Leserkommentar zum Artikel

Wellness und Gesundheit in der Werbung: Problemfeld Wirkversprechen und Wettbewerbsrecht

Zu den Dauerbrennern unter unseren Beiträgen zählen die Urteile, mit denen Werbung für die verschiedensten Produkte mit (angeblich) gesundheitsfördernder Wirkung verboten wurde. Die sind nicht nur recht amüsant zu lesen, sondern zeigen auch immer wieder die gleiche Problematik auf: Wer mit bestimmten Wirkversprechen Werbung betreibt, sollte die Besonderheiten des Heilmittel-Werberechts und verwandter Rechtsgebiete beachten.

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Wertvolle Hinweise

Beitrag von Markus Frey
17.02.2017, 08:08 Uhr

Vielen Dank für diesen klärenden Artikel und die wertvollen Hinweise. Eine Frage dazu habe ich noch. Wie steht es bei der Bewerbung von Medien wie Büchern, Hörbüchern, Videokursen etc? Wäre zum Beispiel ein Werbespruch in der Art "Nie mehr müde mit diesen Schlaftipps"" (oder Ernährungstipps, Entspannungstipps, was auch immer) erlaubt?

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