DSGVO-Auskunftsanspruch bei zweckwidriger Nutzung rechtsmissbräuchlich
Der Auskunftsanspruch nach DSGVO ist das zentrale Betroffenenrecht, mit dem Datensubjekten Einsicht in Art und Umfang sie betreffender Datenverarbeitungen bei einem konkreten Unternehmen gewährt. Der Auskunftsanspruch gilt aber nicht schrankenlos.
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