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Online-Shops: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für Onlinehandel in Frankreich an

27.08.2012, 13:49 Uhr | Lesezeit: 3 min
Online-Shops: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für Onlinehandel in Frankreich an

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Frankreich E-Commerce (AGB)" veröffentlicht.

Diese AGB sind für den deutschen Onlinehändler mit Sitz in Deutschland gedacht, der seine Marktchancen nutzen und  seine Produkte auch in Frankreich französischen Verbrauchern über einen Online-Shop anbieten will. Die AGB sind in französischer Sprache abgefasst. Das Fernabsatzrecht ist zwar europaweit über entsprechende EU-Richtlinien zu großen Teilen vereinheitlicht, aber es gilt nach wie vor, nationale französische Besonderheiten zu beachten, die bei der Formulierung der AGB berücksichtigt wurden.

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Folgende Regelungspunkte werden in den AGB berücksichtig:

  • Vertragsschluss
  • Widerspruchsrecht
  • Preise und Zahlungsbedingungen
  • Liefer- und Versandbedingungen
  • Mängelhaftung
  • Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

Darüber hinaus werden folgende Kundeninformationen berücksichtigt:

  • Informationen zur Identität des  Verkäufers
  • Information zu den wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung
  • Information zum Zustandekommen des Vertrags
  • Information zu Zahlung und Lieferung
  • Information über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
  • Information zur Speicherung des Vertragstextes
  • Information zur Mängelhaftung
  • Information zu den Vertragssprachen

Das französische Fernabsatzrecht ist zwar weitgehend durch europaweites, verbindliches Verbraucherrecht bestimmt, aber es gelten einige Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Dies gilt vor allem für das Zustandekommen von Fernabsatzverträgen, das Widerspruchsrecht und die  Mängelhaftung.

Nach zwingendem französischem Recht wird bereits die Darstellung eines Produktes auf der Webseite eines Onlinehändlers als verbindliches Vertragsangebot angesehen, ein Vertrag kommt daher bereits mit der Bestellung des Kunden zustande. Der Onlinehändler muss daher in seinen AGB Vorsorge für den Fall der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware treffen.

Das Widerspruchsrecht ist im französischen Recht wesentlich einfacher und verkäuferfreundlicher als nach deutschem Recht geregelt.

Die Mängelhaftung ist weitgehend zwingendes französisches Verbraucherrecht, das beachtet werden muss und nicht durch AGB außer Kraft gesetzt werden kann.

Nicht berührt wird der deutsche Onlinehändler mit Sitz in Deutschland  von den schwierigen Fragen zum Impressum und zum Datenschutz nach französischem Recht. Wie wir bereits in einer früheren News ausgeführt haben, können hier die deutschen Vorschriften angewendet werden. Dies gilt natürlich nicht für den Fall, dass der deutsche Onlinehändler seinen Firmensitz in Frankreich begründet und von Frankreich aus seine Geschäfte betreiben will.

Der deutsche Onlinehändler, der französische Kunden gewinnen will, sollte seine Internetpräsenz für französische Kunden insgesamt nach französischen Usancen ausrichten. Dazu gehören die in Frankreich üblichen Zahlungsbedingungen wie Kreditkarte, Banküberweisung und Scheck.

In Frankreich orientieren sich üblicherweise die Versand- und Lieferbedingungen an der Aufteilung: französisches Mutterland, die überseeischen Departements und Territorien, europäische Staaten und außereuropäische Staaten. Es ist zweckmäßig, beim Bestellvorgang ein Schreiben des Onlinehändlers vorzusehen, mit dem die Bestellung des Kunden noch einmal schriftlich bestätigt und präzisiert wird. Gleichermaßen sollte dem Kunden für die Ausübung des Widerrufsrechts und bei der Geltendmachung einer Mängelhaftung Musterschreiben oder Formulare vorgegeben werden.

Sie haben Interesse an unseren französischen AGB für Online-Shops? Sprechen Sie uns gerne an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© vinz89 - Fotolia.com

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