Exit-Optionen für B2B-Marketing- und Dienstleistungsverträge
B2B-Beratungsverträge sind schnell abgeschlossen - ein "JA" mit dem Vertriebler kann hierfür bereits genügen. Stellt sich der Vertrag später als nutzlos heraus, steht die Frage im Raum: Wie wird man den Vertrag schnell wieder los?
7 minWebdesign-Leistungen: Viele Rechtsrisiken und Haftungsfragen
Webdesigner tragen rechtliche Risiken – sowohl bei der Erbringung ihrer Leistungen als auch möglicherweise für den Betrieb der von ihnen gestalteten Websites. In diesem Beitrag zeigen wir die wichtigsten Haftungsrisiken auf und geben praktische Tipps, wie Webdesigner ihre Haftung begrenzen können.
12 minSchutz von Geschäftsgeheimnissen: Neue Voraussetzungen
Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird künftig in einem eigenenGesetz geregelt. Das Gesetzgebungsverfahren ist insoweit zwar noch nicht abgeschlossen. Aber Unternehmen sollten sich schon vor Inkrafttreten auf die Neuerungen einstellen.
4 minDer Inhalt eines Webdesign-Vertrags
Ein Startup braucht eine Webpräsenz, die Einstellung eines hauseigenen Webdesigners/Programmierers ist (noch) zu teuer. Daher geht der Blick in Richtung eines professionellen externen Webdesigners. Meist erstreckt sich die Gestaltung und technische Umsetzung einer Website über einen längeren Zeitraum, in dem viel passieren kann. Am besten fährt also, wer bereits im Vorfeld vertraglich vereinbart, was eigentlich genau geschehen soll und wie mit Hindernissen umzugehen ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Punkte vor, die in keinem Webdesign-Vertrag fehlen sollten.
10 min 1IT-Projektvertrag: Der Generalunternehmer und sein Auftraggeber
Bei komplexen IT-Projektverträgen beauftragt der Auftraggeber häufig einen Generalunternehmer, der sich zur Erfüllung seiner Pflichten, zumindest teilweise, eines oder mehrerer Dritten bedient. Der Generalunternehmer hat sich zweifach entsprechend vertraglich abzusichern: Einerseits dem von ihm beauftragten Dritten gegenüber, andererseits gegenüber seinem Auftraggeber – zumal er das Risiko des Projekterfolges trägt…
3 minIT-Projektvertrag: Der Generalunternehmer und sein Subunternehmer
Bei komplexen IT-Projektverträgen sind Mehrpersonenverhältnisse typisch: Ein so genannter Generalunternehmer erbringt, etwa aufgrund fehlender eigener Sachkunde, nur einen Teil der Leistungen, für die restlichen Leistungen beauftragt er seinerseits einen Subunternehmer - oder er koordiniert die gesamten Leistungen, die er von einem Subunternehmer erbringen lässt. Bei einer solchen Einschaltung von Dritten zur Erbringung seiner Pflichten gegenüber dem Auftraggeber hat der Generalunternehmer vertragliche Besonderheiten zu beachten…
3 minBGH zum Nachweis einer Urheberrechtsverletzung bei Software: Anspruch auf Quellcode-Herausgabe, auch wenn nicht das gesamte Computerprogramm übernommen wurde
Wird vermutet, dass der Konkurrent den Quellcode kopiert hat und die Software nun unter dem eigenen Label im Objektcode vertreibt, muss der Rechtsinhaber in der Regel an den Quellcode des Konkurrenten gelangen, um den Rechtsverstoß nachzuweisen. Hier kann er sich eines gesetzlichen Besichtigungsanspruches bedienen und Herausgabe des Quellcodes an einen Sachverständigen verlangen...
5 minZahlungsverzug bei Webhosting-Verträgen: Sperre der Internetpräsenz und sofortige Kündigung?
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann es schnell gehen: So mancher Webhosting-Anbieter droht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Maßnahmen wie sofortiger Kündigung oder Sperre der Internet-Präsenz des Kunden. Doch das AGB-Recht schützt vor allzu drastischen, nicht verhältnismäßigen Sanktionen. So stellte das OLG Koblenz (Urteil vom 30.09.2010, Az. 2 U 1388/09) die Unwirksamkeit solcher von einem Webhosting-Anbieter verwendeten AGB-Klauseln fest ...
3 min 8Nach welchen Kriterien sind IT-Versicherungsbedingungen zu beurteilen?
Die IT-Recht Kanzlei berät immer wieder IT Systemhäuser und IT-Berater, die ihre nicht unbeachtliche Haftung beschränken wollen, gleichzeitig aber keine Versicherung haben, auf die sie die Haftung begrenzen können. Auftraggeber sind aber gerne bei kleineren Unternehmen mit jedoch hoher Verantwortung im Projekt bereit, die Haftung zu begrenzen, wenn sie wissen, dass der Auftragnehmer eine kulante und das Projektrisiko abdeckende Versicherung abgeschlossen hat.
8 minSupport, Service, Pflege, Wartung von Software – Praxistipps für die Vertragsgestaltung
Mit der Anschaffung von Software ist es meist nicht getan. Denn ist die neue Software erst einmal in Betrieb genommen, sind oft weitere laufende Leistungen erforderlich. Doch was bekommt der Kunde für sein Geld, wenn von Support, Service, Pflege oder Wartung die Rede ist? Und: Worauf ist bei der Vertragsgestaltung zu achten? ...
5 min 2Maximale Rechtssicherheit – Minimale Lizenzkosten / Zwölf praktische Hinweise für ein funktionierendes Software-Lizenzmanagement
Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen und daraus resultierenden zivilrechtlichen, strafrechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen für das Unternehmen und seine vertretungsberechtigten Organe, gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter ist ein funktionierendes Lizenzmanagement, die Etablierung von Strukturen und Prozessen, die den tatsächlichen und effizienten Umgang mit Software im Unternehmen steuern und absichern, dringend erforderlich.
2 minKündigung eines Wartungsvertrages bei Abschaltung des Systems?
Die praktisch immer wieder relevante Frage der außerordentlichen Kündigung eines Wartungs- bzw. Pflegevertrages bei Abschaltung des betroffenen Systems ist bislang in der Rechtsprechung nicht entschieden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur vorzeitigen Kündigung eines DSL Vertrages (II ZR 57/10) vom 11. November 2010 könnte jedoch wertvolle Hinweise bieten.
4 minHäufig verhandelte Klauseln in Standard-Softwareverträgen – eine Auswahl. Auf was sollten Anwender achten?!
Die international aufgestellten Softwarehersteller folgen mit ihren Geschäfts- und Lizenzmodellen der Globalisierung der Märkte. Dies hat komplexe, unternehmensinterne Prozesse sowie die weltweite Standardisierung der Vertragsstrukturen und Vertragsinhalte für die Lizenzierung und Überlassung von Standardsoftwareprodukten zur Folge. Um sich ihre Flexibilität zu erhalten, werden beispielsweise die Kunden und Anwender der Software in einschlägigen Bestimmungen der Softwareverträge durch das Aufrufen von dort genannten Links, sog. URLs, durch „Self-Service“ aufgefordert, sich über die in den Verträgen referenzierten Dokumente, wie Programmdokumentationen und Richtlinien über die Erbringung von Supportleistungen, die Bestandteil der Softwarelizenzverträge sind, selbst kundig zu machen. Die Softwarehersteller berufen sich dabei auf ihre weltweit anwendbaren, einheitlichen (internen) Unternehmensrichtlinien, sog. Corporate Policies.
9 minLizenzüberprüfung und deren Ablauf und Vorbereitung durch den Lizenznehmer (Teil 3 der neuen Serie zum IT-Lizenzmanagement)
Der 3. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema Lizenzüberprüfung beschäftigt sich mit dem Ablauf der Lizenzüberprüfung durch den Softwarehersteller und gibt Empfehlungen für deren Vorbereitung durch den Lizenznehmer.
