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Amazon - Amazon, eBay, Etsy und Co.

Der Amazon-Marketplace und die Amazon SellerCentral sind ein lukrativer Markt für Online-Händler. Leider werden einem von Amazon Steine in den Weg gelegt, die es nahezu unmöglich machen rechtskonform Waren auf der Verkaufsplattform Amazon anzubieten. Welche rechtlichen Stolperfallen es aktuell gibt und wie Sie diese (sofern möglich) umschiffen können, können Sie dem nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei entnehmen.

"Bewertung Anfordern“-Button auf Amazon: Rechtssichere Verwendung möglich?

Über die sog. Seller Central können Händler über Amazon eine standardisierte Bewertungsanfrage für abgeschlossene Transaktionen an den Käufer versenden. Als Absender tritt hierbei Amazon selbst auf. Warum die neue Funktion aber mit Vorsicht zu genießen ist und Händler sie im Zweifel selbst rechtlich verantworten müssen, beantworten wir in diesem Beitrag.

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Zur Haftung für Kundenbewertungen bei Amazon

Der BGH hat entschieden, dass den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts für Bewertungen des Produkts durch Kunden grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.

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Prüf- und Überwachungspflicht auf Amazon

Bereits 2016 entschied der BGH, dass Amazon-Händler für Rechtsverstöße Dritter haften. Das OLG Schleswig-Holstein hat nun konkretisiert, wie regelmäßig Händler ihre Angebote prüfen müssen.

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Klassiker: Die typischen Abmahnfallen auf Amazon

Amazon ist für Händler wegen des großen Absatzpotenzials attraktiv – aber auch für Abmahner. Das System bietet zahlreiche Angriffspunkte. Wir stellen nochmal die vier häufigsten Abmahnfallen im Überblick vor.

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Neuerungen hinsichtlich Retouren bei Amazon Marketplace

Die IT-Recht Kanzlei hatte kürzlich über den „Deal“ zwischen Amazon und dem Bundeskartellamt berichtet. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurden zahlreiche Verbesserungen für die Amazon-Händler angekündigt. Anlass genug, einmal zu prüfen, was sich derzeit bei Amazon im Bereich Retouren tut.

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