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Leserkommentar zum Artikel

„Keine Abmahnung ohne Kontakt“: Märchenstunde im Internet

Aus der Stilblüten-Ecke des Internets sind sie nicht mehr wegzudenken: die Disclaimer. Mit schlichten, aber einprägsamen Formeln wie „Keine Abmahnung ohne Kontakt“ sollen sie Website-Betreiber vor kostspieligen Abmahnungen schützen. Leider hat gerade dieser relativ weit verbreitete Disclaimer neuerdings einen markanten Nachteil: seine Verwender werden doch abgemahnt – und zwar gerade weil sie ihn verwenden.

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Disclaimer

Beitrag von Unbekannt
14.05.2009, 09:19 Uhr

Da hat mein Vorredner bestimmt nicht ganz unrecht, ich denke aber, dass selbst der Hinweis darauf, dass das BGB Geltung hat, abgemahnt werden könnte... ;-)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 6 Kommentare vollständig anzeigen

  • Fahrrad Diebstahl von Anonymous, 09.06.2018, 15:29 Uhr

    Gerne greife ich Ihr Beispiel aus der obigen Erläuterung auf, um es durch ein eigenes Beispiel zu konterkarieren: Aus diesem Blickwinkel wird auch die Sinnlosigkeit des Disclaimers deutlich. Überspitzt formuliert: ähnlich wäre es, ein Fahrrad zu stehlen und am Tatort die folgende Nachricht... » Weiterlesen

  • Heuchelei von Robert Puller, 09.06.2018, 15:18 Uhr

    Die Juristenbrut lebt davon, wie könnte also zu erwarten sein, dass rechtsverbindliche Klarheit geschaffen wird? Nicht einmal Gerichtsurteile bieten eine Orientierung. Auch hier wird nach persönlichen Gusto mal so, mal so entschieden. Der Jurist wird dies natürlich bestreiten. Absurd wird es dann,... » Weiterlesen

  • Trotzdem wünschenswert von Joachim von Kienitz, 28.10.2014, 11:19 Uhr

    Auch wenn die Kanzlei die Rechtslage klar und deutlich beschreiben hat, so ist die Abmahnung trotzdem ein gutes Geschäft für alle Rechtsanwälte. Einmal für den RA der abmahnt und andererseits für den RA der die Abmahnung abwehren soll. Eine gesetzlich vorgeschriebene Kontaktaufnahme würde den... » Weiterlesen

  • Redlichkeit ??? von entsetzter Mensch, 10.06.2014, 11:28 Uhr

    ... soweit so Schlecht! Irgendwo gab es mal (zu einer möglicherweise längst vergangenen Zeit) so etwas wie Schadensminderungspflicht. Möglicherweise führt dieser Umstand dazu, daß die geübte Praxis von teilen der Bevölkerung volkssprachlich als Abmahnwahn gewertet wird?

  • nutzlose Disclaimer gleich nutzlose Baustellenschilder von Peter Diefenbach, 23.10.2012, 13:46 Uhr

    Das würde bedeuten, dass der Baustelleninhaber oder der Baustellenbetreiber oder der Baustellenbesitzer oder, oder, ... trotz Hinweis "Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für Ihre Kinder" selbst in Haft genommen wird, wenn Kinder auf einer gut abgesicherten Baustelle zu Schaden... » Weiterlesen

  • AGB und Internet von Unbekannt, 14.05.2009, 08:00 Uhr

    Mir scheint, egal, wie man sich auch anstrengt gesetzeskonforme AGB zu erstellen, es gibt immer und überall einen, der etwas daran zu mäkeln hat und irgendein Gericht, das letztlich dem Kläger Recht gibt. Wäre es unterm Strich nicht sinnvoller, die AGB völlig weg zu lassen oder als AGB zu... » Weiterlesen

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