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Neue Biozidverordnung: Kennzeichnung von Biozidprodukten in der Werbung seit dem 01.09.2013

Seit dem 01.09.2013 gilt die neue Verordnung (EU) No. 528/2012 (nachfolgend auch als „Biozid-Verordnung“ bezeichnet) unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie löste die bis dato geltende Biozid-Richtlinie (RL 98/8/EG) ab. Wie sind nun Biozidprodukte in der Werbung und damit auch in Internetangeboten zu kennzeichnen? Welche Rolle spielt hierbei die „CLP-Verordnung“ und das deutsche Chemiegesetz? Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Verkauf von Bioziden

Beitrag von Frau Verärgerte
04.05.2020, 11:38 Uhr

Gelten insbesondere für die Hauptgruppe 3 Selbstbedienungsverbote oder ähnliche Verkaufseinschränkungen? Wie kann es gestattet sein, dass man sich die Dose Ameisenpulver überall frei zugänglich kaufen kann, insbesondere in Discountern neben Verzehrartikeln? Könnte man sich ja in den Ameisenkuchen mit rein backen! Der Kassierer hat definitiv keinen Schimmer von dem Produkt und wird damit auch unter 18 jährige nach Kasse durchgehen lassen!

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