In Europa existieren für die Erzeugung und den Vertrieb eines Großteils biologischer Produkte strengen unionsrechtlichen Vorgaben, welche durch hohe Anforderungen an den Fertigungsprozess und das Etablissement eines amtlichen Überwachungssystems die gleichbleibend hohe Produktqualität sicherstellen sollen. Um missbräuchlichen Ausbeutungen der Anziehungskraft und Qualitätszusicherung von Bio-Schlagwörtern und Logos vorzubeugen und eine Garantie für die Authentizität dieser Indikatoren zu schaffen, hat der europäische Gesetzgeber im selben Zug aber auch die Werbung für Bio-Erzeugnisse reguliert und diese im Interesse eines lauteren Wettbewerbs und eines nachhaltigen Vertrauensschutzes für Verbraucher besonderen Voraussetzungen unterworfen. In den nachfolgenden FAQ hat die IT-Recht Kanzlei alle maßgeblichen Grundsätze und Gebote, die es bei der Werbung für Bio-Produkte zu beachten gilt, zusammengetragen.