Leserkommentar zum Artikel
Der IT-Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB, als “Freund“ des Auftragnehmers
Der Dienstvertrag ist gerade bei IT-Anbietern, die sehr komplexe und womöglich auch störungsanfällige IT-Leistungen anbieten, ein sehr beliebter Vertrag. Der Grund ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 611 BGB. Danach wird derjenige, welcher Dienste zusagt, lediglich zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Eingliederung in den Betrieb?!
Beitrag von Stephan Mittermeier
04.07.2010, 09:39 Uhr
Im Artikel steht unter Punkt 3.2.: "Wird der "geleaste" Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert?" - Was bedeutet das im Detail? - Welche Punkte sprechen für eine Eingliederung?
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben