Impressum

EUGH: Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer

Der EuGH entschied kürzlich, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. Sie muss dem Verbraucher jedoch ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das er mit ihr schnell in Kontakt treten und effizient kommunizieren kann.

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Impressumspflicht für Facebook-Gruppen?

Das soziale Netzwerk Facebook bietet Nutzern die Möglichkeit, sich in individualisierbaren Gruppen zu bündeln, auszutauschen und sich im Hinblick auf gemeinsame Interessen abzustimmen. Ausgehend von diversen bestätigenden Gerichtsurteilen zur Impressumspflicht in sozialen Medien stehen Inhaber von Facebook-Gruppen häufig vor der Frage, ob sie innerhalb der Gruppe zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet sind. Der nachfolgende Beitrag erörtert, ob und unter welchen Umständen Facebook-Gruppen ein Impressum ausweisen müssen.

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Linke schlägt vor: Keine Privatadressen im Impressum

Die Fraktion Die Linke macht sich dafür stark, dass private Wohnadressen nicht mehr im Impressum einer eigenen Website oder eines Blogs angegeben werden müssen. Aus anonymen Bedrohungen und Beschimpfungen im Netz könnten "schnell reale Bedrohungen werden", insbesondere für Menschen, die sich im Internet öffentlich zu politischen Themen äußern.

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Musterimpressum für Heilpraktiker

Wir werden immer wieder von Heilpraktikern kontaktiert und nach einem wirksamen Impressum gefragt. Diese Berufsgruppe hat natürlich, ähnlich etwa wie Ärzte, andere Anforderungen an ein rechtssicheres Impressum als ein Onlinehändler. Daher haben wir unser Portfolio diesbzgl. erweitert und bieten nun ein Muster für ein Impressum eines Heilpraktikers an.

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KG Berlin: E-Mail-Adresse mit Autoreply-Funktion im Impressum nur eingeschränkt zulässig

Webseiten-Betreiber müssen im Impressum eine E-Mail-Adresse angeben. Es darf jedoch kein toter Briefkasten hinter der E-Mail-Adresse stecken. Dies hat das KG Berlin nun in einem aktuellen Urteil entschieden. Im Folgenden erfahren Sie, um was es konkret im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Online-Riesen Google ging.

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Pinterest: Datenschutzerklärung und Impressum rechtssicher einbinden

Pinterest ist ein soziales Netzwerk, bei dem es vor allem darum geht, Ideen und Einkaufstipps über virtuelle Pinnwände zu teilen. Wir erläutern, wie Sie Ihr Impressum sowie Ihre Datenschutzerklärung in wenigen Schritten rechtssicher auf Pinterest einbinden.

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BGH: Pflicht zur Angabe eines Impressums auch bei Printanzeige, wenn Produkte lediglich online bestellbar

Mit Urteil vom 14.09.2017 (Az.: I ZR 231/14) hat der BGH entschieden, dass die Angabe eines Impressums auch dann zu erfolgen habe, wenn für die Ware mittels Printanzeige geworben wird. Hierbei sei es unbeachtlich, dass die Waren nur online bestellbar sind und der am Erwerb der Produkte interessierte Verbraucher die Möglichkeit habe dort die Informationen des Anbieters einzusehen.

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Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer im Online-Handel? – BGH ruft EuGH an

Wie wir bereits berichtet haben, hat das OLG Köln mit Urteil vom 08.07.2016, 6 U 180/15, entschieden, dass Online-Händler in Deutschland nicht verpflichtet sind, eine Telefonnummer im Online-Shop anzugeben. Gegen diese Entscheidung hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale Revision zum BGH eingelegt. Der BGH hat das Verfahren nun mit Beschluss vom 05.10.2017, I ZR 163/16, ausgesetzt und will wesentliche Fragen vom EuGH geklärt wissen.

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Impressumspflicht: FAQ, Anleitungen und Rechtssprechungsübersicht

Das Telemediengesetz (TMG) regelt in § 5 besondere identitätsbezogene Kennzeichnungspflichten für Anbieter von geschäftsmäßig betriebenen Internetpräsenzen. Diese auch als "Impressum" bezeichneten Anbieterinformationen sind seit jeher Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen und wurden so von der Rechtsprechung entscheidend mit- und weiterentwickelt. Der folgende Ratgeber greift die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Impressum" auf und befasst sich insbesondere mit der einschlägigen gerichtlichen Spruchpraxis der letzten Jahre.

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OLG Frankfurt a.M.: Wettbewerbswidrigkeit falscher und unvollständiger Impressumsangaben auf Internetseiten

Das OLG Frankfurt a.M. hat sich mit Urteil vom 14.03.2017 (Az.: 6 U 44/16) zur Wettbewerbswidrigkeit von Impressumsangaben auf Homepages geäußert. Fehlende Angaben sind nach Ansicht des OLG ebenso unlauter wie falsche Angaben.

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Angabe der Postfachnummer im Impressum reicht nicht

Das Telemediengesetz (TMG) statuiert in § 5 besondere Anforderungen an das Impressum von Homepages. Wird ein Internetauftritt geschäftsmäßig betrieben, sind spezielle identitätsbezogene Ausweispflichten zu wahren. Das LG Traunstein (LG Traunstein, Urt. v. 21.01.2016 – Az.: 1 HK O 168/16) hat in seinem Urteil die Anforderungen an das Impressum erneut klargestellt. Nach Ansicht der Richter reiche die Angabe des Postfaches im Impressum der Webseite nicht aus. Vielmehr müsse eine ladungsfähige Adresse angeben werden.

