Leserkommentar zum Artikel

Bestandskundenausnahme: Gilt sie auch für offline gesammelte E-Mails?

Online-Händler dürfen gegenüber Bestandskunden per E-Mail für ähnliche eigene Produkte werben – auch ohne vorherige Einwilligung. Doch gilt diese Ausnahme auch für E-Mail-Adressen, die offline erhoben wurden?

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H.

Beitrag von Thaten
09.03.2021, 12:11 Uhr

Wie ist denn sowas in der Datenschutzerklärung aufzunehmen? Gibt es dazu ein Rechtstext, den man einpflegen muss?

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