Back-in-Stock-/Warenverfügbarkeits-Nachrichten per Mail: Was ist rechtlich zu beachten? Praxismuster für Mandanten!
Sind die Lagerbestände für ein bestimmtes Produkt erschöpft, ist vielen Händlern daran gelegen, interessierte Kunden per Mail über eine künftige Wiederverfügbarkeit mit sog. "Back-in-Stock"-Mitteilungen zu benachrichtigen. Im Internet sind dafür häufig Eintragungsfelder auf Shop-Seiten ausverkaufter Produkte zu finden. In rechtlicher Hinsicht ist für den Versand von derlei Warenverfügbarkeitsnachrichten per Mail aber einiges zu beachten. Welche Anforderungen gelten und wie diese umzusetzen sind, zeigt dieser Beitrag auf.
Erfordernis ausdrücklicher Einwilligungen
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
26.02.2024, 09:57 Uhr
Guten Tag,
danke für Ihre Kommentare.
Warenverfügbarkeitsbenachrichtigungen gelten als Mail-Werbung, die nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig sind.
Ausdrücklich ist eine Einwilligung nur, wenn der Empfänger aktiv erklärt, mit dem Erhalt der Werbung einverstanden zu sein.
Die Ausdrücklichkeit wird also nicht gewahrt, wenn ein Kunde bei Eröffnung eines Kundenkontos lediglich die Datenschutzbestimmungen akzeptiert, in denen sodann ggf. die Verarbeitungsgrundlagen des Versandes von Warenverfügbarkeitsbenachrichtungen erklärt werden.
Vielmehr ist auch bei bestehendem Kundenkonto erforderlich, dass die Einwilligung in den Erhalt derartiger Benachrichtigungen separat abgefragt und aktiv (etwa über die Aktivierung einer Checkbox) erklärt wird.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei
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Auch mit Kundenkonto nötig? von K. Zinser, 26.02.2024, 08:10 Uhr
Das würde ich auch gerne wissen, bzw. v.a. die Begründung, dass anscheinend nicht. Mir wurde von einem Ihrer Anwälte mitgeteilt: "Selbst im Fall einer Warenverfügbarkeitsbenachrichtigung für ausschließlich Kundenkontoinhaber muss eine separate Einwilligung für die Verfügbarkeitsnachrichten... » Weiterlesen
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E-Commerce Managerin von Susanne Bösing, 16.05.2023, 17:50 Uhr
Ist ein Doppel Opt In auch notwendig, wenn der Kunde bereits ein Konto hat und die Verfügbarkeitsbenachrichtigung nur angefordert werden kann, wenn er sich einloggt?
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