Blickfang und Ausstrahlung – Vorsicht bei Produktdarstellung im Online-Shop
Das LG Hamburg entschied mit Urteil vom 28.11.2011, dass eine Artikelbeschreibung eines Produkts, die in der Nähe (im Blickfang) eines anderen Produkts erscheint, durch ihre ausstrahlende Wirkung eine (verbotene) Werbeaussage für das andere Produkt darstellen kann.
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