Frankreich E-Commerce (AGB)
Französisches Recht: Erleichtert neuer Erlass vom 11. März 2015 die Onlinewerbung mit Preisreduktionen in Frankreich?
Frankreich hat in der EU mit die restriktivsten Regeln zur Werbung mit Preisreduktionen zum Schutz des Verbrauchers. Ein neuer Erlass vom 11. März 2015 kann zwar generell die Werbung mit Preisreduktionen etwas erleichtern, da nicht mehr bestimmte Vergleichspreise anzugeben sind. Allerdings bleibt das französische Recht in der Frage der Werbung mit Preisreduktionen rigide. Auch ist noch nicht abschließend geklärt, ob der Erlass vom 11. März 2015 auch für die Onlinewerbung gilt.
5 minFranzösischer Marktplatz www.rueducommerce.fr: AGB der IT-Recht Kanzlei sorgen für Rechtssicherheit
Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die über www.rueducommerce.fr Waren nach Frankreich vertreiben, hierfür passende französische Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrung) an. Ein Verkaufen über Rue du Commerce lohnt sich: www.rueducommerce.fr ist eine der führenden Handelsplattformen in Frankreich und hat eBay.fr mittlerweile überholt.
3 minFranzösischer Marktplatz PriceMinister.com: AGB der IT-Recht Kanzlei sorgen für Rechtssicherheit
Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die über PriceMinister.com Waren nach Frankreich vertreiben, hierfür passende französische Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrung) an. Ein Verkaufen über PriceMinister.com lohnt sich: PriceMinister ist eine der führenden Handelsplattformen in Frankreich und hat eBay.fr mittlerweile überholt.
4 minFranzösischer Marktplatz Cdiscount.com: AGB der IT-Recht Kanzlei sorgen für Rechtssicherheit
Die IT-Recht Kanzlei bietet Online-Händlern, die über Cdiscount.com Waren nach Frankreich vertreiben, hierfür passende französische Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrung) an. Ein Verkaufen über Cdiscount.com lohnt sich, hat doch diese Plattform in Frankreich sehr schnell an Popularität gewonnen und ist Marktführer vor Amazon.fr und eBay.fr.
4 minFranzösisches Preisrecht: Händler wegen Nichtbeachtung französischer Vorschriften für Rabattaktionen mit Geldbuße von 13.000 Euro belangt
Ein Onlinehändler, der einen Onlineshop in französischer Sprache unterhält, wurde wegen Nichtbeachtung der französischen Vorschriften zu Rabattaktionen von der französischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde mit einer Geldbuße in Höhe von 13.000 Euro belangt. Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten jetzt eine Betreuung ihre französischen Onlineshops an, um sie in Frankreich gegen Abmahnungen oder Geldbußen der französischen Wettbewerbsbehörden zu schützen.
3 min 2Bloße Übersetzung reicht nicht: Französische AGB müssen zwingend franz.Gewährleistungsrecht bei Vertrieb von Waren an franz. Verbraucher regeln!
Onlinehändler haben ab dem 01.03.2015 in ihren vorvertraglichen Informationen französische Verbraucher auch über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie über mögliche Vertragsgarantien zu unterrichten. Weiterhin haben Onlinehändler, die Waren an französische Verbraucher (etwa über amazon.fr oder ebay.fr) vertreiben, ab März 2015 einen gesonderten Passus zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht und zu möglichen Vertragsgarantien in ihre AGB aufzunehmen. Es reicht also nicht mehr aus, in den AGB nur auf die Gesetzeslage zu verweisen oder - noch schlimmer - die deutschen Regelungen zur Mängelhaftung in französischer Sprache darzustellen!
4 minHandelsplattform „PriceMinister“: Alternative für deutsche Händler, die ihre Aktivitäten in Frankreich verstärken wollen
Die französische Handelsplattform „PriceMinister “deckt die ganze Bandbreite des französischen Einzelhandels ab und ermöglicht auch den Zugang zu anderen ausgewählten Ländern wie Brasilien, Spanien, USA, Thailand Ländern. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten speziell für die Plattform „PriceMinister“ angepasste AGB zur Verfügung.
