesetz, Werbung und Marken
2 min
Beitrag vom: 22.04.2022

Der April macht was er will: Die fehlende Registrierung im Sinne des Verpackungsgesetzes und Abmahnungen von Werbung Produktkennzeichnungen dominieren auch diesen Monat im Wettbewerbsrecht. Die Anzahl der Marken- und Urheberrechtsabmahnungen bleibt auf einem gewohnt hohen Niveau.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:

  • Privatverkauf: Irreführung über Verkäuferstatus
  • Profi-Corona-Schnelltest: Verkauf an Privatpersonen
  • Datenschutz: Fehlerhafte Nutzung Google Analytics u.a.

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

  • Desinfektionsmittel: Fehlende Registrierung Versandhandelsregister/ fehlende Verwendung Versandhandelslogo
  • Lebensmittel: Anforderungen an Inhaltsstoffangaben und Werbung mit Wirkweisen
  • Filz: Fehlerhafte Textilkennzeichnung

Weitere Infos zu dem vorgenannten Abmahnpunkt finden Sie hier .

  • Biozid-Produkte: Fehlender Warnhinweis
  • Kaffee: Werbung mit "verträglich", "magenschonend"
  • Unzulässige E-Mail-Werbung
  • Futtermittel: Irreführende Werbung mit Heilversprechen
  • Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier .

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wurde in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:

- Stan Lee

Weitere Infos zur Abmahnung der vorgenannten Marke finden Sie hier .

- SCHMUDDELWEDDA

Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marke finden Sie hier .

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit Bilderklau.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier und hier .

Tipp: Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier eine ausführliche Zusammenstellung über die allgemeinen Abmahnklassiker .

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Der Appmahnradar der IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar natürlich auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: FrameAngel / shutterstock.com

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