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OLG Köln: Telefonnummer als Pflichtangabe im Impressum?

Die Richter am Kölner Oberlandesgericht (OLG) haben entschieden: Das Impressum eines Online-Shops erfordert nicht zwingend die Angabe einer Telefonnummer. Im Einzelfall kann auch ein Rückruf-System à la Marketplace-Riese Amazon den fernabsatzrechtlichen Informationspflichten genügen. Was bedeutet das für Online-Händler?

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Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten? - Teil 2: Impressum

Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder nur unvollständige Impressen enthielten. Dabei ist es keine Kunst, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen und korrekt auf der Shop-Seite zu implementieren. Im zweiten Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei erläutern wir, auf was künftige Shop-Betreiber bei der Gestaltung eines rechtssicheren Impressums achten müssen.

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Was muss ins Impressum? USt-IdNr. vs. Steuernummer vs. Steueridentifikationsnummer

Die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben, wird jedoch häufig vergessen oder fehlerhaft angegeben. Hier besteht eine konkrete Abmahngefahr.

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BGH - I just called to say: Mehrwertdienste-Rufnummer im Online-Impressum ist unzulässig und wettbewerbswidrig

Der Anbieter von Telemediendiensten, der auf seiner Internetseite als Möglichkeit für eine Kontaktaufnahme neben seiner E-Mail-Adresse eine kostenpflichtige Mehrwertdienstenummer angibt, stellt damit keinen weiteren Kommunikationsweg zur Verfügung, der den Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an eine effiziente Kommunikation entspricht (BGH, Urteil vom 25.02.2016, Az.: I ZR 238/14). Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung in unserem heutigen Beitrag.

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Website-Impressum für in das Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmer in Österreich

Im österreichischen Recht gibt es mehrere Gesetze, die Inhalte der Impressumspflicht für Websites regeln. Für Online-Händler, die als Einzelunternehmer agieren, gilt dabei, dass unterschieden werden muss zwischen in das Firmenbuch eingetragenen Unternehmen und nicht eingetragenen Gewerbetreibenden. Für die erstgenannten gilt zunächst das Unternehmensgesetzbuch (UGB), auf welches die Gewerbeordnung in § 63 Abs.3 auch ausdrücklich verweist. Daneben müssen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAAG) für Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, das Mediengesetz (MedienG) hinsichtlich des Website-Inhaltes und das E-Commerce-Gesetz (ECG) für kommerzielle Websites beachtet werden.

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Ganz schön schräg? LG Dortmund zur Unzulässigkeit eines vertikalen Impressums

Dass Unternehmer im Geschäftsverkehr mit Kunden ein Impressum ausweisen und darin Pflichtangaben u.a. zur Unternehmensidentität enthalten sein müssen, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Dass allerdings trotz Beachtung der inhaltlichen Anforderungen gestalterische Experimente riskant sein können, bekam kürzlich ein Hörakustik-Unternehmen zu spüren. Es hatte das Impressum in einem Prospekt schräg abgedruckt und wurde prompt abgemahnt. Erfahren Sie im heutigen Beitrag, wie das LG Dortmund mit Urteil vom 16.3.2016 (Az. 10 O 81/15) den Rechtsstreit entschied.

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LG Würzburg: Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen gelten auch für Makler

Seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1.5.2014 sind bei einer Immobilie in Anzeigen und Inseraten Pflichtangaben zur Energieeffizienz zwingend zu machen. Nach dem Wortlaut des § 16 a EnEV gelten die Pflichtangaben in erster Linie für Verkäufer. Doch muss auch ein Makler, der eine Immobilienanzeige für den Verkäufer schaltet, die Pflichtangaben machen? Über den Fall hat das LG Würzburg kürzlich entscheiden.

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Pflicht zur Benennung eines redaktionell Verantwortlichen im Online-Handel gemäß §18 Abs. 2 MStV?

Dass in Webshops und für Verkaufspräsenzen auf Drittseiten und Plattformen stets ein den Anforderungen des §5 TMG genügendes Impressum bereitgehalten werden muss, ist der großen Mehrzahl von Online-Händlern inzwischen hinreichend bekannt. Auf deutlich weniger Resonanz ist bisher aber eine spezielle Erweiterung des Anbieterkennzeichnungsprogramms in §18 Abs. 2 des Medienstaatsvertrags (MStV) gestoßen, die für journalistisch-redaktionelle Angebote in Telemedien zusätzlich die Benennung eines inhaltlich Verantwortlichen verlangt und so eine gesteigerte Informationspflicht begründet. Ob und in welchen Konstellationen die Vorschrift auch im Online-Handel Berücksichtigung finden muss und wie sie umgesetzt werden kann, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Anleitung: Impressum auf Google+-Firmenseiten richtig einbinden

Nicht nur das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook bietet seinen gewerblichen Nutzern die Möglichkeit, durch die Einrichtung professioneller Unternehmensseiten die Reichweite eigener Angebote zu erhöhen. Auch der bedeutendste Konkurrent Google+ stellt die Option von Firmenseiten bereit, welche das eigene Gewerbe medial anreichern können. Allerdings sind derartige Unternehmensprofile als geschäftsmäßig betriebene, eigenständige Telemedien gemäß §5 TMG stets impressumspflichtig. Lesen Sie im folgenden Beitrag, ob und inwiefern die erforderlichen Anbieterinformation auf Google+-Firmenseiten rechtskonform eingebunden werden können.

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