Leserkommentar zum Artikel

Vorsicht beim Verkauf von Kunst über das Internet!

Produktfotos sind rechtlich unproblematisch, wenn man sie selbst gemacht oder zumindest vom Fotografen eine Erlaubnis zur Verwendung hat? Von wegen! Gerade wenn eine urheberrechtlich geschützte Ware angeboten wird, sollten Verkäufer und Handelsplattform genau darauf achten, dass das Foto nur bis zum Abschluss des Kaufvertrages online ist. Das hat nun das OLG Köln festgestellt.

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anmerkung zu MCS

Beitrag von batschkus
19.02.2009, 13:17 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach kurzer Lektüre des Falles ziehe ich eine Parallel zu einem "Auktionskatalog". Für mich stellte sich spontan die Frage: Wie stellt sich die Situation dar, wenn ein Auktionshaus einen Katalog anbietet, dessen Auktionen über einen längeren Zeitraum gehen? Mit "über einen längeren Zeitraum" können durchaus auch Stunden gemeint sein. Denn: endet eine beliebige Auktion aus dem Katalog, somit ist die Grundlage geschaffen, dass die Abbildung eines (noch mit einem Urheberrecht ausgestatteten!) Werkes aus dem Katalog zu entfernen sei. Nun steht dem aber entgegen das berechtigte Interesse des Auktionshauses, nicht stündlich seine Katalog-Auflage ausdrucken und verteilen können.

Der weitere Verlauf wird zeigen, ob ein Künstler in dieser Art und Weise ein Auktionshaus verklagen wird.

MfG

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ohne Titel von M.Wolf, 17.12.2009, 07:56 Uhr

    Ich halte die Beurteilung des Gerichtes für schlicht laienhaft, da sich einmal im Internet befundene Abbildungen, Schriftsätze etc. kaum mehr entfernen lassen. So existieren z.B. bei Google Archive, aus welchen sämtliche, sich jemals im Netz befundene Seiten noch heute abrufen lassen. Solle... » Weiterlesen

  • Anmerkung zu 'batschkus' -- Urheberrecht bei Kunstfotos im Internet! von MCS, 19.02.2009, 23:53 Uhr

    Bei Printkatalogen aus dem Kunstauktionsgewerbe stellt sich die Frage eher weniger, denn die Publikation im Rahmen einer Verkaufspräsentation ist durchaus erlaubt, unabhängig von der Art des Mediums. Die im Katalog "verbleibenden" Fotos stellen dann insofern keine neuerliche Nutzung oder... » Weiterlesen

  • OLG Urteil öffnet Tor zum Missbrauch durch Rechteinhaber von MCS, 13.02.2009, 21:27 Uhr

    Ich halte diese Entscheidung des OLG Köln für eine sehr gefährliche und allgemein bildungsschädliche Richtungsweisung. Sie gibt einem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger aus dem Bereich der bildenden Kunst ein Werkzeug in die Hand nahezu willkürlich gegen Internetpublikationen... » Weiterlesen

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