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Leserkommentar zum Artikel

BGH: Widerrufsbelehrung muss dem Verbraucher in Textform überlassen werden / Bestätigungsklausel kann unzulässig sein

Mit Urteil vom 15.05.2014 (Az.: III ZR 268/13) hat der BGH nun entschieden, dass die bloße Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung auf der Händler-Website dem Erfordernis der ordnungsgemäßen Belehrung nicht genügen kann. Gleichzeitig erklärte er Klauseln, die dem Verbraucher noch vor Abschluss des Bestellvorgangs die Bestätigung des Erhalts und der Kenntnisnahme einer Widerrufsbelehrung abverlangten, für unwirksam.

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Neue Rechtslage

Beitrag von Christijano
15.03.2016, 13:40 Uhr

Wie ist die neue Rechtslage, § 355 BGB sieht die Bereitstellung/Übersendung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher in Textform seit dem 13.06.2014 nicht mehr vor?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Zugang Widerrufsbelehrung von Kurt Krieger, 19.08.2020, 10:57 Uhr

    Ich bestreite den Abschluss eines am Telefon abgeschlossenen Vertrages und habe die Lieferung nicht angenommen. Der Lieferant erklärte mir, dass sich die Widerrufsbelehrung im Paket befunden habe. Hat die Widerrufsfrist begonnen, ohne dass ich die Belehrung sehen konnte?

  • Wiederrufsbelehrung + Widerrufsformular? von Mario Richter, 01.07.2019, 11:36 Uhr

    Muss auch das Widerrufsformular in Textform dem Verbraucher überlassen werden oder gilt das nur für die Belehrung?

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