Änderungen beim Einwegpfand zum 01.01.2019 – Ausweitung der Pfandpflicht
Zum 01.01.2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten, welches die bisher geltende Verpackungsverordnung ersetzt. Damit gehen auch für Onlinehändler relevante Änderungen bezüglich der Erhebung von Einwegpfand einher.
Wie ist die rechtliche Lage bei Mehrweg-Pfandflaschen
Beitrag von T. Klamt
17.01.2019, 07:23 Uhr
Vielen Dank für diesen informativen Artikel. Können Sie kurz erläutern, wie die Lage bei Mehrweg-Pfandflaschen ist? Soweit ich weiß, handelt es sich um zwei unabhängige Systeme und laut Wikipedia "das Mehrwegpfand wird daher im Gegensatz zum Einwegpfand nicht in der Verpackungsverordnung gesetzlich geregelt; es bestehen auch keine anderen speziellen Regelungen [...] Für Mehrwegverpackungen besteht daher grundsätzlich weder eine Pfand- noch eine allgemeine Rücknahmepflicht. Aus juristischer Sicht ist das Mehrwegpfand eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer" Ist es also zulässig, wenn wir Produkte welche Mehrwegflaschen beinhalten in unserem Shop verkaufen und den Pfand nicht separat ausweisen?
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