E-Mail-Marketing: Ist die sog. Bestandskundenausnahme auch bei "offline" erlangten E-Mail-Adressen anwendbar?
Innerhalb existierender Kundenbeziehungen (= Bestandskunden) ist es den Online-Händlern möglich, für den Verkauf eigener ähnlicher Produkte mittels E-Mail zu werben, ohne die Einwilligung des Kunden eingeholt zu haben. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob diese Bestandskundenausnahme auch für den Bereich der offline erhaltenen E-Mail-Adressen gilt? Die IT-Recht Kanzlei ist dieser Frage im folgenden Beitrag nachgegangen und gibt Händlern Tipps an die Hand, wie sie in diesem Zusammenhang rechtssicher agieren können.
H.
Beitrag von Thaten
09.03.2021, 12:11 Uhr
Wie ist denn sowas in der Datenschutzerklärung aufzunehmen? Gibt es dazu ein Rechtstext, den man einpflegen muss?
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