3 minUmsetzung EU-Richtlinie 2012/19/EU in Frankreich: Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten
Die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE-RL) wurde in Frankreich durch Dekret vom 19. August 2014 in französisches Recht umgesetzt (Décret n° 2014-928 du 19 août 2014 relatif aux déchets d'équipements électriques et électroniques et aux équipements électriques et électroniques usagés). Dies hat neben der Einführung eines umfassenden, offenen Anwendungsbereichs für Elektro- und Elektronikgeräte ab 2018 schon jetzt weitreichende Folgen für den deutschen Onlinehändler, der Elektro- und Elektronikgeräte in Frankreich vertreibt.
5 minDer größte französische Onlinehändler Cdiscount hat 2011 für Frankreich eine Handelsplattform „C le Marché“ auch für deutsche Onlinehändler eröffnet
Global agierende Plattformen wie Amazon oder eBay sind als Handelsplattformen für den französischen E-Commerce Markt nicht alternativlos. Es gibt für deutsche Onlinehändler andere Optionen wie zum Beispiel die Handelsplattform „C le Marché “ des französischen Onlinehändlers Cdiscount, die die ganze Bandbreite des Einzelhandels abdecken und auch den Zugang zu anderen ausgewählten Ländern wie Kolumbien, Brasilien, Cote d’Ivoire, Senegal, Thailand, Vietnam ermöglichen. Dieser Zugang mag für deutsche Onlinehändler sehr attraktiv sein. Die IT-Recht Kanzlei stellt hierfür gerne passende Rechtstexte zur Verfügung.
3 minE-Commerce in Frankreich: Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für deutsche Amazon-Händler, die Waren in Frankreich vertreiben
Der französische Onlinemarkt hat 2013 etwa ein Volumen von 51 Milliarden Euro erreicht. Trotz der andauernden Wirtschaftskrise ist der französische Onlinemarkt im Jahre 2013 nochmals um 13% im Verhältnis zum Vorjahr gewachsen. Es gibt in Frankreich etwa 140.000 Onlinehändler, aber nur 4% der Onlinehändler sind für einen Anteil von 67% am Gesamtumsatz des Onlinemarkts verantwortlich. Amazon ist mit Abstand der größte Onlinehändler in Frankreich, sowohl was die Zahl der Besucher der Amazon-Webseite als auch die Umsatzzahlen angehen.
2 minUmsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte in Frankreich nach wie vor nicht vollzogen
Die Richtlinie 2012/19/EU Über Elektro- und Elektronikaltgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment), die für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie für Onlinehändler, die mit solchen Geräten handeln, beträchtliche Änderungen mit sich bringen wird, ist nach wie vor nicht in französisches Recht umgesetzt worden. Die Richtlinie ist am 13. August 2012 in Kraft getreten und Frankreich hätte diese Richtlinie spätestens am 14. Februar 2014 in nationales Recht umsetzen müssen. Auch wenn Frankreich seiner Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU noch nicht nachgekommen ist, ist jedenfalls die alte WEEE-Richtlinie 2002/96/EC mit Wirkung vom 15. Februar 2014 aufgehoben (s. Artikel 25 Richtlinie 2012/19/EU).
1 minE-Commerce in Frankreich: Geltung der AGB des deutschen Onlinehändlers für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern in Frankreich
Der deutsche Onlinehändler, der Waren in Frankreich an französische Verbraucher vertreibt, muss sich auf eine Änderung der Regeln zur Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern in Frankreich einstellen. Auch in Frankreich müssen die AGB dem französischen Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden, wenn sie gelten sollen.
5 minE-Commerce in Frankreich: Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen
Frankreich hat zwar wie andere EU-Staaten auch die Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 in französisches Recht umgesetzt, das ab 13.6.2014 anzuwenden ist. Was die Ausübung des Widerrufsrechts angeht, verweist aber das französische Umsetzungsgesetz nicht auf einen Anhang, der eine Muster-Widerrufsbelehrung enthält. Das französische Verbraucherschutzgesetz verweist hier auf eine noch zu erlassende Durchführungsbestimmung. Zwischenzeitlich wird sich der Onlinehändler, der in Frankreich Dienstleistung oder Waren vertreibt, damit begnügen müssen, die Muster-Widerrufsbelehrung entsprechend Anhang I der Verbraucherschutzrichtlinie 2011/83 zu verwenden.
2 minNeues Fernabsatzrecht in Frankreich: Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 in französisches Recht
Frankreich hat jetzt am 18.3.2014 verspätet die EU- Verbraucherrechtelinie in nationales Recht umgesetzt (Loi du mars 2014 relative à la consommation). Damit kann auch in Frankreich das nationale Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 ab 14.6.2014 zur Anwendung kommen. Der deutsche Onlinehändler, der Waren oder Dienstleistungen in Frankreich vertreibt, sollte sich auf die neuen Regeln des Fernabsatzrechts in Frankreich einrichten. Die IT-Recht Kanzlei wird ihren Mandanten rechtzeitig aktualisierte AGB für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Frankreich anbieten.
5 min„Galerie Marchande“: Französische Handelsplattform als Alternative für deutsche Onlinehändler, die ihre Aktivitäten in Frankreich verstärken wollen
Deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen verstärkt in Frankreich vertreiben wollen, stehen vor der Herausforderung, dass französische Kunden die Ihnen vertrauten, französischen Onlineshops für Einkäufe bevorzugen. Global agierende Plattformen wie Amazon oder eBay sind als Handelsplattformen für den französischen E-Commerce Markt zum Glück nicht alternativlos. Es gibt andere Optionen wie zum Beispiel die Handelsplattform „Galerie Marchande“ des französischen Onlinehändler „Rue du Commerce“, die die ganze Bandbreite des Einzelhandels abdecken und auch den Zugang zu anderen französischsprachigen Ländern wie Belgien und zu weiteren ausgesuchten Ländern ermöglichen.
3 minFranzösische Widerrufsbelehrung 2014: Text der Information zur Widerrufsbelehrung laut französischer Durchführungsbestimmung weicht von Verbraucherrechterichtlinie ab
Frankreich hat die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 mit Wirkung zum 13.6.2014 in nationales Recht umgesetzt. Umgesetzt wurde die Verbraucherrechterichtlinie vor allem durch Novellierung des Code de Consommation. Im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedsstaaten hat Frankreich den Text der Information zur Widerrufsbelehrung (Anhang 1 der Verbraucherrechterichtlinie) bei Novellierung des Code de Consommation nicht in den französischen Gesetzestext übernommen, sondern auf eine künftige Durchführungsbestimmung verwiesen, mit der diese Information in französisches Recht umgesetzt wird.
2 minOnlinehandel mit Verbrauchern in Frankreich: Umsetzung der Verbraucherrichtlinie
Frankreich hat anders als Deutschland die Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU bisher noch nicht in französisches Recht umgesetzt.
2 mineBook: zum französischen E-Commerce
Frankreich ist und bleibt eine der wichtigsten Märkte für den Onlinehandel in Europa. Der Onlinehandel ist eine der wenigen wachsenden Branchen in Frankreich. Nach vorliegenden Schätzungen sollen im Jahr 2012 etwa 45 Milliarden Euro im französischen Onlinehandel umgesetzt worden sein. Dieser Markt ist daher auch für den deutschen Onlinehändler attraktiv. Frankreich ist zwar wie Deutschland ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die in Deutschland üblichen Regeln für den Onlinehandel einfach unbesehen auf Frankreich übertragen werden können. Lesen Sie zum Thema das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei.
2 minE-Commerce Frankreich: Französisches Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht zugunsten des Verbrauchers
Das Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht ist auf Grund von einschlägigen EU-Richtlinien in Frankreich und Deutschland ähnlich geregelt. Aber es gibt aber in der Begrifflichkeit und der rechtlichen Einordnung gewichtige Unterschiede. Wenn Sie hierzu Näheres erfahren wollen, könnte Sie der folgende Beitrag interessieren.
3 minFranzösische Vorschriften zum Datenschutzrecht
Die Pflicht, sich als deutscher Onlinehändler bei der französischen Datenschutzbehörde in einem komplizierten Verfahren und in einer für ihn fremden Sprache zu registrieren, kann eine enorme abschreckende Wirkung haben. Es ist daher sicher eine gute Nachricht, dass die Mehrzahl der deutschen Onlinehändler, die ihre Produkte nach Frankreich vertreiben, nicht von dieser Registrierungspflicht betroffen sind. Warum das so ist und in welchen Fällen die Registrierungspflicht greift, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.
4 minVerkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Smartphones und Tablets
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
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