Warenverfügbarkeits-Nachrichten per Mail: Was ist rechtlich zu beachten?
Wenn ein Produkt ausverkauft ist, möchten Händler interessierte Kunden per E-Mail über die Wiederverfügbarkeit informieren. Welche Anforderungen gelten und wie sind sie umzusetzen?
E-Commerce Managerin
Beitrag von Susanne Bösing
16.05.2023, 17:50 Uhr
Ist ein Doppel Opt In auch notwendig, wenn der Kunde bereits ein Konto hat und die Verfügbarkeitsbenachrichtigung nur angefordert werden kann, wenn er sich einloggt?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
-
Erfordernis ausdrücklicher Einwilligungen von IT-Recht Kanzlei, 26.02.2024, 09:57 Uhr
Guten Tag, danke für Ihre Kommentare. Warenverfügbarkeitsbenachrichtigungen gelten als Mail-Werbung, die nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig sind. Ausdrücklich ist eine Einwilligung nur, wenn der Empfänger aktiv erklärt, mit dem Erhalt der Werbung... » Weiterlesen
-
Auch mit Kundenkonto nötig? von K. Zinser, 26.02.2024, 08:10 Uhr
Das würde ich auch gerne wissen, bzw. v.a. die Begründung, dass anscheinend nicht. Mir wurde von einem Ihrer Anwälte mitgeteilt: "Selbst im Fall einer Warenverfügbarkeitsbenachrichtigung für ausschließlich Kundenkontoinhaber muss eine separate Einwilligung für die Verfügbarkeitsnachrichten... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben