Amazon FBA und FBM: Übermittlung notwendiger Rechtstexte nach der Bestellung (Anleitung)
Hinweis:
Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag
"Anleitung für Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung richtig einbinden!"
veröffentlicht.
Nach geltendem Recht müssen Online-Händler nach der Bestellung bestimmte Rechtstexte (regelmäßig AGB und Widerrufsbelehrung) auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Zur Wahl steht die Versendung von Mail-Anhängen oder das Beilegen der Dokumente in Druckform zur Sendung. Aufgrund zahlreicher Anfragen zeigt die IT-Recht Kanzlei im heutigen Beitrag auf, wie die nachvertragliche Informationspflicht auf Amazon direkt über die „Seller Central“ sowohl beim FBA als auch beim FBM rechtskonform zu erfüllen ist.
Inhaltsverzeichnis
I. Nachvertragliche Informationspflichten bei FBA und FBM
Nach § 312f Abs. 2 BGB müssen Online-Händler nach jeder Bestellung grundsätzlich ihre AGB sowie die Widerrufsbelehrung auf „einem dauerhaften Datenträger“ dem Verbraucher zugänglich machen. Dies hat spätestens bei der Lieferung der Ware zu erfolgen.
Regelmäßig haben Händler die Wahl, die Dokumente entweder per Mail als Dateianhänge (etwa im PDF-Format) zu verschicken oder sie ausgedruckt der Sendung beizufügen.
Schwierigkeiten ergeben sich nun aber für Händler, die Waren unter Nutzung des Service „Fulfillment by Amazon“ (FBA) versenden. Sie greifen für die Bestellabwicklung auf Amazon-eigene Services zurück und begeben sich daher der Möglichkeit, dem Paket ausgedruckte Dokumente hinzuzufügen.
Auch der Umfang der nachvertraglichen Informationspflicht bei FBA-Verkäufen weicht vom Regelfall ab: da Amazon beim FBA eine eigene Widerrufsbelehrung verwendet und versendet, müssen Händler die nachvertragliche Information zwingend auf Ihre AGB begrenzen. Eine eigene Widerrufsbelehrung darf Käufern nach der Bestellung gerade nicht bereitgestellt werden.
Anders sieht die Lage aus, wenn Amazon-Händler selbst versenden („Fulfillment by Merchant“ – FBM). Hier müssen Händler nachvertraglich sowohl ihre AGB als auch die eigene Widerrufsbelehrung übermitteln und können dies grundsätzlich auch durch Beilage der gedruckten Dokumente zur Sendung tun.
Vielmals unentdeckt, bietet Amazon im Seller-Central allerdings eine bequeme Möglichkeit sowohl für FBA- als auch für FBM-Verkäufe, über eine Nachrichtenfunktion dem Käufer die notwendigen Dokumente nach der Bestellung per Mail zukommen zu lassen.
II. Anleitung: Nachvertragliche Übermittlung der notwendigen Rechtstexte über Amazon-Funktion
Wie Amazon-Händlern (sowohl beim FBA als auch beim FBM) die Erfüllung der nachvertraglichen Informationspflicht über die Amazon-eigene Nachrichtenfunktion gelingt, zeigen wir im Folgenden auf:
Exklusiv-Inhalt für Mandanten
Noch kein Mandant?
-
WissensvorsprungZugriff auf exklusive Beiträge, Muster und Leitfäden
-
Schutz vor AbmahnungenProfessionelle Rechtstexte – ständig aktualisiert
-
Monatlich kündbarSchutzpakete mit flexibler Laufzeit

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.