Back-in-Stock-/Warenverfügbarkeits-Nachrichten per Mail: Was ist rechtlich zu beachten? Praxismuster für Mandanten!
Sind die Lagerbestände für ein bestimmtes Produkt erschöpft, ist vielen Händlern daran gelegen, interessierte Kunden per Mail über eine künftige Wiederverfügbarkeit mit sog. "Back-in-Stock"-Mitteilungen zu benachrichtigen. Im Internet sind dafür häufig Eintragungsfelder auf Shop-Seiten ausverkaufter Produkte zu finden. In rechtlicher Hinsicht ist für den Versand von derlei Warenverfügbarkeitsnachrichten per Mail aber einiges zu beachten. Welche Anforderungen gelten und wie diese umzusetzen sind, zeigt dieser Beitrag auf.
Auch mit Kundenkonto nötig?
Beitrag von K. Zinser
26.02.2024, 08:10 Uhr
Das würde ich auch gerne wissen, bzw. v.a. die Begründung, dass anscheinend nicht.
Mir wurde von einem Ihrer Anwälte mitgeteilt: "Selbst im Fall einer Warenverfügbarkeitsbenachrichtigung für ausschließlich Kundenkontoinhaber muss eine separate Einwilligung für die Verfügbarkeitsnachrichten eingeholt werden. "
Mich interessiert die Begründung in genau diesem Fall - denn das Kundenkonto wird ja eigentlich auch nur eröffnet wenn man den Datenschutzbestimmungen zustimmt, die man vorher lesen kann. Und wir haben - aus diesem Grund, die Verfügbarkeitsbenachrichtigung extra nur für Kunden MIT Kundenkonto freigeschaltet.
Könnte man hier nicht anders argumentieren - MIT Kundenkonto?
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Erfordernis ausdrücklicher Einwilligungen von IT-Recht Kanzlei, 26.02.2024, 09:57 Uhr
Guten Tag, danke für Ihre Kommentare. Warenverfügbarkeitsbenachrichtigungen gelten als Mail-Werbung, die nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig sind. Ausdrücklich ist eine Einwilligung nur, wenn der Empfänger aktiv erklärt, mit dem Erhalt der Werbung... » Weiterlesen
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E-Commerce Managerin von Susanne Bösing, 16.05.2023, 17:50 Uhr
Ist ein Doppel Opt In auch notwendig, wenn der Kunde bereits ein Konto hat und die Verfügbarkeitsbenachrichtigung nur angefordert werden kann, wenn er sich einloggt?
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