IT-Verträge

Webdesign-Leistungen: Viele Rechtsrisiken und Haftungsfragen

Webdesigner tragen rechtliche Risiken – sowohl bei der Erbringung ihrer Leistungen als auch möglicherweise für den Betrieb der von ihnen gestalteten Websites. In diesem Beitrag zeigen wir die wichtigsten Haftungsrisiken auf und geben praktische Tipps, wie Webdesigner ihre Haftung begrenzen können.

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Wie originell! – Kein Weiterverkauf von „Sicherungskopien“

Die Veräußerung einer „Sicherungskopie“ eines Computerprogramms ist nicht gestattet, selbst wenn das Original beschädigt, zerstört oder gestohlen wurde. Dies entschied der EuGH am 12. Oktober 2016 (Rs. C-166/15). Hingegen sei der Weiterverkauf der Originalsoftware mit der entsprechenden Original-CD rechtlich nicht zu beanstanden. Etwaige vertraglich Verbotsklauseln seien unwirksam.

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Der Inhalt eines Webdesign-Vertrags

Ein Startup braucht eine Webpräsenz, die Einstellung eines hauseigenen Webdesigners/Programmierers ist (noch) zu teuer. Daher geht der Blick in Richtung eines professionellen externen Webdesigners. Meist erstreckt sich die Gestaltung und technische Umsetzung einer Website über einen längeren Zeitraum, in dem viel passieren kann. Am besten fährt also, wer bereits im Vorfeld vertraglich vereinbart, was eigentlich genau geschehen soll und wie mit Hindernissen umzugehen ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Punkte vor, die in keinem Webdesign-Vertrag fehlen sollten.

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IT-Projektvertrag: Der Generalunternehmer und sein Auftraggeber

Bei komplexen IT-Projektverträgen beauftragt der Auftraggeber häufig einen Generalunternehmer, der sich zur Erfüllung seiner Pflichten, zumindest teilweise, eines oder mehrerer Dritten bedient. Der Generalunternehmer hat sich zweifach entsprechend vertraglich abzusichern: Einerseits dem von ihm beauftragten Dritten gegenüber, andererseits gegenüber seinem Auftraggeber – zumal er das Risiko des Projekterfolges trägt…

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IT-Projektvertrag: Der Generalunternehmer und sein Subunternehmer

Bei komplexen IT-Projektverträgen sind Mehrpersonenverhältnisse typisch: Ein so genannter Generalunternehmer erbringt, etwa aufgrund fehlender eigener Sachkunde, nur einen Teil der Leistungen, für die restlichen Leistungen beauftragt er seinerseits einen Subunternehmer - oder er koordiniert die gesamten Leistungen, die er von einem Subunternehmer erbringen lässt. Bei einer solchen Einschaltung von Dritten zur Erbringung seiner Pflichten gegenüber dem Auftraggeber hat der Generalunternehmer vertragliche Besonderheiten zu beachten…

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Der Kauf von Standard-Software – Tipps für die Vertragsgestaltung

Wird eine Standardsoftware auf Dauer, also ohne zeitliche Beschränkung, gegen Entgelt überlassen, handelt es sich rechtlich um einen Kaufvertrag. Bei der Gestaltung des Kaufvertrages sollte auf die Besonderheiten im Software-Bereich geachtet werden. Nachfolgend Tipps zu wichtigen Punkten für Vertragsgestaltung...

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Software-Hersteller, Reseller und Endkunde: Wer schließt mit wem welchen Vertrag - und was ist ein „EULA“?

Üblicherweise verkauft der Hersteller dem Reseller das Produkt und dieser verkauft es in eigenem Namen und auf eigene Rechnung an seinen Kunden weiter. Bei Software aber wird dieses klassische Modell oft umgestaltet bzw. erweitert, z.B. durch ein End User License Agreement („EULA“), das der Endkunde - zusätzlich zu seinem Vertrag mit dem Reseller - mit dem Hersteller schließen muss …

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Zahlungsverzug bei Webhosting-Verträgen: Sperre der Internetpräsenz und sofortige Kündigung?

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann es schnell gehen: So mancher Webhosting-Anbieter droht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Maßnahmen wie sofortiger Kündigung oder Sperre der Internet-Präsenz des Kunden. Doch das AGB-Recht schützt vor allzu drastischen, nicht verhältnismäßigen Sanktionen. So stellte das OLG Koblenz (Urteil vom 30.09.2010, Az. 2 U 1388/09) die Unwirksamkeit solcher von einem Webhosting-Anbieter verwendeten AGB-Klauseln fest ...

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Nach welchen Kriterien sind IT-Versicherungsbedingungen zu beurteilen?

Die IT-Recht Kanzlei berät immer wieder IT Systemhäuser und IT-Berater, die ihre nicht unbeachtliche Haftung beschränken wollen, gleichzeitig aber keine Versicherung haben, auf die sie die Haftung begrenzen können. Auftraggeber sind aber gerne bei kleineren Unternehmen mit jedoch hoher Verantwortung im Projekt bereit, die Haftung zu begrenzen, wenn sie wissen, dass der Auftragnehmer eine kulante und das Projektrisiko abdeckende Versicherung abgeschlossen hat.

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Super Gau im IT- Projekt – kann eine Versicherung das Unternehmen retten?

Die Tatsache, dass ein Unternehmen über Versicherungsschutz verfügt soll, neben einem positiven Gefühl für den Unternehmer, das Unternehmen vor Existenz bedrohenden Schadensersatzforderungen schützen. Allerdings halten die Versicherungsbedingungen oft nicht, was zuvor vollmundig als Sicherheit versprochen wurde. Gerade für IT-Unternehmen gibt es auf dem Markt zwar diverse Anbieter, allerdings bieten maximal eine Handvoll Versicherer umfassenden Schutz. Die Auseinandersetzung mit Details des Versicherungskonzepts ist daher von existenzieller Bedeutung. In den folgenden Beirägen sollen konzeptionelle und qualitative Details eines umfassenden und preiswerten Versicherungsschutzes näher beleuchtet werden.

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Auf ins Internet mit der eigenen Website – Webhosting macht’s möglich

Steht der eigene Online-Auftritt, muss die Website nur noch über das Internet verfügbar gemacht werden, damit sie weltweit abrufbar ist. Dafür braucht man einen Webhoster. Welche Leistungen er erbringt und was beim Vertrag beachtet werden sollte, zeigt dieser Artikel – damit es klappt mit dem Going-Live…

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Auf dem Weg zum Online-Auftritt: Dank Webdesign-Vertrag Step by Step zur professionellen Website

Die eigene Website, aber bitte professionell – das klappt oft nur, wenn Agentur und Auftraggeber zunächst einen klaren Fahrplan hin zur fertigen Website vereinbaren. Auf eine solide vertragliche Grundlage sollte nicht verzichtet werden. Andernfalls kann das Projekt „Website“ leicht aus dem Ruder laufen …

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Serie - Der Systemvertrag (Teil 5): Hinweise zu den wichtigsten Vertragsklauseln

Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können.

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Der Kauf von Software aus rechtlicher Sicht

Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird.

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Der Kauf von Standardsoftware aus juristischer Sicht

Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen.Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird.

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