Österreich
Verpackungen für Österreich lizenzieren
Online-Händler, die ein verpacktes Produkt an Endverbraucher in Österreich liefern, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die in Verkehr gebrachten Verpackungen einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem zu übergeben.
4 min 1Gastbeitrag: Verpackungslizenzierung in Österreich
In Österreich sind Inverkehrsetzer von Verpackungen aufgrund der österreichischen Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem (SVS) teilzunehmen.
3 minFür österreichische Händler: Rechtshilfe-Paket mit Intensivprüfung
Speziell für österreichische Online-Händler mit den Zielgebieten Deutschland und Österreich bieten wir in Kooperation mit der Außenwirtschaft Austria der Wirtschaftskammer Österreich ein lukratives Rechtshilfe-Paket an.
2 minÖsterreich: Händler müssen über wesentliche Produkteigenschaften informieren
Nach dem österreichischen FAGG müssen Onlinehändler Verbraucher vor dem Kauf über die wesentlichen Produkteigenschaften informieren. Doch was genau darunter fällt, ließ der OGH im Urteil vom 23.01.2018 (Az. 4 Ob 5/18s) offen – sehr zum Nachteil der Händler.
4 minÖsterreichisches Recht: Impressumspflichten und -muster für den Online-Handel
Wir zeigen, welche Pflichtangaben in österreichischen Anbieterkennzeichnungen allgemein und in besonderen Fällen erforderlich sind - und wie sie sich musterhaft umsetzen lassen.
17 min 3Informationspflichten des österreichischen Onlinehändlers über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
In Österreich besteht grundsätzlich keine Pflicht des Onlinehändlers, dem Verbraucher alternative Streitbeilegungsverfahren anzubieten. Für den Unternehmer verbindliche Streitbeilegungsverfahren bestehen nur in bestimmten Bereichen und treffen den österreichischen Onlinehändler in der Regel nicht. Informationspflichten zu solchen Verfahren bestehen aber dann, wenn sich der Onlinehändler verpflichtet hat, außergerichtliche Schlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten mit einem Verbraucher einzuschalten oder wenn sich der Onlinehändler und der Verbraucher in einem Streitfall keine Einigung erzielen konnten. Für den Verbraucher sind alternative Streitschlichtungsverfahren attraktiv, da sie kostenlos oder nur mit sehr geringen Kosten verbunden sind. Alternative Streitschlichtungsverfahren können daher für den Onlinehändler auch ein zusätzliches Angebot sein, um Kunden an sich zu binden.
5 minÖsterreichisches Recht: Werbung mit Garantien
Die Werbung mit Garantien im Rahmen von Online-Angeboten ist eine besonders attraktive Verkaufsförderungsmaßnahme für Online-Händler. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass mit einer Garantie-Werbung zahlreiche Informationspflichten im Online-Bereich einhergehen. In unserem heutigen Beitrag erfahren Sie, was bei der Werbung mit Garantien nach österreichischem Recht zu beachten ist.
3 minÖsterreichisches E-Commerce Recht: Kein Benutzungsentgelt für den Gebrauch der Widerrufsware
Es wird in Internetforen mit Verweis auf die österreichische Rechtsprechung nach wie vor die Meinung vertreten, dass ein Onlinehändler in Österreich im Widerrufsfall neben möglichem Wertersatz auch ein Benutzungsentgelt für den Gebrauch der Widerrufsware verlangen kann. Diese Rechtsmeinung ist überholt. AGB für den Vertrieb von Waren in Österreich, die im Widerrufsfall eine Klausel zum Benutzungsentgelt enthalten, müssen als rechtswidrig angesehen werden.
2 minBuchpreisbindung Österreich: Dringender Handlungsbedarf im Handel mit Büchern und eBooks
Auch unsere Nachbarn in Österreich kennen die Buchpreisbindung – bislang waren aber eBooks und der e-Trade im Allgemeinen von dieser Preisbindung ausgenommen. Das änderte sich, recht überraschend, zum 01.12.2014: Durch eine jüngst verabschiedete Gesetzesnovelle sind beide Ausnahmen aus dem österreichischen Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern herausgefallen. Händler mit Kunden in Österreich müssen nun dringend ihre Preise überprüfen.
2 minEU-Richtlinie 2012/19/EU: Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten beim Onlinehandel in Österreich (B2C) mit Elektro- und Elektronikgeräten
Die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEA-RL) wurde in Österreich durch eine Novelle zur Elektroaltgeräteverordnung umgesetzt, die am 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist. Wichtig für deutsche Onlinehändler, die Elektro- und Elektronikgeräte an Endverbraucher in Österreich vertreiben: Sie werden als Hersteller angesehen und müssen sich im österreichischen Register registrieren - eine Registrierung in Deutschland reicht nicht aus. Zudem haben sie nicht die Option sondern die Pflicht, einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich zu ernennen, der für die Erfüllung der Pflichten entsprechend der österreichischen Elektroaltgeräteverordnung verantwortlich ist. Der Bevollmächtigte muss durch die österreichischen Behörden anerkannt sein (Kennzeichnung). Der Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten ohne anerkannten Bevollmächtigten ist unzulässig.
