Werbung mit Newsletter und Fax

Da sich Händler immer häufiger gegen die Zusendung von unverlangter E-Mail-Werbung (etwa in Form von Newslettern) zur Wehr setzen und die Zahl der Abmahnungen von Online-Händlern kontinuierlich steigt, soll dieser Leitfaden wichtige rechtliche Voraussetzungen an eine zulässige E-Mail-Werbung sowie mögliche Gefahrenfelder (z.B. Produktempfehlungen mittels tell-a-friend-Funktion) aufzeigen. Dass mit diesem Thema nicht sorglos umgegangen werden sollte, machen die möglichen Rechtsfolgen eines Verstoßes und die zu erwartenden Streitwerte mehr als deutlich.

WhatsApp: Newsletter-Versand datenschutzkonform gestalten

WhatsApp: Newsletter-Versand datenschutzkonform gestalten

Für einen rechtskonformen WhatsApp-Newsletter sind neben wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Wie gelingt der rechtssichere Versand von Werbenachrichten über WhatsApp?

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OLG Rostock: Kein Anscheinsbeweis bei der Beweisfrage zum Zugang von E-Mails

OLG Rostock: Kein Anscheinsbeweis bei der Beweisfrage zum Zugang von E-Mails

Die Frage des Zugangs spielt in Rechtsstreitigkeiten eine zentrale Rolle, insbesondere bei Fristen und Willenserklärungen. Während bei Briefen oft ein Anscheinsbeweis greift, ist die Situation bei E-Mails komplexer. Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass dieser Anscheinsbeweis bei E-Mails nicht gilt, sodass der Absender den tatsächlichen Zugang der Nachricht detailliert nachweisen muss. Diese Entscheidung beeinflusst die Beweisführung in der digitalen Kommunikation erheblich.

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LG Lüneburg: 500,- EUR Schadensersatz für unerwünschte Werbe-E-Mails nach Einwilligungswiderruf

LG Lüneburg: 500,- EUR Schadensersatz für unerwünschte Werbe-E-Mails nach Einwilligungswiderruf

Werbe-E-Mails sind Fluch und Segen - kostengünstiges Massenkommunikationsmittel einerseits, haftungsträchtig andererseits. Das Landgericht Lüneburg entschied, dass die unerwünschte Zusendung von Newslettern trotz Widerrufs der Einwilligung einen Schadensersatz von 500,- Euro rechtfertigt. Erfahren Sie mehr in unserem Beitrag.

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LG Paderborn: Versteckter Hinweis in Datenschutzerklärung unzureichend für E-Mail-Werbung nach § 7 Abs. 3 UWG

LG Paderborn: Versteckter Hinweis in Datenschutzerklärung unzureichend für E-Mail-Werbung nach § 7 Abs. 3 UWG

E-Mail-Marketing gehört zum Repertoire effektiver und kostengünstiger Werbemaßnahmen. Doch unter welchen Voraussetzungen liegt eine Werbeerlaubnis für E-Mails vor? Das Landgericht Paderborn hat entschieden, ob ein versteckter Hinweis in der Datenschutzerklärung für den rechtmäßigen Versand einer Werbe-E-Mail ausreicht.

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Unzulässiges B2B-Marketing: Abmahnung und Schadensersatz bereits bei einer Werbemail

Unzulässiges B2B-Marketing: Abmahnung und Schadensersatz bereits bei einer Werbemail

Was viele nicht wissen: Unzulässiges E-Mail-Marketing birgt erhebliche Abmahnrisiken nicht nur im B2C- sondern auch im B2B-Bereich. Doch nicht nur Abmahnungen und damit verbundene Kosten, sondern auch Schadensersatzansprüche drohen bereits bei bloß einer einzigen unzulässigen Werbemail. Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick über die Risiken beim B2B-Marketing und über einschlägige Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema.

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Warenverfügbarkeits-Nachrichten per Mail: Was ist rechtlich zu beachten? Praxismuster!

Warenverfügbarkeits-Nachrichten per Mail: Was ist rechtlich zu beachten? Praxismuster!

Wenn ein Produkt ausverkauft ist, möchten Händler interessierte Kunden per E-Mail über die Wiederverfügbarkeit informieren - so genannte “Back-in-Stock”-Benachrichtigungen. Im Internet finden sich dafür häufig Eingabefelder auf den Shopseiten der ausverkauften Produkte. Beim Versand solcher E-Mails sind jedoch rechtliche Anforderungen zu beachten. Welche Anforderungen gelten und wie sie umzusetzen sind, erläutern wir in diesem Beitrag.

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BGH klärt Frage zum Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

BGH klärt Frage zum Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

Ein Großteil der geschäftlichen Kommunikation findet heutzutage über E-Mail-Verkehr statt. Rechtlich gesehen spielt dabei vor allem der Zugang einer E-Mail an den Empfänger eine wichtige Rolle. Ist die Frist gewahrt? Kam der Vertrag zustande? Wurde die Erklärung rechtzeitig widerrufen? Die Frage nach dem Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 06.10.2022 (Az. VII ZR 895/21) nun abschließend geklärt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des BGH und der grundsätzlichen Bedeutung des Zugangs einer Willenserklärung in unserem Beitrag.

