Wann ist die Bewerbung mit „Neu“ oder „Neuware“ rechtlich zulässig?
Ein besonderes Augenmerk der Interessenten liegt meist darauf, Neuware zu erwerben. Eine große Zielgruppe würde niemals Gebrauchtware kaufen und achtet beim Online-Kauf daher besonders auf das Angebot von „neuer“ Ware. In einigen Fällen ist die Bewerbung auch von unbenutzter Ware als „neu“ jedoch juristisch problematisch. Wo hier für Händler, die natürlich am liebsten auch für ältere Lagerware mit „Neuware“ werben die Fallstricke lauern, zeigt unser aktueller Beitrag.