Neues Fernabsatzrecht in Frankreich: Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 in französisches Recht
Frankreich hat jetzt am 18.3.2014 verspätet die EU- Verbraucherrechtelinie in nationales Recht umgesetzt (Loi du mars 2014 relative à la consommation). Damit kann auch in Frankreich das nationale Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011 ab 14.6.2014 zur Anwendung kommen. Der deutsche Onlinehändler, der Waren oder Dienstleistungen in Frankreich vertreibt, sollte sich auf die neuen Regeln des Fernabsatzrechts in Frankreich einrichten. Die IT-Recht Kanzlei wird ihren Mandanten rechtzeitig aktualisierte AGB für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Frankreich anbieten.
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