Leserkommentar zum Artikel

BGH: Der Internet-Systemvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag

Der BGH hat am 4. Februar 2010 entschieden, dass der Internet-System-Vertrag [in der Regel als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Die vertragstypologische Einordnung von IT-Verträgen ist seit dem Siegeszug der Informationstechnik in alle Lebensbereiche eine Herausforderung für IT-Juristen. Es geht darum, die bekannten und bewährten BGB-Vertragstypen auf völlig neue Geschäftsprozesse anzuwenden. Die Rechte und Pflichten der Parteien sind je nach vertragstyplogischer Einordnung des Vertrages sehr unterschiedlich. Der BGH hat nun in seinem Urteil die Gelegenheit ergriffen, nicht nur zur vertragstypologischen Einordnung des  Internet-System-Vertrags sondern auch anderer IT-Verträge Stellung zu nehmen.

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Werkvertrag auch bei Ticket-/HelpDesk Services?

Beitrag von Unbekannt
06.04.2010, 12:45 Uhr

Hallo Frau Keller-Stoltenhoff,

an Ihren Beitrag anknüpfend stellt sich bei mir die Frage, ob auch ein Vertrag mit einem Provider über sog. "Ticket-" oder "HelpDesk-Services", bei denen sich der Provider verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Zeit (SLA, KPI) Probleme sämtlicher Art (in Form von angelegten "Tickets") zu beheben, um den laufenden Betrieb eines Unternehmens zu gewährleisten, ebenfalls als Werkvertrag oder als Dienstvertrag darstellt? Denn auch in solchen Fällen gibt es Tickets, die inhaltlich mal einen Dienst-, mal einen Werkvertrag darstellen. Stellt man hier für eine rechtliche Einordnung Ihrer Einschätzung nach auf jeden Einzelfall ab oder schaut man sich das "Gesamtpaket" an?

Viele Grüße!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Werkvertragsrecht von RAin Keller-Stoltenhoff, 07.04.2010, 14:00 Uhr

    Hallo lieber Leser, wenn sich der Anbieter in einem "Ticket-" oder "HelpDesk-Services", verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Zeit (SLA, KPI) Probleme sämtlicher Art (in Form von angelegten "Tickets") zu beheben, handelt es sich um eine Erfolgsschuld und Werkvertragsrecht ist anwendbar.

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