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Digitale Inhalte / Dienstleistungen

Das Widerrufsrecht für Dienstleistungen ab dem 28.05.2022

Auch bei Dienstleistungen besteht im Fernabsatz ein Widerrufsrecht. Es kann aber vorzeitig entfallen – etwa bei vollständiger Leistungserbringung. Zum 28.05.2022 gelten zudem neue Regeln zum Wertersatz. Der Rechtsrahmen ändert sich.

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Rechtsprechung zum e-Learning: LG Bielefeld bestätigt Widerrufsrecht auch bei Onlinekursen

Bei Onlinekursen, die zwar über eine bestimmte, abgegrenzte Laufzeit verfügen, nicht aber über ein Teilnehmerlimit oder einen fixen Startzeitpunkt, haben Verbraucher nach aktueller Rechtsprechung des LG Bielefeld ein Widerrufsrecht. Die Ausnahme aus § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB greife insoweit nicht. In Konsequenz daraus ist Verbrauchern beim Angebot von Onlinekursen ein Widerrufsrecht einzuräumen und eine entsprechende Belehrung abzugeben (vgl. aktuell LG Bielefeld, Urt. v. 05.06.2012, Az. 15 O 49/12).

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