5 minLizenzüberprüfung und deren zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen (Teil 2 der Serie zum IT-Lizenzmanagement)
Der 2. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema Lizenzüberprüfung beschäftigt sich mit den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen für Unternehmen, die Unternehmensleitung und Mitarbeiter bei nicht rechtmäßig genutzter Software sowie den Vorteilen eines funktionierenden Lizenzmanagements.
2 min 1Lizenzüberprüfung, deren Zweck sowie deren vertragliche und gesetzlichen Grundlagen - (Teil 1 der Serie zum IT-Lizenzmanagement)
Der 1. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema Lizenzüberprüfung beschäftigt sich mit dem Zweck einer Lizenzüberprüfung sowie den vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen des Software-Audits. Darüber hinaus befasst sich dieser Teil mit der rechtlichen Wirksamkeit vertraglicher Standard-Auditklauseln und dem Regelungsinhalt von Klauseln zur Lizenzüberprüfung.
6 minSerie von Rechtsanwalt Matthias Petzold zu dem Thema Lizenzüberprüfung (Software-Audit) - Achtung, die Auditoren kommen!
Waren Sie als Unternehmen und Nutzer von Softwarelizenzen schon einmal einer Lizenzüberprüfung (Software-Audit) durch einen Softwarehersteller ausgesetzt oder steht bei Ihnen ein solcher Software-Audit bevor? Kennen Sie Ihre Rechte und sind Sie auf den Ablauf eines Software-Audits vorbereitet, wenn eine Lizenzüberprüfung durch Softwarehersteller bei Ihnen angekündigt wird?
2 minTendenz: in der Entscheidung zur Weitergabe von „gebrauchter“ Software?
Der EuGH befasst sich derzeit mit der Klärung der Frage, ob der Handel mit „gebrauchter“ Software zulässig ist. Wie der EuGH in dieser Sache entscheiden wird, ist noch ungewiss. Allerdings könnte man aus dem Schlussantrag der Generalanwältin Juliane Kokett in einem anderen Verfahren zu Exklusivrechten an Fußballübertragungen eine Tendenz herauslesen, wie der EuGH die Rechtslage bei der Weitergabe von „gebrauchter“ Software sieht.
6 minDer Zankapfel: Nutzungsrechte an Individualsoftware - Tipps zur Vereinbarung von Nutzungsrechten mit einem Freelancer
Software ist grundsätzlich gemäß der §§ 69 a ff Urhebergesetz (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Obwohl diese Tatsache eigentlich allgemein bekannt ist, wird die IT-Recht-Kanzlei immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass ein Softwareentwickler mit der Aufgabe betreut wurde, eine Software zu erstellen, ohne dass Regelungen über Art und Umfang der Nutzungsrechte an dieser Software getroffen werden, die dem Auftraggeber eingeräumt werden sollen.
7 min 3Super Gau im IT- Projekt – kann eine Versicherung das Unternehmen retten?
Die Tatsache, dass ein Unternehmen über Versicherungsschutz verfügt soll, neben einem positiven Gefühl für den Unternehmer, das Unternehmen vor Existenz bedrohenden Schadensersatzforderungen schützen. Allerdings halten die Versicherungsbedingungen oft nicht, was zuvor vollmundig als Sicherheit versprochen wurde. Gerade für IT-Unternehmen gibt es auf dem Markt zwar diverse Anbieter, allerdings bieten maximal eine Handvoll Versicherer umfassenden Schutz. Die Auseinandersetzung mit Details des Versicherungskonzepts ist daher von existenzieller Bedeutung. In den folgenden Beirägen sollen konzeptionelle und qualitative Details eines umfassenden und preiswerten Versicherungsschutzes näher beleuchtet werden.
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