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von RA Phil Salewski

Amazon FBA und FBM: Übermittlung notwendiger Rechtstexte nach der Bestellung (Anleitung)

News vom 23.06.2020, 08:50 Uhr | 11 Kommentare 

Anleitung für Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung richtig einbinden! Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Anleitung für Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung richtig einbinden!" veröffentlicht.

Nach geltendem Recht müssen Online-Händler nach der Bestellung bestimmte Rechtstexte (regelmäßig AGB und Widerrufsbelehrung) auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Zur Wahl steht die Versendung von Mail-Anhängen oder das Beilegen der Dokumente in Druckform zur Sendung. Aufgrund zahlreicher Anfragen zeigt die IT-Recht Kanzlei im heutigen Beitrag auf, wie die nachvertragliche Informationspflicht auf Amazon direkt über die „Seller Central“ sowohl beim FBA als auch beim FBM rechtskonform zu erfüllen ist.

I. Nachvertragliche Informationspflichten bei FBA und FBM

Nach § 312f Abs. 2 BGB müssen Online-Händler nach jeder Bestellung grundsätzlich ihre AGB sowie die Widerrufsbelehrung auf „einem dauerhaften Datenträger“ dem Verbraucher zugänglich machen. Dies hat spätestens bei der Lieferung der Ware zu erfolgen.

Regelmäßig haben Händler die Wahl, die Dokumente entweder per Mail als Dateianhänge (etwa im PDF-Format) zu verschicken oder sie ausgedruckt der Sendung beizufügen.

Schwierigkeiten ergeben sich nun aber für Händler, die Waren unter Nutzung des Service „Fulfillment by Amazon“ (FBA) versenden. Sie greifen für die Bestellabwicklung auf Amazon-eigene Services zurück und begeben sich daher der Möglichkeit, dem Paket ausgedruckte Dokumente hinzuzufügen.

Auch der Umfang der nachvertraglichen Informationspflicht bei FBA-Verkäufen weicht vom Regelfall ab: da Amazon beim FBA eine eigene Widerrufsbelehrung verwendet und versendet, müssen Händler die nachvertragliche Information zwingend auf Ihre AGB begrenzen. Eine eigene Widerrufsbelehrung darf Käufern nach der Bestellung gerade nicht bereitgestellt werden.

Anders sieht die Lage aus, wenn Amazon-Händler selbst versenden („Fulfillment by Merchant“ – FBM). Hier müssen Händler nachvertraglich sowohl ihre AGB als auch die eigene Widerrufsbelehrung übermitteln und können dies grundsätzlich auch durch Beilage der gedruckten Dokumente zur Sendung tun.

Vielmals unentdeckt, bietet Amazon im Seller-Central allerdings eine bequeme Möglichkeit sowohl für FBA- als auch für FBM-Verkäufe, über eine Nachrichtenfunktion dem Käufer die notwendigen Dokumente nach der Bestellung per Mail zukommen zu lassen.

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II. Anleitung: Nachvertragliche Übermittlung der notwendigen Rechtstexte über Amazon-Funktion

Wie Amazon-Händlern (sowohl beim FBA als auch beim FBM) die Erfüllung der nachvertraglichen Informationspflicht über die Amazon-eigene Nachrichtenfunktion gelingt, zeigen wir im Folgenden auf:

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Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Phil Salewski Autor:
Phil Salewski
Rechtsanwalt

Besucherkommentare

Entsprechendes Feld ist ausgegraut

13.09.2020, 17:05 Uhr

Kommentar von Jäger

Leider ist das entsprechende Feld ausgegraut und nicht anklickbar, wir haben dann stattdessen "Sonstiges" gewählt und konnten so die Texte hochladen.

Bünyamin

01.08.2020, 19:35 Uhr

Kommentar von BÜNYAMIN SABIRKAZAN

Hallo, ist dieses gesetzt nur für Deutschland oder ist es Für die ganze EU Länder? Gruß

Automatisierung möglich?

24.07.2020, 19:21 Uhr

Kommentar von Daniel F.

für ein paar Bestellungen am Tag evtl. machbar aber wie sieht es aus wenn es hunderte oder gar tausende am Tag sind?

Amazon Prime durch Verkäufer

23.07.2020, 14:11 Uhr

Kommentar von Jonas

Hallo, wie sieht es denn mit PBM (Prime durch Verkäufer) ? Verschickt Amazon da Widerrufsbelehrungen?

Verlinkung von AGB nicht ausreichend

22.07.2020, 09:19 Uhr

Kommentar von IT-Recht Kanzlei

Danke für Ihren Kommentar. Gemäß § 312 f Abs. 2 BGB müssen die Rechtstexte nachvertraglich auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden. Die Bereitstellung eines Links genügt hierfür...

AGB verlinken

21.07.2020, 18:02 Uhr

Kommentar von Anonym

Wäre es eine mögliche Lösung, im Rechnungs-PDF einen Link einzufügen, der das AGB PDF aus dem Internet lädt (also auf ein PDF verlinken, dass dann heruntergeladen wird)? Damit würde der Text dem...

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