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LG Berlin: Der Absender einer Double-Opt-In-Bestätigungsmail darf nicht verheimlicht werden

LG Berlin: Der Absender einer Double-Opt-In-Bestätigungsmail darf nicht verheimlicht werden

Das Landgericht Berlin hat sich mit der Frage befasst, wann eine Bestätigungs-E-Mail im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens als unzumutbare Belästigung (Spam) anzusehen ist. Dabei bejahte das LG Berlin im Gegensatz zur Vorinstanz einen Unterlassungsanspruch gegen einen Online-Händler, weil dieser bei der Versendung der E-Mail seine Identität verheimlichte. Auf die ansonsten häufig umstrittene Frage, ob die Bestätigungs-E-Mail als Werbung zu qualifizierende Elemente enthält und in welchem Umfang dies zulässig ist, kam es dabei nicht (mehr) an.

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Bewertungsanfragen per Mail: Anforderungen an die Zulässigkeit + Handlungsanleitung für Mandanten

Bewertungsanfragen per Mail: Anforderungen an die Zulässigkeit + Handlungsanleitung für Mandanten

Kundenbewertungen sind im E-Commerce ein bewährtes Mittel der Absatzförderung. Je häufiger ein Shop und seine Produkte positiv bewertet wurden, umso größer ist die Lockwirkung für potenzielle Kaufinteressenten. Händler sind daher meist bemüht, so viele Kundenbewertungen wie möglich zu generieren, und greifen hierfür gerne auf Mail-Bewertungsanfragen zurück. Welche Zulässigkeitsanforderungen hier gelten, zeigt dieser Beitrag.

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Werbung mittels E-Mail, Social-Media, Telefon, Brief etc. – was ist erlaubt?

Werbung mittels E-Mail, Social-Media, Telefon, Brief etc. – was ist erlaubt?

Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist Werbung für Unternehmen ein besonders wichtiges Instrument der Absatzförderung. Allerdings hat der Gesetzgeber einige Formen der Werbung, die sich bei den Unternehmen nicht zuletzt wegen ihrer einfachen und kostengünstigen Umsetzbarkeit besonderer Beliebtheit erfreuen, stark reglementiert, so dass diese nur noch unter engen Voraussetzungen zulässig sind. Im nachfolgenden Beitrag befassen wir uns mit den gängigsten Formen der Werbung und deren Zulässigkeitsvoraussetzungen.

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E-Mail-Marketing - wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden

E-Mail-Marketing - wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden

Auch nach Geltung der DSGVO hat das Versenden von Werbe-E-Mails nichts an Bedeutung eingebüßt. Diese Form der Werbung ist noch immer äußerst effektiv und vor allem kostengünstig für den Werbenden. Welche Vorgaben gilt es allerdings zu beachten? Was ist unter Geltung der DSGVO noch möglich und wie kann ein Online-Händler seinem Pflichtenprogramm bestmöglich nachkommen? Wir haben einen Leitfaden erstellt und sowohl die aktuelle Rechtsprechung, als auch die besonderen gesetzlichen Anforderungen einmal kompakt für Sie zusammengefasst.

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OLG Hamm: Eine Einwilligungserklärung für Newsletter muss zwischen personalisierter und nicht-personalisierter Werbung unterscheiden

OLG Hamm: Eine Einwilligungserklärung für Newsletter muss zwischen personalisierter und nicht-personalisierter Werbung unterscheiden

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine unbestimmte Einwilligungsklausel in E-Mail-Werbung unwirksam ist. Das verklagte Unternehmen bot online Waren an und wollte Verbraucher für sein Kundenbindungsprogramm werben. Die verwendete Einwilligungsklausel sollte es dem Unternehmen erlauben, einerseits (per­sonalisierte) Newsletter im Rahmen des Kundenkartenprogramms, andererseits allgemeine „Newsletter“ zu versenden. Das OLG Hamm beanstandete jedoch diese Einwilligungsklausel, da diese nicht mit hinrei­chender Deutlichkeit die Unterscheidung und Aufspaltung der Einwilligung verständlich erläutert habe. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des OLG Hamm in unserem Beitrag.

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AG München: E-Mail-Werbung kann trotz erteilter Einwilligung wegen Zeitablaufs unzulässig werden

AG München: E-Mail-Werbung kann trotz erteilter Einwilligung wegen Zeitablaufs unzulässig werden

Die Zusendung von E-Mail-Werbung setzt grundsätzlich voraus, dass der Adressat im Vorfeld eine hierauf bezogene Einwilligung erteilt hat. Dadurch soll er davor geschützt werden, unerwünschter Werbung ausgesetzt zu werden. Wie weitreichend dieser Schutz tatsächlich ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des AG München. Das Gericht stellte klar, dass eine einmal erteilte Einwilligung nach Ablauf eines gewissen Zeitraums erlöschen kann - zumindest wenn weitere Umstände im Einzelfall hinzutreten. Dies kann dazu führen, dass die entsprechende E-Mail-Werbung unzulässig wird. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem Beitrag.

