Leserkommentar zum Artikel

Warenverfügbarkeits-Nachrichten per Mail: Was ist rechtlich zu beachten?

Wenn ein Produkt ausverkauft ist, möchten Händler interessierte Kunden per E-Mail über die Wiederverfügbarkeit informieren. Welche Anforderungen gelten und wie sind sie umzusetzen?

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E-Commerce Managerin

Beitrag von Susanne Bösing
16.05.2023, 17:50 Uhr

Ist ein Doppel Opt In auch notwendig, wenn der Kunde bereits ein Konto hat und die Verfügbarkeitsbenachrichtigung nur angefordert werden kann, wenn er sich einloggt?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Erfordernis ausdrücklicher Einwilligungen von IT-Recht Kanzlei, 26.02.2024, 09:57 Uhr

    Guten Tag, danke für Ihre Kommentare. Warenverfügbarkeitsbenachrichtigungen gelten als Mail-Werbung, die nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig sind. Ausdrücklich ist eine Einwilligung nur, wenn der Empfänger aktiv erklärt, mit dem Erhalt der Werbung... » Weiterlesen

  • Auch mit Kundenkonto nötig? von K. Zinser, 26.02.2024, 08:10 Uhr

    Das würde ich auch gerne wissen, bzw. v.a. die Begründung, dass anscheinend nicht. Mir wurde von einem Ihrer Anwälte mitgeteilt: "Selbst im Fall einer Warenverfügbarkeitsbenachrichtigung für ausschließlich Kundenkontoinhaber muss eine separate Einwilligung für die Verfügbarkeitsnachrichten... » Weiterlesen

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