Leserkommentar zum Artikel

Warenverfügbarkeits-Nachrichten per Mail: Was ist rechtlich zu beachten?

Wenn ein Produkt ausverkauft ist, möchten Händler interessierte Kunden per E-Mail über die Wiederverfügbarkeit informieren. Welche Anforderungen gelten und wie sind sie umzusetzen?

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Auch mit Kundenkonto nötig?

Beitrag von K. Zinser
26.02.2024, 08:10 Uhr

Das würde ich auch gerne wissen, bzw. v.a. die Begründung, dass anscheinend nicht.

Mir wurde von einem Ihrer Anwälte mitgeteilt: "Selbst im Fall einer Warenverfügbarkeitsbenachrichtigung für ausschließlich Kundenkontoinhaber muss eine separate Einwilligung für die Verfügbarkeitsnachrichten eingeholt werden. "

Mich interessiert die Begründung in genau diesem Fall - denn das Kundenkonto wird ja eigentlich auch nur eröffnet wenn man den Datenschutzbestimmungen zustimmt, die man vorher lesen kann. Und wir haben - aus diesem Grund, die Verfügbarkeitsbenachrichtigung extra nur für Kunden MIT Kundenkonto freigeschaltet.

Könnte man hier nicht anders argumentieren - MIT Kundenkonto?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Erfordernis ausdrücklicher Einwilligungen von IT-Recht Kanzlei, 26.02.2024, 09:57 Uhr

    Guten Tag, danke für Ihre Kommentare. Warenverfügbarkeitsbenachrichtigungen gelten als Mail-Werbung, die nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig sind. Ausdrücklich ist eine Einwilligung nur, wenn der Empfänger aktiv erklärt, mit dem Erhalt der Werbung... » Weiterlesen

  • E-Commerce Managerin von Susanne Bösing, 16.05.2023, 17:50 Uhr

    Ist ein Doppel Opt In auch notwendig, wenn der Kunde bereits ein Konto hat und die Verfügbarkeitsbenachrichtigung nur angefordert werden kann, wenn er sich einloggt?

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