4 minE-Commerce in Österreich: Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in Österreich
Sehr spät ist in Österreich mit dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) vom 26.5.2014 und der Novellierung des Konsumentenschutzgesetzes und des AGBG die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in nationales Recht umgesetzt worden. Im Einklang mit der Verbraucherrechterichtlinie sind diese gesetzlichen Bestimmungen am 13.6.2014 in Kraft getreten.
9 minOnlinehandel in Österreich: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie in österreichisches Gesetz
Mit der Umsetzung der Verbraucherrechtelinie 2011/83/EU in nationales Recht kann auch in Österreich (wie in Deutschland) die umgesetzte Verbraucherrechtelinie mit dem 13.6.2014 in Kraft treten. Die IT-Recht Kanzlei hat ihre Mandanten über die wesentlichen Neuerungen dieser Richtlinie insbesondere zum Widerrufsrecht für das deutsche Fernabsatzrecht bereits umfassend informiert. Der deutsche Onlinehändler, der Waren oder Dienstleistungen in Österreich vertreibt, muss sich daher ab 13.6.2014 auf die neue österreichische Rechtslage einstellen.
7 minDeutsche Onlinehändler müssen bei Vertrieb von Waren in Österreich mit einer strengen Beurteilung ihrer AGB rechnen
Sehr viele deutsche Onlinehändler bieten auch den Vertrieb von Waren in Österreich an. Doch Vorsicht ist bei B2C-Verträgen mit den verwendeten AGB geboten. Es darf in Erinnerung gerufen werden, dass bei Verträgen mit Verbrauchern in Österreich in der Regel österreichisches Recht und die Zuständigkeit österreichischer Gerichte gelten. In einem kürzlich entschiedenen Fall hat das Handelsgericht Wien auf der Grundlage einer Unterlassungsklage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation gegen das deutsche Handelshaus Zalando in erster Instanz mehrere AGB-Klauseln für gesetzeswidrig und damit gem. § 879 österreichisches BGB (ABGB) für unwirksam erklärt.
4 min 1Österreichische Vorschriften zum Datenschutzrecht
Die Pflicht, sich als deutscher Onlinehändler bei der österreichischen Datenschutzkommission zu registrieren, kann eine enorme abschreckende Wirkung haben. Es ist daher sicher eine gute Nachricht, dass die Mehrzahl der deutschen Onlinehändler, die ihre Produkte nach Österreich vertreiben, nicht von dieser Registrierungspflicht betroffen ist. Warum das so ist und in welchen Fällen die Registrierungspflicht greift, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.
2 minImpressumspflicht in Österreich
Die Pflichtangaben zum Impressum gehen nach österreichischem Recht weiter als nach deutschem Recht. Es mag deshalb erleichternd sein, dass die Mehrheit der deutschen Onlinehändler ihr vertrautes deutsches Impressum beim Onlinehandel in Österreich verwenden kann. Warum das so ist und in welchen Fällen die österreichischen Vorschriften zum Impressum greifen, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.
4 minÖsterreichisches Preisauszeichnungsrecht
Wichtige Grundlagen sind zwar durch EU-Richtlinien geregelt, im Einzelnen sind aber im österreichischen Recht eine Fülle von Sonderregelungen bei verschiedenen Warengruppen zu beachten. Ein Verstoß gegen das Preisauszeichnungsrecht kann auch Gegenstand einer Abmahnung durch einen Konkurrenten sein. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.
5 minWiderrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach österreichischem Recht
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nach österreichischem Recht unterschiedlich zum deutschen Recht geregelt. Dies gilt insbesondere für die Widerrufsfrist aber auch für die Frage der Übernahme der Kosten für die Rückversendung der Ware. Hierzu können Sie näheres im folgenden Beitrag erfahren.
5 minÖsterreichisches Recht: Zustandekommen von Fernabsatzverträgen
Die Regeln für den Abschluss von Fernabsatzverträgen sind nach deutschem und österreichischem Recht ähnlich. Ob die Darbietung von Waren im Onlineshop bereits als verbindliches Vertragsangebot zu werten ist, wird in der Regel nach österreichischem Recht wohl abzulehnen sein, es sei denn Produkte werden über die eBay-Internetplattform vertrieben. Die Frage, wann ein Vertragsangebot vorliegt, kann erhebliche Bedeutung haben, wenn ein Onlinehändler z.B. einen Artikel versehentlich mit einem viel zu niedrigen Preis bewirbt. Hier sind genau formulierte AGB wichtig, die die Position des Onlinehändlers schützen. Dies gilt auch für die Frage, wann genau der Händler die Bestellung eines Kunden annimmt. Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.
3 min 1E-Commerce Österreich: AGB-Vereinbarung zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts
Beim Onlinehandel mit Österreich hat der deutsche Onlinehändler sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welches Recht für ihn maßgebend ist und ob im Streitfall ein österreichisches oder deutsches Gericht entscheidet. Es wäre naiv oder geradezu fahrlässig zu glauben, dass beim Onlinehandel mit Österreich unbesehen die vertrauten deutschen Regeln zum Onlinehandel übernommen werden könnten. Die IT-Recht-Kanzlei empfiehlt, beim Onlinehandel mit österreichischen Verbrauchern (B2C), von der Anwendung österreichischen Rechts und der Zuständigkeit österreichischer Gerichte auszugehen.
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