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Vorsicht beim Verkauf von Kunst über das Internet!
vom 11.02.2009, 17:59 Uhr
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Ich halte die Beurteilung des Gerichtes für schlicht laienhaft, da sich einmal im Internet befundene Abbildungen, Schriftsätze etc. kaum mehr entfernen lassen. So existieren z.B. bei Google...
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Bei Printkatalogen aus dem Kunstauktionsgewerbe stellt sich die Frage eher weniger, denn die Publikation im Rahmen einer Verkaufspräsentation ist durchaus erlaubt, unabhängig von der Art des...
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Sehr geehrte Damen und Herren,
nach kurzer Lektüre des Falles ziehe ich eine Parallel zu einem "Auktionskatalog". Für mich stellte sich spontan die Frage:
Wie stellt sich die Situation dar, wenn...
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Ich halte diese Entscheidung des OLG Köln für eine sehr gefährliche und allgemein bildungsschädliche Richtungsweisung.
Sie gibt einem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger aus dem Bereich der...
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