„Keine Abmahnung ohne Kontakt“: Märchenstunde im Internet
Aus der Stilblüten-Ecke des Internets sind sie nicht mehr wegzudenken: die Disclaimer. Mit schlichten, aber einprägsamen Formeln wie „Keine Abmahnung ohne Kontakt“ sollen sie Website-Betreiber vor kostspieligen Abmahnungen schützen. Leider hat gerade dieser relativ weit verbreitete Disclaimer neuerdings einen markanten Nachteil: seine Verwender werden doch abgemahnt – und zwar gerade weil sie ihn verwenden.
Fahrrad Diebstahl
Beitrag von Anonymous
09.06.2018, 15:29 Uhr
Gerne greife ich Ihr Beispiel aus der obigen Erläuterung auf, um es durch ein eigenes Beispiel zu konterkarieren:
Aus diesem Blickwinkel wird auch die Sinnlosigkeit des Disclaimers deutlich. Überspitzt formuliert: ähnlich wäre es, ein Fahrrad zu stehlen und am Tatort die folgende Nachricht hinterlassen: „Ich habe Ihr Fahrrad geklaut. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann zeigen Sie mich nicht an – rufen Sie mich unter 089/12345 an, ich bringe ggf. das Fahrrad zurück. Zeigen Sie mich dennoch an, kann ich wegen dieses Zettels ohnehin nicht verurteilt werden.“
Sie werden besser wissen als ich, dass der Betreiber eines Servers die rechtliche Verantwortung dafür trägt, wenn durch einen Einbruch auf seinen Server mittels Manipulation Dritte zu Schaden kommen.
Ihrem Beispiel folgend, gehöre ich dann ebenso zur Verantwortung gezogen, wenn ein Fremder in meine Wohnung einbricht, mir ein Messer o.ä. stiehlt und diese als Waffe verwendet und damit anschliessend einem Dritten Schaden zufügt.
Ein Hoch auf die Jurisprudenz, ein autopoietisches System, derer einziger Zweck darin besteht, sich selbst zu finanzieren, indem unbescholtene Bürger belästigt und ausbeutet werden. Der Fantasie dieser Brut sind keine Grenzen gesetzt. Alles ist erlaubt, so lange es gefällt. Chapeau!
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Heuchelei von Robert Puller, 09.06.2018, 15:18 Uhr
Die Juristenbrut lebt davon, wie könnte also zu erwarten sein, dass rechtsverbindliche Klarheit geschaffen wird? Nicht einmal Gerichtsurteile bieten eine Orientierung. Auch hier wird nach persönlichen Gusto mal so, mal so entschieden. Der Jurist wird dies natürlich bestreiten. Absurd wird es dann,... » Weiterlesen
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Trotzdem wünschenswert von Joachim von Kienitz, 28.10.2014, 11:19 Uhr
Auch wenn die Kanzlei die Rechtslage klar und deutlich beschreiben hat, so ist die Abmahnung trotzdem ein gutes Geschäft für alle Rechtsanwälte. Einmal für den RA der abmahnt und andererseits für den RA der die Abmahnung abwehren soll. Eine gesetzlich vorgeschriebene Kontaktaufnahme würde den... » Weiterlesen
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Redlichkeit ??? von entsetzter Mensch, 10.06.2014, 11:28 Uhr
... soweit so Schlecht! Irgendwo gab es mal (zu einer möglicherweise längst vergangenen Zeit) so etwas wie Schadensminderungspflicht. Möglicherweise führt dieser Umstand dazu, daß die geübte Praxis von teilen der Bevölkerung volkssprachlich als Abmahnwahn gewertet wird?
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nutzlose Disclaimer gleich nutzlose Baustellenschilder von Peter Diefenbach, 23.10.2012, 13:46 Uhr
Das würde bedeuten, dass der Baustelleninhaber oder der Baustellenbetreiber oder der Baustellenbesitzer oder, oder, ... trotz Hinweis "Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für Ihre Kinder" selbst in Haft genommen wird, wenn Kinder auf einer gut abgesicherten Baustelle zu Schaden... » Weiterlesen
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Disclaimer von Unbekannt, 14.05.2009, 09:19 Uhr
Da hat mein Vorredner bestimmt nicht ganz unrecht, ich denke aber, dass selbst der Hinweis darauf, dass das BGB Geltung hat, abgemahnt werden könnte... ;-)
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AGB und Internet von Unbekannt, 14.05.2009, 08:00 Uhr
Mir scheint, egal, wie man sich auch anstrengt gesetzeskonforme AGB zu erstellen, es gibt immer und überall einen, der etwas daran zu mäkeln hat und irgendein Gericht, das letztlich dem Kläger Recht gibt. Wäre es unterm Strich nicht sinnvoller, die AGB völlig weg zu lassen oder als AGB zu... » Weiterlesen
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