Amazon FBA und FBM: Übermittlung notwendiger Rechtstexte nach der Bestellung (Anleitung)

Amazon FBA und FBM: Übermittlung notwendiger Rechtstexte nach der Bestellung (Anleitung)
Stand: 23.06.2020 3 min 12

Nach geltendem Recht müssen Online-Händler nach der Bestellung bestimmte Rechtstexte (regelmäßig AGB und Widerrufsbelehrung) auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Zur Wahl steht die Versendung von Mail-Anhängen oder das Beilegen der Dokumente in Druckform zur Sendung. Aufgrund zahlreicher Anfragen zeigt die IT-Recht Kanzlei im heutigen Beitrag auf, wie die nachvertragliche Informationspflicht auf Amazon direkt über die „Seller Central“ sowohl beim FBA als auch beim FBM rechtskonform zu erfüllen ist.

I. Nachvertragliche Informationspflichten bei FBA und FBM

Nach § 312f Abs. 2 BGB müssen Online-Händler nach jeder Bestellung grundsätzlich ihre AGB sowie die Widerrufsbelehrung auf „einem dauerhaften Datenträger“ dem Verbraucher zugänglich machen. Dies hat spätestens bei der Lieferung der Ware zu erfolgen.

Regelmäßig haben Händler die Wahl, die Dokumente entweder per Mail als Dateianhänge (etwa im PDF-Format) zu verschicken oder sie ausgedruckt der Sendung beizufügen.

Schwierigkeiten ergeben sich nun aber für Händler, die Waren unter Nutzung des Service „Fulfillment by Amazon“ (FBA) versenden. Sie greifen für die Bestellabwicklung auf Amazon-eigene Services zurück und begeben sich daher der Möglichkeit, dem Paket ausgedruckte Dokumente hinzuzufügen.

Auch der Umfang der nachvertraglichen Informationspflicht bei FBA-Verkäufen weicht vom Regelfall ab: da Amazon beim FBA eine eigene Widerrufsbelehrung verwendet und versendet, müssen Händler die nachvertragliche Information zwingend auf Ihre AGB begrenzen. Eine eigene Widerrufsbelehrung darf Käufern nach der Bestellung gerade nicht bereitgestellt werden.

Anders sieht die Lage aus, wenn Amazon-Händler selbst versenden („Fulfillment by Merchant“ – FBM). Hier müssen Händler nachvertraglich sowohl ihre AGB als auch die eigene Widerrufsbelehrung übermitteln und können dies grundsätzlich auch durch Beilage der gedruckten Dokumente zur Sendung tun.

Vielmals unentdeckt, bietet Amazon im Seller-Central allerdings eine bequeme Möglichkeit sowohl für FBA- als auch für FBM-Verkäufe, über eine Nachrichtenfunktion dem Käufer die notwendigen Dokumente nach der Bestellung per Mail zukommen zu lassen.

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II. Anleitung: Nachvertragliche Übermittlung der notwendigen Rechtstexte über Amazon-Funktion

Wie Amazon-Händlern (sowohl beim FBA als auch beim FBM) die Erfüllung der nachvertraglichen Informationspflicht über die Amazon-eigene Nachrichtenfunktion gelingt, zeigen wir im Folgenden auf:

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12 Kommentare

M
Michael 03.11.2023, 11:37 Uhr
Herr
Darf man den AGB Text einfach mit in die Rechnung einbauen? Dann könnte man in den Rechnungstext von z.B Easybill die AGB unten drunter einfügen und beides als ein Dokument verschicken. Wäre das erlaubt?
J
Jäger 13.09.2020, 17:05 Uhr
Entsprechendes Feld ist ausgegraut
Leider ist das entsprechende Feld ausgegraut und nicht anklickbar, wir haben dann stattdessen "Sonstiges" gewählt und konnten so die Texte hochladen.
B
BÜNYAMIN SABIRKAZAN 01.08.2020, 19:35 Uhr
Bünyamin
Hallo, ist dieses gesetzt nur für Deutschland oder ist es Für die ganze EU Länder?
Gruß
D
Daniel F. 24.07.2020, 19:21 Uhr
Automatisierung möglich?
für ein paar Bestellungen am Tag evtl. machbar aber wie sieht es aus wenn es hunderte oder gar tausende am Tag sind?
J
Jonas 23.07.2020, 14:11 Uhr
Amazon Prime durch Verkäufer
Hallo,



wie sieht es denn mit PBM (Prime durch Verkäufer) ? Verschickt Amazon da Widerrufsbelehrungen?
I
IT-Recht Kanzlei 22.07.2020, 09:19 Uhr
Verlinkung von AGB nicht ausreichend
Danke für Ihren Kommentar.

Gemäß § 312 f Abs. 2 BGB müssen die Rechtstexte nachvertraglich auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden. Die Bereitstellung eines Links genügt hierfür gerade nicht, vielmehr müssen die Dokumente bereits anfänglich dauerhaft (etwa per PDF) übermittelt werden.

Zur Möglichkeit der Kombination des Rechtstexte- und Rechnungsversandes für Amazon haben wir einen eigenen Beitrag hier erstellt: https://www.it-recht-kanzlei.de/amazon-rechtstexte-automatisiert-nachvertraglich-uebermitteln.html
A
Anonym 21.07.2020, 18:02 Uhr
AGB verlinken
Wäre es eine mögliche Lösung, im Rechnungs-PDF einen Link einzufügen, der das AGB PDF aus dem Internet lädt (also auf ein PDF verlinken, dass dann heruntergeladen wird)?
Damit würde der Text dem Kunden m.E. auch auf einem Datenträger "zur Verfügung" gestellt. Wie sehen Sie dies?
I
IT-Recht Kanzlei 20.07.2020, 09:47 Uhr
Individuelle Übermittlung
Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für Ihre Kommentare.

Nach derzeitigem Stand bietet Amazon keine Funktion, um die nachvertragliche Rechtstexteübermittlung zu automatisieren. Insofern ist das individuelle und bestellungspezifische Versenden über die erläuterte Funktion notwendig.

Freilich ist diese Vorgehensweise vor allem bei einer Vielzahl von Bestellungen wenig praktikabel und effizient. Das Problem ist hier aber eindeutig Amazon zuzurechnen, welches seinen Händlern die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten erschwert.
M
Martin 18.07.2020, 20:03 Uhr
Antwort zum Kommentar von Viktoria
Hallo Viktoria,

ich stand vor der gleichen Problem. Man kann die AGB erst senden wenn bei der Bestellung der Status "Zahlung bestätigt" hinterlegt ist. Es ist wirklich sehr umständlich, ich hoffe es Amazon wird dies automatisieren. Sollte es bereits eine Möglichkeit geben dies zu automatisieren wäre ich für einen Tipp sehr dankbar.
V
Viktoria 18.07.2020, 07:47 Uhr
Amazon Rechtstexte beifügen
Nachdem wir genau nach Anleitungen vorgegangen sind mussten wir feststellen dass Amazon es nicht zulässt die entsprechenden Texte als Anhang zu verschicken. Der Punkt kann nicht ausgewählt werden. Eine Beilage zur Bestellung ist sehr aufwendig und ist von Amazon auch nicht gewünscht. Wie soll man also rechtskonform vorgehen?
C
Christian Radny 17.07.2020, 20:52 Uhr
Upload
Gibt es keine Möglichkeiten um die Übermittlung zu automatisieren? Bei mehr als 10 Bestellungen pro Tag ist dieses Verfahren nicht praktikabel. Eine Information per eMail möchte Amazon nicht. Ich erhielt heute einen Anruf vom Sellerservice. Der erklärte mir, dass eMails auf keinen Fall einen Kunden in einen Onlineshop umleiten dürfen. Dazu gehört bereits eine eMail Adresse mit Onlineshop Domainnamen so wie ich es verstanden habe.
J
Juri 17.07.2020, 20:45 Uhr
FBA Rechtstexte nach Bestellung automatisieren
Hallo, vielen Dank für die hilfreichen Informationen. Mir stellt sich hier aber die Frage, ob man das wirklich für jede Bestellung manuell machen muss oder ob es hier Konfigurationen gibt, die das Versenden der Texte automatisieren. Grüße Juri

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