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KG Berlin: E-Mail-Spam bei nicht von Einwilligung gedeckter Newsletter-Frequenz

KG Berlin: E-Mail-Spam bei nicht von Einwilligung gedeckter Newsletter-Frequenz

Der Versand von Newslettern per E-Mail ist nur bei ausdrücklicher Einwilligung zulässig. Deren Reichweite kann der Versender selbst festlegen, indem er freiwillig Angaben zu Umfang und Rhythmus in der vorformulierten Einwilligungserklärung trifft. An diesen Angaben muss er sich dann aber auch festhalten lassen. Dass die Überschreitung einer vordefinierten Newsletter-Frequenz zu wettbewerbswidrigem E-Mail-Spam führt, entschied jüngst das KG Berlin.

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LG Nürnberg-Fürth: Keine einwilligungslose E-Mail-Werbung an Bestandskunden nach Bestell-Storno

LG Nürnberg-Fürth: Keine einwilligungslose E-Mail-Werbung an Bestandskunden nach Bestell-Storno

E-Mail-Werbung setzt grundsätzlich stets eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers voraus. Unter sehr engen Voraussetzungen darf gegenüber Bestandskunden nach der Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 UWG allerdings auch ohne Einwilligung per Mail geworben werden. Dass erste Anforderungen hierfür aber ein wirksamer, bestehender Vertrag sein muss, bestätigte jüngst das LG Nürnberg-Fürth.

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Aktuelle Abmahnungen von Bewertungserinnerungs-Emails

Aktuelle Abmahnungen von Bewertungserinnerungs-Emails

Bewertungssysteme sind eine feine Sache, können Händler damit effektiv Vertrauen schaffen und so ihren Umsatz erheblich steigern. Um überhaupt an Bewertungen zu gelangen, erinnern viele Händler Käufer nach der Bestellung per Email an die Abgabe einer Bewertung bzw. fordern hierzu im Rahmen einer Feedbackanfrage auf. Doch hier lauern juristische Probleme, die bereits zu einigen Abmahnungen geführt haben.

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DSGVO-konforme Newsletter-Einwilligungen im Laden + Muster

DSGVO-konforme Newsletter-Einwilligungen im Laden + Muster

E-Mail-Marketing kann auch im stationären Handel ein geeignetes Mittel der Absatzförderung sein. Weil die Erteilung elektronischer Einwilligungen offline aber meist nicht möglich ist, müssen Ladengeschäfte für den datenschutzrechtskonformen Newsletter-Versand regelmäßig besondere Anforderungen beachten. Wie können Newsletter-Einwilligungen im stationären Händler rechtssicher eingeholt werden?

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Unverlangte Werbung per Email – macht einmal 300 Euro bitte!

Unverlangte Werbung per Email – macht einmal 300 Euro bitte!

Mit Email-Marketing lassen sich gute Erfolge erzielen. Die rechtlichen Hürden an zulässige Email-Werbung sind jedoch hoch. Im Falle von Email-Spam, also unerlaubter Email-Werbung drohen nicht nur Ärger und Kosten durch eine Abmahnung. Der Empfänger einer solchen Email hat, insbesondere wenn sein Auskunftsverlangen zur Verarbeitung seiner Daten nicht ausreichend erfüllt wird, grundsätzlich auch einen Anspruch auf Schadensersatz.

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Double-Opt-In & Sandbox: Herausforderung für den E-Mail-Newsletter-Versand durch moderne E-Mail-Security-Lösungen

Double-Opt-In & Sandbox: Herausforderung für den E-Mail-Newsletter-Versand durch moderne E-Mail-Security-Lösungen

Der Einsatz der modernen E-Mail-Security-Lösung Sandbox stellt den E-Mail-Newsletter-Versand vor eine Herausforderung. Die Sandbox-Analyse kann dazu führen, dass die gängige Double-Opt-In Newsletter-Einwilligung automatisch aktiviert wird, ohne dass hierfür eine aktive Nutzerhandlung nötig ist. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag.

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OLG Köln: Einmalige unzulässige E-Mail-Werbung begründet Dringlichkeit für einstweilige Verfügung

OLG Köln: Einmalige unzulässige E-Mail-Werbung begründet Dringlichkeit für einstweilige Verfügung

Laut § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt Werbung mittels E-Mail und Fax eine unzumutbare Belästigung dar, wenn zuvor nicht die ausdrückliche Einwilligung des betroffenen Empfängers dafür eingeholt wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich beim Adressaten um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. Die Entscheidung des OLG Köln vom 12.04.2021 (Az.: 15 W 18/21) bestätigt diesen Grundsatz und zeigt, dass eine einmalige unzulässige Zusendung von Werbung per E-Mail oder Fax sogar die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung gegen den Versender begründet. Lesen Sie mehr zur Entscheidung in unserem Beitrag.

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